NW 2004/1002
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St. 1 |
Grabungstagebuch |
St. 2 |
Arbeitsbereich im S der Grabungsfläche: Planum I entspricht dem Bereich der neuzeitlichen „Wohnbebauung“ bis zur Grundstücksgrenze der Fa. Knops. |
St. 25 |
Arbeitsbereich in der Mitte der Grabungsfläche: Planum I entspricht dem Bereich der Fa. Knops bis zum Bereich Technikräume/Neubau an der Reihstr. im N. |
St. 50 |
Arbeitsbereich im südlichen Teilbereich des Arbeitsbereiches St. 2: Planum II entspricht einem Teil des Technikbereiches/Neubau am Reihplatz. |
St. 58 |
Arbeitsbereich im N der Grabungsfläche: Planum I und II entspricht dem Bereich der Technikräume/Neubau an der Reihstr. einschließlich der Fa. Knops und der Brotfabrik bis zur N-Grabungsgrenze. |
St. 61 |
Arbeitsbereich im nordwestlichen Teilbereich des Arbeitsbereiches St. 2: Planum II - V entspricht in etwa dem Bereich zwischen den beiden Technikräumen des Neubaues in verschiedenen Phasen des Baufortschrittes. |
Einer der interessantesten und auch völlig unerwarteten Befunde der archäologischen Untersuchung wurde im untersten Planum V des Arbeitsbereiches St. 61 freigelegt. Es handelt sich um eine hölzerne Wasserleitung (St. 103) mit vorgelagertem Absatzbecken (St. 105). Der Befund St. 103 bestand aus vier NO-SW orientierten Erlenholzstämmen, die insgesamt eine Länge von 7.50 m erreichten. Der nordöstlichste Stamm 4 war von einem Bohrpfahl stark gestört. Die einzelnen Stämme wiesen eine einheitliche Länge von etwa 1.80 m auf, waren an den Enden gerade zugeschnitten und hatten einen Durchmesser von 0.20 m bis 0.28 m. Zwischen den einzelnen Stämmen blieben nur wenige Zentimeter Spielraum, die den Wasserdurchfluss im umgebenden wasserstauenden Sediment nicht beeinträchtigt haben dürften. Die geschälten Stämme waren zum Teil nicht mehr regelmäßig kreisrund, sondern leicht eingedrückt unregelmäßig oval. Die im Durchmesser etwa 0.10 m messenden Durchbohrungen der Stämme waren nicht ideal zentriert, sondern leicht seitlich versetzt und unregelmäßig rundlich bis eckig. Die Stämme lagen innerhalb einer gut erkennbaren kasten- bis muldenförmigen Baugrube von etwa 0.45 m Breite, fast unmittelbar auf der Baugrubensohle. Die Baugrube für die Wasserleitung ist in den anstehenden feuersteinführenden Lehm eingetieft worden. Bei der 7.50 m langen Leitung konnte kein merkliches Gefälle der Stämme bzw. der Durchbohrungen festgestellt werden. Die Wasserleitung samt Baugrube endete im Nordosten abrupt im anstehenden Sediment wie sowohl im Planum als auch im NO-Profil EF zu sehen war. Aus diesem Grund können zum weiteren Verlauf der Wasserleitung und zur ursprünglichen Nutzung keine verbindlichen Aussagen gemacht werden.
In südwestlicher Verlängerung der Holzstämme - und damit in gleicher Orientierung - kam ein langrechteckiger, etwa 10 m langer und maximal 1.44 m breiter Befund (St. 105) zu Tage, der als Absatzbecken für die davon wegführende Wasserleitung interpretiert werden kann. Im Längsprofil bestand der Befund aus zwei sich überschneidenden muldenartigen „Becken“, wobei das jüngere Becken beidseitig flach auslief und dabei im Nordosten das ältere Becken schnitt. Die Sohle des jüngeren im Südwesten liegenden Beckens verlief leicht unregelmäßig horizontal und stieg etwa in der Mitte des Befundes, auf einer Länge von etwa 0.40 m, deutlich an, um im Nordosten die maximale Höhe zu erreichen. Das Becken war mehrschichtig, im Südwesten vor dem Anstieg der Sohle drei-, im tieferen Bereich vierschichtig fluviatil verfüllt. Das Sediment bestand aus verschieden mächtigen, braunen bis grauen, überwiegend fein gebänderten schluffigen Tonen, die unterschiedlich stark mit Holz- und anderen organischen Kleinresten durchsetzt waren. Das ältere Becken hatte eine leicht konisch ansteigende nordöstliche Befundkante und eine etwas unregelmäßige horizontale Sohle. Die zweischichtige Verfüllung bestand im Hangenden aus einem dunkelbraun / braungrau gefleckten, schluffigen Ton mit hellgraublauen und gelblichen Tonflecken, durchsetzt mit Ziegelbruch/-splitt, Holzresten, Keramik und Steinen. Die untere Schicht lief unterhalb des jüngeren Beckens weiter. Eine als Baugrube zu interpretierende Schicht war nur in den südwestlichen sieben Befundmetern unterhalb der bisher beschriebenen Ablagerungen erkennbar. Sie bestand aus einer Mischung von anstehendem, stark verwurzeltem, hellblaugrauem, sandig bis tonigem Verwitterungslehm und dem braungrauen, schwach feinsandigen, schluffigen Ton der untersten Einschwemmschicht. In den Querprofilen war der Befund muldenartig mit horizontaler Sohle und schräg ansteigenden Befundkanten in den Verwitterungsfels eingetieft. Der Beckenbefund erreichte bei einer Unterkante von 157.66 m NN seine maximale Mächtigkeit von 0.62 m.
Der Übergang von Absatzbecken zu Wasserleitung konnte weder in der vorhandenen Planumsebene noch im Profil eindeutig erfasst werden.
Es bleibt an dieser Stelle die in einem erst nachträglich erkannten Kontext zweier Profile der weiter unten beschriebenen Uferbefestigung der Pau (s. a. Abb. 2: Schicht 57-85) erfolgte Teilerfassung des Absatzbeckens zu erwähnen. Hier zeigte sich bereits der südöstliche Befundbereich von St. 105, der jedoch zu diesem Zeitpunkt als eine natürliche, in den feuersteinführenden anstehenden Boden eingetiefte Rinne interpretiert worden war. Die Oberkante des in den Profilen dokumentierten Absatzbeckens lag bei etwa 158.90 m NN, was einer Gesamtmächtigkeit von mindestens 1.24 m entspricht. Die Gesamtbreite wurde dort jedoch nicht erfasst. Der Befund St. 105 wurde hier von einer kleineren Rinne geschnitten, beide gemeinsam wiederum von der mit einer Holzpfostenkonstruktion befestigten Pau.
Die Datierung der Wasserleitung und damit auch des Absatzbeckens konnte bis jetzt noch nicht geklärt werden. Die wenigen sehr kleinteiligen Funde, die in den Schwemmsedimenten der Stelle 105 geborgen wurden, sind entweder eindeutig oder vorbehaltlich als römisch zu datieren. Den Ergebnissen der dendrochronologischen Untersuchung zufolge wird eine Ähnlichkeit der Proben aus den Stämmen 1 und 2 mit Kalendern des 13. und 16. Jahrhunderts nord-, west- und süddeutscher Provenienz postuliert, d. h. eine sichere dendrochronologische Datierung ist nicht möglich.
Die Orientierung von Wasserleitung und Absatzbecken ist identisch mit der des Pau-Kanals. Wie das NNO-Profil (Abb. 2) zeigt, wurde das Absatzbecken St. 105 von der Pau geschnitten. Weil diese Befunde (St. 103 und 105) jedoch etwa 0.90 m unterhalb der im Folgenden zu beschreibenden spätmittelalterlichen (spätes 14. bis Mitte 15. Jahrhundert) Uferbefestigung und Fassgruben lagen, müssen sie älteren Datums sein. Da die Wasserleitung und der Pau-Kanal sicher im engen funktionalem Zusammenhang zu sehen sind und die C14-Datierung der Wasserleitungshölzer noch aussteht, lassen die Untersuchungsergebnisse in diesem Grabungsabschnitt eindeutige Aussagen zur frühesten Nutzung der Pau zz. noch nicht zu. Die im folgenden Kapitel beschriebenen spätmittelalterlichen Befunde liefern jedoch einen terminus ante quem. Vorschläge zur Datierung der künstlichen Umleitung der Pau finden sich z. B. bei Minkenberg (S. 30 ff.).
