Grabungsbericht zur Maßnahme OV 2003/1018
Rommerskirchen-Eckum, Rhein-Kreis Neuss
Inhaltsverzeichnis:


Regenrückhaltebecken „Am Rosenweg“

Abb. 1: Untersuchungsgelände rot eingetragen in DGK-Ausschnitt 4906/20
Th. Ibeling, M.A.

für: Fa. M. Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH
23. Januar 2004

I.Einleitung

I.1.Vorbemerkungen

Den Anlass für die durchgeführte Maßnahme bildete ein größeres Erschließungsvorhaben in Rommerskirchen-Eckum, bei dem in einem ersten Bauabschnitt zunächst ein Regenwasserkanal mit zugehörigem Rückhaltebecken verlegt wurde. Im Zuge dieser Erdarbeiten wurde zunächst das Regenrückhaltebecken bis auf die vorgesehene Bausohle ausgeschachtet. Da diese Arbeiten ohne jegliche archäologische Begleitung stattfanden, ist die Entdeckung der Fundstelle und damit die Einleitung der durchgeführten archäologischen Maßnahme der Aufmerksamkeit des für den Bereich der Gemeinde Rommerskirchen verantwortlichen ehrenamtlichen Mitarbeiter der Außenstelle Overath (Hr. M. Hundt) zu verdanken, der bei einer Kontrolle des bereits weitgehend fertiggestellten Regenrückhaltebeckens im Böschungsprofil mehrere Holzkohlekonzentrationen feststellte und daraufhin die AS Overath informierte. Da es sich nach einer entsprechenden fachlichen Begutachtung durch Mitarbeiter der AS-Overath herausstellte, dass es sich bei den im Böschungsprofil angeschnittenen Holzkohlekonzentrationen um Brandgräber handelte, wurde der unmittelbare Befundbereich sofort unter Denkmalschutz gestellt und die weiteren Erdarbeiten im Bereich der Fundstelle bis auf weiteres eingestellt. In einer ersten Maßnahme wurden daraufhin in zunächst die im Bereich der Böschung festgestellten Brandgräber (ein Bustum sowie drei „Urnengräber“) durch die AS Overath untersucht und geborgen. Da hierbei festgestellt wurde, dass die Bestattungen von einem ca. 0.30 m – 0.40 m mächtigen Kolluvialhorizont überdeckt waren, bestand auch für den übrigen Bereich der noch nicht fertiggestellten Böschung durchaus die Möglichkeit, dass sich hier noch weitere, im Baggergrobplanum zunächst noch nicht erkennbare Brandgräber befanden, die durch die weiterführenden Böschungsarbeiten entsprechend gefährdet waren. Darüber hinaus wurden bei der ersten Begutachtung der Fundstelle (d.h. im noch frischen Baggeranschnitt) auch im bereits fertiggestellten Sohlenbereich des Regenrückhaltebeckens mindestens sechs weitere Grabbefunde, zwei fragliche Pfostenbefunde sowie ein ca. 10 m breiter, mittig in Nord-Süd-Orientierung verlaufender Altlauf des Gillbaches festgestellt. Da auch diese Befunde durch die weiterführenden Baumaßnahmen (tiefgründiges Aufreißen mit anschließender Verdichtung der Sohle) in ihrer Erhaltung eindeutig gefährdet waren, wurde durch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege (im folgenden R.A.B.) im Einvernehmen mit der zuständigen Oberen Denkmalbehörde (Kreis Neuss) eine vollständige flächige Untersuchung des potentiellen Befundareales und eine entsprechende Bergung der dabei freigelegten Gräber und Befunde beauflagt. Der Umfang der Untersuchungsfläche wurde dabei durch das R.A.B. festgelegt und umfasste einerseits den westlich gelegenen Böschungsbereich sowie andererseits einen ca. 10 m breiten, östlich bis an das Bachsediment des ehemaligen Gillbaches heranreichenden Arbeitsstreifen im Bereich der Beckensohle. Die archäologischen Arbeiten wurden in der