Während der archäologischen Baubegleitung wurden auf einer Länge von insgesamt fast 70 m zahlreiche, gut erhaltene Holzpfosten und Pflöcke freigelegt, die der Uferbefestigung des Paubaches gedient haben dürften. Die einzelnen Holzpfosten wurden durchnummeriert und, nach den Arbeitsbereichen getrennt, unter zwei Stellennummern zusammengefasst. Im Arbeitsbereich St. 58 wurden unter der St. 83 insgesamt 314, im Arbeitsbereich St. 61 unter der St. 57 sogar 561 Einzelnummern vergeben. Obwohl nicht jeder dieser Holzbefunde durch die Anlage eines Profilschnittes überprüft werden konnte, dürfte die Anzahl der zweifelsfrei als Pfosten und Pflöcke anzusprechenden Befunde bei deutlich über 90 % gelegen haben.
In den Plana des Arbeitsbereiches St. 61 waren die SSW-NNO orientierten Pfostensetzungen zum Teil sehr dicht. Dabei ließ sich eine östliche Reihung, die streckenweise auch als Doppelreihung ausgeführt war, gut erkennen. Die westliche Reihung zeigte sich dagegen deutlich uneinheitlicher. Ihr Verlauf war in der Mitte gestört, sie erschien insgesamt komplexer und sie war, wie die Pfostensetzung im nördlichen Arbeitsbereich, teilweise sehr eng gesetzt. In Teilbereichen scheint es auch eine Überlagerung durch verschiedene Phasen von Ausbesserungen oder Ergänzungen gegeben zu haben.
Im Arbeitsbereich St. 58 lagen ebenfalls sehr dichte, SW - NO bzw. NNO orientierte Pfostensetzungen vor. Hier ist für die östlichste Reihung eine Verwendung von tendenziell größeren Pfosten zu verzeichnen. Ansonsten aber blieb die Zuordnung zu einem begleitenden Bachbett, wie es für St. 83 möglich war, auf Grund der eher ungeregelten Pfostenverteilung schwierig. Vermutlich wurde in diesem Bereich nur das östliche Ufer der Pau befestigt. Dafür sprach auch die Verbreiterung der Bachbettsohle in Richtung Reihstraße, die im Planum an dieser Stelle mit bis zu 5 m deutlich breiter ist als im Bereich des SW-Profils EF (Breite: ca. 2,50 m; s. Abb. 1) oder im Bereich der St. 61, wo das Bachbett noch enger begrenzt war. Im NNO setzt sich die Uferbefestigung vermutlich außerhalb der Grabungsgrenze unter der heutigen Reihstraße fort.
Abb. 2 :NNO-Profil CD; Querschnitt der Pau in Arbeitsbereich St. 61
Die Erhaltung der Hölzer war insgesamt sehr gut. Es überwiegen die Stücke mit gut erkennbarer Holzmaserung bzw. Jahrringen. Die Form der Hölzer variierte zwischen kreisrund, rundlich, dreieckig, viereckig, halbkreis- und trapezförmig, bei einem Durchmesser bzw. einer Breite von etwa 3 cm bis 18 cm. Die im Profil angeschnittenen Hölzer waren an der Basis meist ein- oder umseitig zugespitzt.
Die Holzartenbestimmung ergab u. a. die Verwendung von Eiche, Buche und Weide.
Besonders im Zwischenplanum von Arbeitsbereich St. 61 lagen auch größere, ca. 0.15 m breite, brettartige Hölzer vor, die nicht senkrecht, sondern waagerecht verwendet worden waren. Diese brettartigen Hölzer wurden von einer Reihe mehrheitlich in südöstlicher Richtung geneigter Pflöcke/Pfosten begleitet, die die Bretter vermutlich gegen den Bachlauf abstützten. Auch viele der anderen Pfosten sind in dieser Weise geneigt. Möglicherweise fehlt hier die entsprechende Beplankung. Die östliche, leicht abgesetzte Pfostengruppe (Nr. 113 bis 115 der St. 57), die einen eher eckigen Querschnitt aufwiesen, war dagegen absolut senkrecht in den Boden eingetieft (vgl. Abb. 2, NNO-Profil CD).
Sowohl die flächig dichte Pfostensetzung, als auch die stratigrafische Lage deuten auf eine längere Nutzung der Uferbefestigung hin. So lagen beispielsweise zwei Pflöcke im NNO-Profil CD deutlich tiefer als die im Planum III erfassten. Ebenso steckten die 57 Pflöcke der St. 103, die im Planum V auf Niveau der Wasserleitung aufgedeckt wurden, deutlich tiefer im Boden. Sie konnten nur in wenigen Fällen bereits bekannten Pfostenbefunden als Basis zugeordnet werden (so entsprechen die Pfosten 5 und 6 der St. 103 den Pfosten 489 und 490 der St. 57).
Ob diese Pfosten im Zusammenhang mit der Wasserleitung oder der Uferbefestigung der Pau zu sehen sind, kann anhand der ergrabenen Ergebnisse nicht mit Sicherheit gesagt werden. Die Tatsache, dass sowohl die Uferbefestigung als auch die Wasserleitung in der Fläche gleich orientiert waren, erschwert zusätzlich die Zuordnung zu einem der Befunde.
Für die Pfostenreihe der St. 104, 18 bis 23 im Planum V kann auch eine Zuordnung zum Absatzbecken (St. 105) nicht ausgeschlossen werden.
Die Nutzung und Instandsetzung der Uferbefestigung der Pau kann, wie bereits ausgeführt, über einen längeren Zeitraum erfolgt sein. Die Verfüllung der Pau mit größeren, auch kantigen Abfällen, wie Keramik, Ziegelbruch, Knochen, Schlacke, Kirschkernen, Steinen, Schieferbruch und Kalkbrocken (vor allem Schichtsediment 57-91) weisen auf eine Phase des Baches hin, in der er äußerst langsam floss und letztendlich verlandete. Die evidente Übereinstimmung dieser Sedimentbeimischung, insbesondere der Kalkbrocken und der Keramik, mit dem aus den Fassgruben geborgenen Material, datiert die Aufgabe der Uferbefestigung der Pau in die Mitte des 15. Jahrhunderts (s. u.). Der Beginn der Befestigung kann damit jedoch nicht bestimmt werden. Die noch ausstehende C14-Datierung der Wasserleitung kann für diese Fragestellung möglicherweise einen Anhaltspunkt liefern.
Im Arbeitsbereich St. 61 wurden insgesamt 18 Grubenbefunde angeschnitten, die am westlichen Uferrandbereich der Pau lagen. Dabei handelte es sich in der Regel um Fassgruben. Bereits im Planum II (ca. 159.50 m NN) wurden Strukturen aufgedeckt, die jedoch zuerst wegen der darin angetroffenen Funde überwiegend neuzeitlichen Störungen zugerechnet wurden. Ein Vergleich mit dem später angelegten, größer flächigen Planum III ergab jedoch, dass einzelne Befunde sich bereits im Planum II abzeichneten. Insbesondere war der Befund St. 65 (Planum II) mit dem Befund St. 95 (Planum III) deckungsgleich. Andere im Planum III aufgedeckte Befunde wie z. B. St. 99 und 102 ließen sich im Planum II vorerst nur undeutlich als Schichtgrenzen erkennen.
Die Befunde im Planum III waren entlang des Bachverlaufs in kleinen Gruppen angeordnet, jeweils nicht weiter als 3.50 m davon entfernt. Die rundlichen, teilweise auch ovalen bis rechteckigen Gruben waren zwischen 0.72 m bis 1.50 m breit. Sie zeigten meist schon im Planum ringförmige Holzeinfassungen mit einem Durchmesser von ca. 1 m oder bereits die Bodenbretter von Daubenfässern. Entsprechend unterschiedlich war die erhaltene Befundmächtigkeit. Die Befunde St. 88, 89, 95, 97 und 100 wurden auf Niveau der Fassböden dokumentiert und wiesen noch eine Mächtigkeit von 0.02 m bis 0.17 m auf. Dagegen waren die Gruben mit Daubenhölzern St. 86, 87, 91, 94 und 98 bis zu 0.38 m tief erhalten.
Die Holzerhaltung war so gut, dass selbst kleine Details der Fasskonstruktionen erkannt werden konnten. In der Grube St. 94 war der Fassboden aus vier passgenau zugeschnittenen, ca. 0.02 m dicken, an den Rändern abgeschrägten und schließlich mit Holzstiften verbundenen Eichenbrettern gefertigt. Die Fässer der St. 91 und 98 zeigten Verstärkungen unterhalb der Bodenbretter, bestehend aus jeweils zwei Querhölzern. Im ersten Fall handelte es sich dabei um 0.03 m dünne Bretter, im zweiten Fall um halbierte Rundhölzer. Soweit erkennbar reichten die 0.11 m bis 0.17 m breiten und 0.02 m dicken Eichendauben einige Zentimeter unterhalb der Fassböden. In einigen Gruben haben sich auch die Fassreifen mit Umwicklung gut erhalten. Die Reifung bestand bei den genommenen Proben aus längs gespaltenen Eichen- oder Birkenzweigen, die vermutlich mit Weidenzweigen umwickelt waren.
Die gute Erhaltung der Hölzer war nicht nur auf das vorliegende Feuchtbodensediment zurückzuführen, sondern auch auf die in den Fässern befindlichen Kalkrückstände. Die Fässer der St. 94 und 98 enthielten noch Kalkschlamm, vermutlich Reste des Löschvorganges von Branntkalk. In anderen Befunden wurden auch größere Brocken Kalk oder Mergelsteine geborgen, wie z. B. in den St. 87 und 91 oder in den flachen Restbefunden St. 93 und 101. Bei den beiden letztgenannten Befunden fehlten jedoch Überreste von Holzfässern. In anderen Fällen fanden sich weder Holzreste noch Kalkrückstände, wie etwa bei dem von einem Bohrpfahl gestörten Grubenbefund St. 92. Diese Grube war (ähnlich wie die Fassgruben) im Planum annähernd kreisrund mit einem entsprechenden Durchmesser von etwa 1 m. Die Sedimentverfüllung der kastenartig eingetieften Grube (erhaltene Mächtigkeit: 0.24 m) bestand aus einem dunkelrotbraunen, aufgelockerten, splittrigen, stark sandig schluffigen Lehm mit Ziegelsplitt, -mehl, kleinen Steinen und Steinkohlepartikeln. Die Basis der Grube schloss mit einem dunkelgrauen Ton ab. Bei einer anderen, 0.35 m tief erhaltenen Grube St. 86 fanden sich noch Daubenhölzer mit umwickelter Reifung, deren Sedimentverfüllung mit auffällig vielen Knochen-, ange-schnittenen Horn- und Geweihfragmenten sowie Lederschuhresten durchmischt war. Hier scheint ein „passionierter Jäger“ seine Abfälle entsorgt zu haben, sicherlich in sekundärer Verwendung der Fassgrube.
Ferner verdient noch der Befund St. 98 eine Erwähnung, der als einziger zwei ineinander gesetzte Fässer beinhaltete, von denen das äußere Fass vor dem Einsetzen des inneren ausgeräumt worden sein muss. Damit sollte vermutlich eine Ausbesserung vorgenommen werden.
Diese Befunde repräsentieren offensichtlich einen interessanten Produktionsabschnitt der Kalkherstellung, nämlich die Löschung des gebrannten Kalkes. Hinweise auf die Kalkbrennung fanden sich an dieser Stelle jedoch nicht. Durch die unmittelbare Nähe zum Bachlauf und die damit leichte Verfügbarkeit von Wasser in diesem Bereich zwischen den beiden Stadtmauern Aachens eignete sich der Standort bestens für diesen Produktionsschritt. Wie bereits oben erwähnt wurde spätestens mit Aufgabe dieser Produktionsstätte der Abfall in die Pau entsorgt, so dass auch die Uferbefestigung und deren Erhaltung in Bezug zu diesem Gewerbe gestanden haben dürfte. Auf Grund der aus den Fassgruben sowie aus der Verfüllung der Pau geborgenen Keramikfunde kann die zeitliche Einordnung in die späte zweite Hälfte des 14. und die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts erfolgen[1].
Im Südwesten des Arbeitsbereiches St. 61 konnte ein, obwohl durch Bohrpfähle schwer zugängliches, komplettes W-Profil AB von annähernd 4.50 m Mächtigkeit angelegt und dokumentiert werden. Unter den bis zu 1.80 m mächtigen rezenten Aufschüttungen folgten etwa 1.50 m mächtige spätmittelalterliche Schichten aus unterschiedlich sandigen, tonig bis schluffigen Lehmen, in denen auch die Fassgruben eingebettet waren. Im Liegenden folgten zwei Erosionsrinnen, die in den anstehenden, graublauen bis gelbockerfarbenen und zum Teil feinsandigen Ton mit Feuersteinlinsen eingetieft waren.
Im Profil zeigte sich eine weitere Fassgrube (St. 106) und die wohl als Restbefund einer Fassgrube zu interpretierende St. 107. Diese lag in südwestlicher Verlängerung der Verteilung der bereits beschriebenen Fassgruben im Planum III. Daher ist eine Fortsetzung der spätmittelalterlichen Befunde in Richtung des Reihplatzes zu vermuten.
Der Befund St. 106 wies nur noch an der Basis der 0.92 m breiten und mindestens 0.70 m mächtigen (UK: 159.08 m NN), kastenartig eingetieften Grube Eichenbretter des Fassbodens auf, Dauben hingegen waren im Profil nicht erkennbar. Oberhalb der nach Norden hin leicht stufig ansteigenden Grubensohle folgte eine Schicht mit größeren Kalkflecken in einem stark sandigen grauen Lehm, durchsetzt mit Ziegelsplitt /-mehl, vereinzeltem Ziegelbruch, relativ viel Steinkohlepartikeln, einem Kalkstein und einzelnen Steinen.
Der Befund St. 107 war durch die Abbaukante stark gestört. Die unvollständige Grube hatte eine unregelmäßige, im Norden deutlich tiefer gehende Sohle und einen in dieser Richtung steil ansteigenden Befundkantenverlauf. An ihrer Basis befanden sich nicht näher zuzuordnende Holzreste, an der erhaltenen Befundoberkante lagen drei Eichenbretter (Dicke: ca. 0.05 m Breite: max. 0.28 m), vermutlich Reste des Fassbodens. Die Grubenfüllung enthielt auch hier Kalkbrocken.
Die beiden Rinnen im W-Profil konnten wegen der großflächigen Störung im Süden der St. 61 im weiteren Verlauf nicht mit den im Planum vorgefundenen Befunden in Beziehung gesetzt werden. Da beide Rinnen jedoch unterhalb des Befundes St. 106 lagen, kann ein Zusammenhang mit der befestigten Pau ausgeschlossen werden. Der weitere Verlauf der Pau wird vermutlich südlich gelegen haben, wenn man eine einigermaßen gradlinige Verlängerung des hier vorgefundenen Bachbettes annimmt (vgl. Verlauf Paukanal, Plan 2). Auf Grund der stratigrafischen Lage und der Position in der Grabungsfläche ist eine Beziehung zu dem Komplex Absatzbecken und Wasserleitung nicht auszuschließen (vgl. Plan 4 mit Plan 5).
Die nachmittelalterliche künstliche Verlaufsführung der Pau erfolgte mittels der bereits in der Voruntersuchung angeschnittenen Bruchsteinmauer St. 59 (St. 16 der Sachverhaltsermittlung) und ihrer westlichen Kontermauer St. 77.
Die SSW-NNO orientierte, im südlichen Bereich (ab Höhe moderner Schacht) eher südwestliche verlaufende Bruchsteinmauer St. 59 war durch die neuzeitliche Bebauung der Fa. Knops und der Brotfabrik zwar abschnittsweise stark gestört, konnte jedoch in ihrer Gesamtlänge von ca. 38 m gut dokumentiert werden. Im Südwesten schloss sich mit einer Fuge eine lockerer gebundene, knapp 4 m lange Bruchsteinmauer St. 60 an, die leicht nach WSW abknickte. Im NNO der St. 59 dagegen war der Übergang zur Mauer St. 79 durch eine moderne Ziegelwand gestört. Die Kontermauer St. 77 war nur noch in einem kleinen Bereich im Norden des Arbeitsbereiches St. 58 auf einer Länge von etwa 6 m erhalten. Im Nordosten wurde die Mauer von der Grabungsgrenze unterbrochen, der südwestliche Verlauf war bereits durch die modernen Kellerbauten vollständig abgebaut.
Die Bruchsteinmauern St. 59 und St. 77 bestanden aus unregelmäßig gesetzten Blausteinen, plattigen Feinsandsteinen und quarzitischen Sandsteinen. Sie waren mit relativ hartem, hellgrauem Kalkmörtel verfugt, der Sand und gut sichtbare weißliche und schwarze Partikel enthielt. Die östlich verlaufende Mauer (St. 59) wies zusätzlich eine aus relativ regelmäßig behauenen Bruchsteinquadern aufgebaute westliche „Sichtseite“ auf (s. Abb. 3).

Abb. 3: OSO-Profil GH, St. 59
Im Bereich des OSO-Profils GH jedoch, sackte auf Grund des unterhalb der Mauer liegenden Befundes St. 85 (s. u.) die Mauer nach unten wobei größere Spalten entstanden. Beidseits dieser Stelle, wo die Mauer im NO auf Felsgestein (Schicht 59-90) und im SW auf anstehendem Lehm (Schicht 59-88) gründete, war das aufgehende Mauerwerk gut erhalten. Im beschriebenen Profil erreichte die Mauer ihre maximale erhaltene Höhe von 1.52 m (UK: 159.15 m NN), im NW-Profil EF dagegen wies sie, bei etwa gleicher Unterkantenhöhe über NN, gerade noch eine Höhe von 0.30 m auf. Die Stärke der östlichen Mauer lag bei maximal 1.10 m, die Gegenmauer war mit 0.64 m bzw. mit 0.75 m an der Basis deutlich schmaler. Jedoch mag dies in der Position der St. 77 unmittelbar westlich des Pau-Kanals begründet sein, bei dessen Bau die Bruchsteinmauer als westliche Verstärkung genutzt und dabei möglicherweise zum Teil beschädigt bzw. abgetragen worden ist. Dafür spricht, dass in den oberen 0.50 m der Bruchsteinmauer St. 77 mehrere Feldbrandziegel eingearbeitet waren, was vermuten lässt, dass die Mauer gleichzeitig zur Unterstützung des Kanalgewölbes (s. u. St. 78) genutzt worden war. Die Mächtigkeit der westlichen Bruchsteinmauer betrug an dieser Stelle 1.42 m bei einer Unterkante von 158.54 m NN. Für die St. 59 wurde eine, auf der der Pau abgewandten, östlichen Seite liegende, bis zu 0.45 m breite Baugrube mit relativ steil ansteigender Kante beobachtet. Am nordöstlichen Mauerabschluss konnte eine gleichfalls in dieser Richtung angelegte Baugrube festgestellt werden, die in den anstehenden feuersteinführenden Lehm bzw. in den Verwitterungsfels eingetieft war und damit dem ursprünglichen Ende der östlichen Bruchsteinmauereinfassung entsprechen müsste. Unklar ist die Funktion und zeitliche Beziehung der gleich orientierten, leider im vermutlichen Übergangsbereich zur Bruchsteinmauer gestörten, 0.46 m breiten Feldbrandziegelmauer St. 79. In ihrem weiteren Verlauf knickt die nur zwischen 0.18 m bis maximal 0.59 m hoch erhaltene Mauer (UK: 160.24 m NN) nach Nordosten ab und verschwindet am nördlichen Ende der Grabungsfläche.
In den beiden Profilen im Norden der Fläche (NO-Profil AB und NW-Profil CD) zeigt sich deutlich der Anstieg des anstehenden devonzeitlichen, aufgewitterten Felsgesteins in nördlicher und nordöstlicher Richtung. Dadurch wird verständlich, warum die Bruchsteinmauer in diesem Bereich endet: sie war hier nicht mehr nötig da hier, mit dem Felsgestein eine natürliche Barriere vorhanden war. Aus diesem Grunde muss die Pau zwangsläufig in Richtung der Reihstraße abgebogen sein.
Der Abstand zwischen den Bruchsteinmauern lag bei knapp 5.40 m, was dem Bachbett der Pau einen großzügigen Raum gewährte und die Fließgeschwindigkeit verlangsamte. Bekannt ist, dass die Pau im Mittelalter das Wasser für die Tuchherstellung, sowie die Energie für das Betreiben mehrerer, in das 15. Jahrhundert datierter Mühlen lieferte, von denen insgesamt acht nachgewiesen sind (Minkenberg, S. 82). Der Wasserfluss wurde vermutlich an diesem Ort verlangsamt, um die Effizienz an der eigentlichen Energiegewinnungsstelle zu erhöhen. Die davon profitierende Anlage kann hier nur die wenige Meter entfernte Pletschmühle gewesen sein (Minkenberg, S. 94). Diese Mühle befand sich an der Ecke Stiftsstraße - Adalbertstraße und war vermutlich bereits seit dem 11. Jahrhundert, spätestens aber im 13. Jahrhundert in Betrieb. In unterschiedlichen Funktionen (Ausspülung von Wolle, Kupfer- und Messingmühle, Mahl- und Schauermühle) wurde die Pletschmühle bis in das 19. Jahrhundert genutzt.
Vergleicht man den Verlauf der Bruchsteinmauern auf dem Grabungsplan mit dem ehemaligen Straßenverlauf auf den historischen Katasterplänen, zeigt sich eine signifikante Übereinstimmung zwischen dem ehemaligen Straßenverlauf und den als Pauuferbegrenzungen interpretierten Befunden. Die Übereinstimmungen im Hinblick auf Lage, Orientierung und Breite sind evident. Bemerkenswert ist auch, dass der südliche Abschluß der Mauer (St. 59) fast deckungsgleich mit dem Wendepunkt der im 100° - Winkel nach Nordwesten abbiegenden Straße ist. Laut Plan von 1820 verlief die Pau nach dem Straßenknick unmittelbar westlich der Straße weiter. Während der Grabung wurde jedoch kein Hinweis auf den Straßenverlauf gefunden, zumal auf der östlichen Seite der Bruchsteinmauer, abgesehen von modernen Mauerfundamenten, nur anstehender Boden erfasst wurde.
Verbindliche Aussagen zum Baubeginn der beschriebenen Uferbefestigung lassen sich leider nicht machen. Direkt unterhalb der Mauer wurde ein Lederschuh geborgen, dessen Datierung vermutlich relativ ungenau sein dürfte und daher nicht veranlasst wurde. Interessanter ist ein salzglasiertes Steinzeugfragment aus Raeren mit dem Ansatz eines profilierten Fußes, der im unteren Bereich flaue Drehrillen aufweist und damit etwa in das mittlere Drittel des 16. Jahrhundert datiert werden kann (Giertz, S. 116, Abb. 2,1). Dieser Fund wurde aus dem Befund St. 85 (s. u.) geborgen, der von der Bruchsteinmauer St. 59 direkt überlagert und durch sie stark gestört wurde. Damit kann zumindest eine daran anschließende Datierung, noch in die frühe Neuzeit angenommen werden. Jedoch ist auch ein späterer Erbauungszeitpunkt möglich. Spätestens mit Anlage des Kanals im 19. Jahrhundert muss der verbreiterte Bachverlauf aufgegeben worden sein.
Dieser, in seiner Funktion nicht näher bestimmbare, schachtartige Befund wurde wie oben beschrieben von der Bruchsteinmauer St. 59 überlagert (s. Abb. 2). In welchem Umfang der Befund St. 85 beim Bau der Bruchsteinmauer bereits abgebaut war, ist nicht genau zu klären. Eine Einebnung im Zusammenhang mit der Erbauung der Bruchsteinmauer St. 59 ist jedoch wahrscheinlich.
Nach der Abtragung der Mauer St. 59 zeigte sich im Planum eine rechteckige, etwa 2 m lange und 1.40 m breite Nordwest-Südost orientierte, ein- bis zweireihige Einfassung aus Bruchsteinen. Diese aus Kalk- und Mergelsteinen gesetzte Einfassung war mit ihrer nördlichen Hälfte in den Verwitterungsfels, ansonsten in den Verwitterungslehm eingetieft und im NNO-Profil AB nur mehr als flacher Restbefund erhalten. Dabei reichte die innere, kastenförmige Sedimentverfüllung mit insgesamt 0.48 m Mächtigkeit um etwa 0.20 m tiefer als die sie umgebende Steinsetzung. Innerhalb des dunkelbraungrauen, humosen, schwach tonigen Lehms mit Tonschiefer, Ziegelbruch, Mörtelstücken, Knochenfragmenten und Holzkohlepartikeln befand sich ein etwa 0.70 m langes, horizontal gelegtes Holzbrett. Beim Abbau des Restbefundes wurde u. a. das oben erwähnte Steinzeugfragment entdeckt, das eine Datierung in das mittlere Drittel des 16. Jahrhundert ermöglicht.
Im Arbeitsbereich St. 50, Planum II wurde unterhalb der jüngsten neuzeitlichen, an der Wespienstraße gelegenen Wohnbebauung ein Feuchtbodensedimentationsbereich (St. 109) ergraben, der über die westliche Grabungsgrenze hinaus reichte und von den südlich anschließenden Kellern geschnitten wurde. Die Abmessungen des Befundes betrugen in NS-Richtung noch etwa 8 m und in OW-Richtung noch bis zu 5.50 m.
Einzelne Holzpfosten / -pflöcke (St. 51) steckten im südlichen Randbereich des vermutlich künstlich angelegten Teiches. Im nördlichen Bereich wurden weitere Holzstecken freigelegt, die hier in Beziehung zu einer in nördlicher Richtung führenden Rinne standen. Es handelte sich möglicherweise um einen künstlich angelegten Abfluss zur Pau.
Der sich im Ost-Profil AB muldenartig ausnehmende Befund mit annähernd horizontaler Sohle und schräg ansteigender nördlicher Befundkante wurde von der Schicht St. 54 bedeckt bzw. von dieser gestört. Das etwa noch bis zu 1 m Mächtigkeit erhaltene Teichsediment setzte sich aus zwei Schichten zusammen: im Norden aus einem fast schwarzen, leicht torfigen, tonigen Lehm (modriger Faulschlamm) und im Süden aus einem grauen bis dunkelgrauen, schwach sandig, tonigen Lehm mit gut erhaltenen Holzfragmenten, ferner mit Steinen, größeren Knochen, Ziegelbruch, Kohle und Holzkohlepartikeln. Aus dem Befundsediment geborgene Keramikfragmente, u. a. hellgraues, salzglasiertes Steinzeug mit Knibisornament, graues salzglasiertes Steinzeug mit blauer Verzierung und rote sowie weiße bemalte Irdenware, datieren den Teich etwa in das 18. Jahrhundert.
Im Urkataster von 1820 ist der Teich nicht eingezeichnet; auch auf älteren Plänen ist er nicht zufinden. Jedoch wird für den innerstädtischen Raum Aachen immer wieder das Vorhandensein von Teichen oder Wasserlöchern erwähnt, die beispielsweise der Einspeisung des inneren Stadtgrabens im 18. Jahrhundert dienten (Minkenberg, S.19).
Bereits während der Sachverhaltsermittlung wurde die Pau in ihrer jüngsten Ausprägung im Bereich der Sondage III (St. 57) als Kanalbefund angeschnitten. Im Zuge der baubegleitenden Maßnahme konnte dieser aus Feldbrandziegeln erbaute Kanal in seinem SSW-NNO orientierten Verlauf an vier Stellen innerhalb der Gesamtgrabungsfläche auf unterschiedlichen Planumsniveaus dokumentiert und in drei verschiedene Befundeinheiten untergliedert werden: Befund St. 35 in den Arbeitsbereichen St. 2 und 50, Befund St. 78 im Arbeitsbereich St. 58 sowie Befund St. 84 im Arbeitsbereich St. 61.
Im NNO des Arbeitsbereiches St. 2 an der Grenze zum Fabrikgelände der Fa. Knops (Arbeitsbereich St. 25) war der Kanal mit der davor befindlichen Schachteinfassung, die eine Öffnungstiefe von 0.35 m aufwies, durch eine schräg stehende Betonplatte abgedeckt und verschlossen worden. Daher ist es wahrscheinlich, dass dieser Kanalbereich zu Betriebszeiten der Fabrik von dieser genutzt wurde und zu den die Wasserspeicher der Fabrik speisenden Schächten entwässerte. Im Bereich des Fabrikgeländes war der Kanal nicht mehr nachzuweisen. Erst im Planum III (Arbeitsbereich St. 61), unterhalb der Fabrikfundamente, tauchte er als Sohlenrestbefund (St. 84) wieder auf. Auf diesem Niveau war der Ansatz zwischen den Kanalbereichen St. 35 und 84 gut zu erkennen, was einem Bauzustand vor der Errichtung der Fabrik entsprechen muss.
Der Verlauf des Kanalabschnittes St. 35 war über eine Strecke von 9.50 m gut zu beobachten. Im Anschluss daran folgte in SSW Richtung über eine Länge von etwa 13 m eine großflächige Störung. Erst im westlichen Grabungsprofil trat der Befund wieder deutlich erkennbar zu Tage. Die Länge des unter St. 84 dokumentierten Kanalabschnittes betrug nur etwa 7.20 m. Im NNO endete der Kanal relativ abrupt; seine gesamte östliche Befundkante war durch tiefgründige Keller der Fa. Knops gestört. Auf der Kanalsohle befand sich eine hellgraue Betonmörtellage, die als Unterfütterung für ein nicht mehr erhaltenes Tonrohr diente; in dieser waren Aussparungen für die Rohrverbindungsstellen erkennbar. Die westliche Wandungsstärke betrug 0.48 m bis 0.52 m bei einer Sohlenbreite von ca. 1.10 m.
Der 1.60 m breite Kanalbereich der St. 35 zeigte im Profil AB, der Stirnansicht, ein zweireihig gemauertes Tonnengewölbe in unregelmäßigem Verband. Die Befundsohle konnte wegen des Niveaus des anschließenden Arbeitsbereiches St. 25 in diesem Profil nicht erfasst werden. Oberhalb des Gewölbes befand sich ein waagerechter Betonwinkel, an dem westlich eine senkrechte Betonleiste mit schrägem Einschnitt angebracht war. Diese dienten als Befestigung der oben angesprochenen Abdeckung. Nur oberhalb des Betonsturzes waren die Fugen mit rötlich gefärbtem Mörtel gefüllt. Ansonsten waren die orange bis dunkelroten, ca. 0.26 m x 0.12 m x 0.05 m - 0.07 m großen Feldbrandziegel mit weichem, gelblichem Kalksandmörtel verfugt.
Im NNO-Profil EF (s. Abb. 4) konnte der Querschnitt des Kanals in Gänze aufgeschlossen werden. Der Kanal hatte hier eine Höhe von 1.66 m. Die Befundunterkante lag bei 158.69 m NN. Das halbkreisförmige Tonnengewölbe erreichte eine lichte Weite von bis zu 0.90 m. Die OSO-Wandung war im aufgehenden Mauerwerk nach außen hin bis zu 0.50 m verstärkt. Auch die gegenüberliegende Mauerwand war zusätzlich verstärkt worden, wobei sich diese Verstärkung bis in den Bereich des Gewölbes hinaufzog. Es kann sich hierbei auch um ein später aufgesetztes Mauerwerk (St. 21) handeln, zumal in diesem Bereich anstelle des weichen, beigen Kalksandmörtels grauer Zementmörtel verwendet wurde.

Die Kanalsohle, bestehend aus mit auf die schmalen Längsseiten gestellten Ziegeln, war vermutlich durch Druckeinwirkung deutlich aufgewölbt. Im weiteren nordnordöstlichen Verlauf wurde sie wieder horizontal. Eine Baugrube konnte nur auf der OSO-Befundseite dokumentiert werden, sie endete auf der Höhe des Gewölbeansatzes. Im WNW reichte die Sedimentverfüllung fast bis auf die Befundunterkante und wurde hier als jüngere „Schuttablagerung“ gedeutet. Sonst war der Befund in verschiedene fluviale Sedimente eingetieft. Die unterste Schicht, auf die der Befund gründete, bestand aus einem dunkelbraun, leicht schwarz fleckigen, humosen, leicht tonigen Lehm mit Steinen, Ziegel-/Schieferbruch und Holzresten, was als Indiz für ein langsam fließendes bis stehendes Gewässer gewertet muss. In diese Schicht und auch in den darunter folgenden feuersteinführenden tonigen Schluff waren, beschränkt auf die westliche Seite des Befundes, einzelne Holzpfosten der oben bereits beschriebenen Uferbefestigung eingetieft (vgl. Kap. 2.3.1).
Der Kanalabschnitt St. 78 wurde an zwei Stellen innerhalb des Arbeitsbereiches St. 58 freigelegt. Die längste Strecke war mit ca. 10 m im NNO dokumentiert. Vom Kanalabschnitt St. 78 war das Gewölbe, mit Ausnahme der beidseitigen Gewölbeansätze, nicht mehr erhalten. Die lichte Weite, bei einer Gesamtbreite von max. 2.34 m, betrug hier 1.10 m, war also etwas größer als im Bereich der St. 35. Der Befundverlauf war beidseitig unvollständig, im SSW durch Keller der Brotfabrik gestört und im NNO von der Grabungsgrenze geschnitten. Im WNW-Profil der Grabungsgrenze war der Ansatz des aufgehenden Gewölbes noch erhalten, wenn auch durch Stahlträger des Verbaues gestört. Zusätzlich wurde der Befund etwa in der Mitte durch einen modernen, rechteckigen, NW-SO orientierten Schacht gestört, der einen Teilbereich der Bruchsteinmauer St. 77 als nordwestliche Wandung nutzte. Der Kanal selbst verlief parallel zur St. 77 und setzte mit seiner nordwestlichen Außenfläche unmittelbar an diese an.
Im Südwesten von Arbeitsbereich St. 58 sind zwei Mauerfragmente, die zuerst unter eigenen Stellennummern St. 80 und St. 81 bearbeitet worden waren, im SW-Profil EF (s. Abb. 1) als zum Kanal zugehörig erkannt worden. Die orange, lila bis karminroten Feldbrandziegel maßen zwischen 0.24 m – 0.27 m x 0.11 m – 0.13 m x 0.05 m – 0.07 m und waren mit relativ hartem, hellgrauem, teilweise gelblichem Kalksandmörtel verfugt.
Im NO-Profil AB setzten die Kanalwände auf Sockeln auf, die mit einem anderen weichen, gelblich-grauen Kalksandmörtel verfugt waren; beide Sockel sprangen an der Basis nach innen um bis zu 0.13 m vor. Im aufgehenden Mauerwerk fand ein grauer und härterer Mörtel Verwendung. Ein geziegelter Kanalboden wie im Bereich der St. 35 und St. 84 fand sich hier nicht. Die Sockel reichten bis zu 0.30 m in den anstehenden tonigen Schluff hinein. Über diesem anstehenden Sediment lag eine muldenförmige, dunkelbraune Schicht aus organischem Material (vermutlich vergangenes Holz), die entweder aus den Resten eines Holzbodens oder aber nur aus der untersten Schwemmschicht des Kanals bestand. Im Aufgehenden war der Kanal mit Bauschutt vom Abriss des Gewölbes verfüllt. Die Befunderhaltung lag hier bei einer Mächtigkeit von 1.80 m bei einer Unterkante von 158.30 m NN.
Der Kanal St. 78 war mit 2.08 m Breite und einer maximalen lichten Weite von 1.08 m im SSW-Profil EF deutlich schmaler als im NO-Profil AB. Zudem hatten die Kanalwände an dieser Stelle unterschiedliche Gründungstiefen. Die westliche Mauerunterkante lag um 0.24 m tiefer als die östliche. Die Sockel sprangen wie im NO-Profil jeweils nach innen vor, im Osten dreilagig um 0.12 m und im Westen sechslagig um 0.17 m. Auch hier fehlte ein Kanalboden. Die Kanalwände waren in den anstehenden tonigen Schluff gegründet. Die unterste Schwemmschicht innerhalb des Kanals bestand aus schwarz, dunkelbraun und rostbraunen Lagen schluffigen Sandes mit Felsgestein, Ziegelsplitt und organischem Material (vergangenes Holz etc.). Die Unterkante des Befundes war annähernd identisch mit der des NO-Profil bei einer Erhaltung von nur noch 1.05 m.
Die Kanalisierung der Pau erfolgte im Laufe des 19. Jahrhunderts. Der auf Grundlage des Urkatasters von 1813/1820 erstellte Plan von M. Schmitt zeigt die Pau noch im offenen Verlauf. Ob der Paukanal auf dem von Rappard erstellten Urkataster von 1860 in offenem oder geschlossenem Zustand dargestellt ist, kann anhand der vorhandenen Unterlagen nicht entschieden werden. Dafür sind umfangreichere Quellenstudien notwendig. Die Errichtung des Kanals wird vermutlich in die zweite Hälfte des 19. Jahrhundert, spätestens aber mit der Inbetriebnahme der Fa. Aloys Knops zu datieren sein (vgl. Kap. 2.3.3).
Im kanalisierten Zustand diente die Pau vor allem als Brauchwasserlieferant für Gewerbetreibende - an dieser Stelle insbesondere für die Tuchfabrikation. Sie wurde aber auch zur privaten hauswirtschaftlichen Nutzung im Bereich der Wohnbebauung genutzt - hier auch zur Entwässerung der seitlich angrenzenden Latrinen.
Im gesamten ersten Planum der Arbeitsbereiche St. 2, 25 und 58 wurden teils massive Mauerfundamente angetroffen, die in der Regel aus Feldbrandziegeln bestanden und der Vorgängerbebauung des Parkplatzes zuzurechnen sind. In den durch Bebauungspläne hinreichend dokumentierten Bereichen wie der Fa. Knops und der Brotfabrik wurden nur Grundstücksgrenzmauern, Mauerbefunde, die im Zusammenhang mit älteren Befunden standen oder Mauern, die der Orientierung dienten, eingemessen. Die Mauerstrukturen an der Reihstraße, die noch während der Sachverhaltsermittlung der Wohnbebauung zugeordnet werden konnten sowie die eigentliche Wohnbebauung an der Wespienstraße wurden dagegen genauer aufgenommen.
Aus einem Lageplan des Jahres 1954 (s. NW 2002/1079, 1-33) werden die Positionen der Gebäude der Tuchfabrik Aloys Knops, die sich diagonal von der Reihstraße bis zur Wespienstraße erstreckten, ersichtlich. Weil damit die Grundrisse der verschiedenen Fabrikbereiche bereits gut erfasst waren, wurde während der Grabung keine bzw. eine auf die Randbereiche beschränkte Dokumentation erstellt. Im Arbeitsbereich St. 25 wurde fast gänzlich auf eine Befundaufnahme verzichtet. Hier befand sich vor allem eine Durchfahrt, die vom Fabrikhofgelände aus in die Reihstraße mündete und im Süden mit der Mauer St. 28 (vgl. Sondageschnitt I; NW 2002/1079, St. 50) an das Nachbargrundstück grenzte. Des Weiteren lagen im östlichen Bereich der St. 25 tiefe unterirdische Wasserspeicher, zu denen die im ersten Planum freigelegten Schächte St. 36 und 37 führten. In die aus Industrieziegeln aufgebaute Mauereinfassung St. 38 wurde vermutlich Wasser geführt, welches aus der Rinne innerhalb der Grundstücksgrenzmauer St. 39 (Sondageschnitt I; NW 2002/1079, St. 49) zugeleitet wurde. Während der Bautätigkeiten wurden diese Wasserspeicher nur zum Teil abgerissen und bis auf das Niveau der Baugrubensohle verfüllt.
Im Arbeitsbereich St. 58 reichte das Fabrikgrundstück der ehemaligen Firma Knops bis an die NW-SO orientierte Längsmauer St. 58-d heran. Daher wird vermutlich der Brunnen St. 58-i ebenso wie die Mauer St. 58-c, welche die Bruchsteinmauer St. 59 störte, sowie eine weitere Mauer St. 58-a, auch zu dem Fabrikgelände gehören.
Laut Lageplan handelte es sich bei diesen Mauerfundamenten um die ehemals fünfgeschossige Weberei und Spinnerei von 1948.
Zu den älteren Fabrikbereichen gehörten die Gebäude an der Wespienstraße. Bereits in einem Adressbuch des Jahres 1887 wurde unter der Hausnummer 19 die Tuchfabrik Knops vermerkt [2]. Auch auf dem Urkataster von 1860 findet sich, neben Gebäudestrukturen, die dem Kesselhaus, der Appretur und dem Bürohaus der Fabrik ähneln, bereits diese Hausnummer. Die westliche Begrenzung der erst nach 1860 zum Fabrikgrundstück gehörende Projekthalle dürfte die mit 0.90 m Breite recht massive Mauer St. 45 gebildet haben.
Interessant sind weiterhin die westlich daran anschließenden, außerhalb des eigentlichen verzeichneten Grundstückes befindlichen großräumigen Keller (St. 39, 43 und 44; St. 21, 40, 41 und 48) und Wasserspeicher/Zisternen (St. 41, 44, 46, 46 und 47), in denen sich bis zum Zeitpunkt der Grabung noch Wasser sammeln konnte. Diese tiefgründigen Keller-/ Zisternenmauern reichten im Westen bis zum Pau-Kanal St. 35; sie wurden im Zuge der Baumaßnahme bis auf Bausohlenniveau abgebaut und anschließend verfüllt. Die Unterkanten konnten daher nicht erfasst werden.
Die 1860 noch nicht existente, jedoch mit ausführlichen Grundrissplänen, darunter auch dem Erdgeschoss und einem nachträglich eingetragenen Kellerraum, gut bekannte Brotfabrik lag mit ihren nordwestlichen Fundamentteilen im Arbeitsbereich St. 58. Hier konnte mit der Längsmauer St. 58-p die nordöstliche Grundstücksgrenze erfasst werden, die mit St. 58-o einen zur Brotfabrik gehörenden Pferdestall bildete, wobei sich die dazwischen liegenden Querwände vermutlich außerhalb der Grabungsfläche befanden. Zwischen der St. 50-o und der nächsten, südlich davon parallel verlaufenden Längsmauer St. 58-k, dürfte der Flur der Brotfabrik gelegen haben. Die Position des Kellers von 1935 entsprach derjenigen der Störung im Bereich der Bruchsteinmauer St. 59 mit den Mauerbefunden St. 58-n und der Treppe St. 58-m, die bereits während der Sachverhaltsermittlung unter St. 15 geführt wurde. Die südwestlich der Treppe St. 58-m gelegene St. 4 der Sondage IV (im Plan 2 nicht eingemessen) war die südwestliche grundstücksbegrenzende Mauer, die in ihrer Verlängerung bis zur St. 58-j und parallel zu St. 58-k bis zur Reihstraße reichte.
Gemäß dem Lageplan der Tuchfabrik von 1954 lag zwischen dem unterkellerten Bereich der Weber- und Spinnerei und der angrenzenden Brotfabrik ein nicht näher spezifizierter Zwischenbereich von etwa 8 m Breite. In diesem Bereich fand sich ein Keller (St. 58-d,e und f), der die oben erwähnte Bruchsteinmauer stark störte, sowie die auf dem Plan mit St. 58-g, h und i bezeichneten Mauern.
Die meisten Befunde, die der Wohnhausbebauung zugerechnet werden, lagen an der Wespienstraße etwa im Bereich der Hausnummern 9 und 11, westlich der Tuchfabrik im Arbeitsbereich St. 2. Diese unterkellerten Häuser mit dahinter liegenden Garten-/Hofbereichen lagen unmittelbar an der Straße. Die St. 8 und 9 dürften dabei die nordsüdlich orientierten, grundstücksbegrenzenden Mauern gewesen sein, die das dazwischen liegende Gartengelände einfassten. Im Planum II des Arbeitsbereiches St. 50 wurde ein größerer Gewölbekeller St. 55 erfasst, auf dessen südlicher Wand im Aufgehenden eine mit zwei zugemauerten Durchbrüchen und einem Durchgang versehene Wand St. 6 aufsaß (s. a. Plan 3). Südlich davon befand sich eine im Durchmesser 1.20 m große, kreisrunde, aus Industrieziegeln gemauerte Zisterne.
Im östlich anschließenden Haus, das vermutlich durch die Längsmauern St. 7 im Westen und St. 19 im Osten begrenzt wurde, fanden sich auf dem Niveau des Erdgeschosses noch Plattenlagen (St. 13 und 14) aus quadratischen Bodenfliesen. Im Norden dieses Grundstückes, direkt östlich an die Mauer St. 9 anschließend, war ein kleiner, etwa 2.70 m mal 2 m messender Gewölbekeller aus Feldbrandziegeln erhalten.
Die Wohnhäuser an der Reihstraße wurden bei der Baumaßnahme vermutlich nicht angeschnitten, da ihre Position außerhalb des untersuchten Gebietes lag. Die Befunde, die in dem Bereich zwischen dem Mauerfundament St. 27 und dem Kanalabschnitt St. 35 aufgedeckt wurden, scheinen dagegen zu einer weiteren Tuchfabrik mit Wassernutzung gehört zu haben. Auf diese Befunde wird im nächsten Kapitel eingegangen.
An der Reihstraße, südlich der Fabrik Knops und westlich des Pau-Kanals, wurden im Arbeitsbereich St. 2 zum Teil tiefgründige Mauerfundamente aufgedeckt, die vermutlich nicht oder nur partiell zu einer Wohnbebauung gehören. Diese Fundamente werden einer weiteren Fabrik, vermutlich ebenfalls einer Tuchfabrik, zugeordnet. Sie ist auf dem Urkataster von 1820 als größerer, u-förmiger Gebäudekomplex verzeichnet, der aber bereits auf dem Katasterplan von 1860 in dieser Form nicht mehr vorhanden war. Bei der Erschließung des Suermondtviertels mit Anlage der Reihstraße wurde dann auch die jüngere Wohnbebauung errichtet.
Die 0.64 m breite, noch 1.80 m tief erhaltene Mauer St. 27 könnte eine der Außenmauern der alten Tuchfabrik gewesen sein, an die auf der südöstlichen Mauerseite ein gestörter Gewölbekeller St. 26 und eine komplett erhaltene Zisterne St. 29 (St. 27, 30, 32) mit einfachem Tonnengewölbe anschlossen. Der Gewölbekeller St. 26 war mit 3.20 m mal 3.30 m fast quadratisch und etwa 1.44 m tief erhalten. Das Gewölbe war fast völlig eingestürzt und in nordwestlicher Richtung verzogen. Die Kellerwände waren verputzt und von Ruß geschwärzt.
Die Zisterne St. 29, im Grundriss 3 m mal 3.50 m groß, hatte im Norden der Decke eine quadratische, 0.60 m große Öffnung. Von Südosten führte ein kleiner Abfluss in der St. 32 in das Innere der Zisterne hinein. Die Gesamthöhe betrug knapp 1.60 m. Sowohl die Wandung als auch der geziegelte Boden war komplett mit Putz abgedichtet.
Neben den zur Mauer St. 27 rechtwinklig in südöstlicher Richtung verlaufenden Längsmauern St. 22, St.31 und St. 32 fanden sich auch zwei kleinere Rinnensysteme St. 23 und 53 nahe des Kanalabschnittes St. 35.
Abschließend soll noch der Brunnen St. 108 beschrieben werden, der im Bereich der zur Reihstraße hin gelegenen Böschung (Arbeitsbereiches St. 58) entdeckt wurde. Der Brunnen wurde erst beim Abbau der Pfostenbefunde im o. g. Arbeitsbereich freigelegt und nur im NNW-Profil erfasst. Die Brunneneinfassung aus Feldbrandziegeln beschränkte sich auf die oberen 0.80 m, darunter folgte ein ungefasster Brunnenschacht. Der Außendurchmesser des Brunnenkranzes lag bei etwa 1.70 m. Die Baugrube der Einfassung erreichte max. 1.84 m im Durchmesser. Der Brunnen reichte in den anstehenden Verwitterungsfels bis zu einer Tiefe von 155.14 m NN, das entspricht einer Erhaltung von etwa 3 m. Die vereinzelt gefundenen Keramikscherben datieren die Verfüllung in das 18. Jahrhundert.
Im Rahmen einer baubegleitenden Grabungsmaßnahme wurde im Winter/Frühjahr 2004 in der Aachener Innenstadt ein 2100 m² großer Teilbereich eines Baugrundstückes zwischen Reihstraße, Wespienstraße und Harscompstraße archäologisch untersucht. Vorausgegangen war eine im Winter 2002/03 durchgeführte Sachverhaltsermittlung (NW 2002/1079). Die Ergebnisse dieser Voruntersuchung führte zu einer durch das RAB räumlich eingeschränkten Baubegleitung.
Im Verlauf der Grabung wurden 89 Befunde dokumentiert. Die für die Archäologie interessantesten Grabungsabschnitte lagen im Senkenbereich des ehemaligen Paubachs, der entlang der Reihstraße floss. Es konnten mindestens drei Ausbau- und Nutzungsphasen der Pau, beginnend im Spätmittelalter, über die frühe bis in die späte Neuzeit des 19./20. Jahrhunderts eindeutig nachgewiesen werden.
Eine älteste, möglicherweise bereits in die Zeit der römischen Besetzung fallende Nutzung der Pau lässt sich wahrscheinlich machen. Den Hinweis auf diese älteste Nutzungsphase lieferte eine aus vier Erlenholzstämmen bestehende Wasserleitung mit einem südwestlich vorgelagerten Absatzbecken. Die Wasserleitung setzte sich aus entrindeten, im Querschnitt annähernd ovalen, im Durchmesser etwa 0.20 m bis 0.28 m messenden, durchbohrten Stämmen von jeweils 1.80 m Länge zusammen. Der Befundkomplex Wasserleitung und Absatzbecken zeigt, neben der räumlichen Nähe, auch die gleiche Orientierung wie der Pau-Kanal. Zur Überraschung der Ausgräber endete die Wasserleitung mit der dazugehörigen Baugrube in ihrem nordöstlichen Verlauf plötzlich im anstehenden Boden. Von einem mit Hilfe der Ausgrabungsergebnisse nicht näher bestimmbaren funktionalen Zusammenhang zwischen Wasserleitung und Pau-Kanal kann aber ausgegangen werden.
Die Schwemmschichten des muldenartigen, etwa 10 m langen und 1.44 m breiten Absatzbeckens enthielten kleinteilige Keramikfunde, die teils eindeutig, teils vorbehaltlich als römisch zu datieren sind. Für eine abschließende Beurteilung und genauere Datierung dieses Befundkomplexes muss das Ergebnis der C14-Analyse der Holzfunde abgewartet werden.
Die nachfolgende künstliche Verlaufsführung der Pau konnte in das Spätmittelalter datiert werden. Auf einer Länge von fast 70 m, also auf der kompletten im Untersuchungsgebiet erfassbaren Länge, war das Ufer der Pau mit zahlreichen Holzpfosten/-pflöcken einseitig, zum Teil auch beidseitig befestigt. Die Anzahl und Anordnung der über 800 verwendeten Hölzer lassen auf eine längerfristige Nutzung und Instandhaltung schließen.
Ebenfalls ins Spätmittelalter gehören 18 Befunde, die am westlichen Ufer der Pau freigelegt wurden. In meist rundlichen bis zu 1.50 m breiten Gruben befanden sich teilweise sehr gut erhaltene Reste von Daubenfässern aus Eichenholz. Die Fässer hatten in der Regel einen Durchmesser von etwa 1 m und enthielten Kalklöschungsrückstände, bestehend aus Kalkbrocken oder Kalkschlamm. Die Befunde reichten maximal knapp 0.40 m tief, so dass von den Daubenfässern vor allem die Basis, aber auch die umwickelte Reifung der Dauben erfasst werden konnten. Die in den Fassgruben befindliche Keramik datiert diese Befunde in die späte zweite Hälfte des 14. bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts. In diesen Zeitraum scheint auch die allmähliche Verlandung der holzbefestigten Pau zu fallen. Das Fundmaterial in den Sedimentationsschichten dieser Phase gleicht auffällig dem der Fassgruben.
Die Fassgruben scheinen mehrheitlich zu einer kleinen, der Kalkproduktion dienenden, handwerklichen Gewerbeansiedlung gehört zu haben.
Frühestens am Ende des 16. Jahrhunderts erfolgte der nächste künstliche Eingriff in den Verlauf der Pau, diesmal in Form einer noch hier maximal 1.52 m hoch erhaltenen Bruchsteinmauereinfassung aus unregelmäßig gesetzten Blausteinen, plattigen Feinsandsteinen und quarzitischen Sandsteinen. Die östlich verlaufende Mauer wies zusätzlich eine westliche „Sichtseite“ auf, die aus relativ regelmäßig behauenen Bruchsteinquadern bestand.
Der südwestliche Anfang der Bruchsteinmauer lag etwa auf Höhe der die Pau noch 1860 überquerenden Reihgasse. Das Ende der Einfassung im nordöstlichen Bereich der Untersuchungsfläche bildete vermutlich das dort ansteigende, anstehende devonzeitliche Felsgestein, das hier als natürliche Barriere die Pau zwangsläufig in Richtung der Reihstraße abbiegen ließ.
Die Fließgeschwindigkeit der Pau muss, da der Abstand der sie kanalisierenden Bruchsteinmauern mit etwa 5.40 m verhältnismäßig groß war, relativ gering gewesen sein. Aller Wahrscheinlichkeit nach diente dieser Ausbau des Paubaches der Erhöhung der Wassermenge in diesem Abschnitt und damit der Energiegewinnung für die nicht weit entfernt gelegene Pletschmühle an der Ecke Stiftsstraße – Adalbertstraße.
Noch vor dem letzten nachgewiesenen Eingriff, bei dem die Pau in einen schmalen Kanal gezwängt wurde, wurde im 18. Jahrhundert ein mit einzelnen hölzernen Pfosten am Rand befestigter Teich angelegt. Dieser Teich befand sich an der Ecke Wespienstraße / Reihplatz und entwässerte über eine schmale Rinne in Richtung der Pau.
Der Kanal aus Feldbrandziegeln wurde im 19. Jahrhundert einerseits für die gezielte Entnahme von Brauchwasser für die umgebenden Fabriken und andererseits für die Entwässerung sowohl gewerblicher als auch privat hauswirtschaftlicher Nutzung angelegt. Er konnte an verschiedenen Stellen der Bebauungsfläche in seinem gesamten Umfang untersucht werden. Im Arbeitsbereich St. 2 konnte ein komplettes Profil des Kanals aufgenommen werden. Der Kanal hatte an dieser Stelle eine Gesamthöhe von 1.66 m. Das halbkreisförmige Tonnengewölbe erreichte hier eine lichte Weite von 0.90 m. Die Befundunterkante lag bei 158.69 m NN.
Im Norden der Fläche setzte der Kanal unmittelbar an die westliche Mauer der Bruchsteineinfassung an, d. h. zum Zeitpunkt der Errichtung des Kanals muss die wohl frühneuzeitliche Bruchsteinmauer noch offen zugänglich gewesen sein.
Ferner wurde die weitere Bebauung des 19./20. Jahrhunderts aufgedeckt und so weit nötig noch dokumentiert.
Köln, den 10.11.04 Roswitha Thomas
Giertz, W., 1998/99: „Jan Emens Menneken of Raeren: Auf der Pfau and far off?”, in Medieval Ceramics 22-23, S. 113-123.
Minkenberg, M., 1999: Der Aachener Reichsstrom: Wasserrecht und Wassernutzung in den Beziehungen zwischen der Reichsstadt und dem Marienstift im Hoch- und Spätmittelalter, Frankfurt a. M.
Pick, R., 1895: Aus Aachens Vergangenheit, Aachen.
[1] Auf Grund der Eigenheiten der lokalen Aachener Keramikwaren wurde Herr W. Giertz zur Keramikbearbeitung hinzugezogen. Herr Giertz verfasste dankenswerterweise einen Kurzbericht zu den Keramikfunden
[2] Mündliche Mitteilung von Herrn Kottmann.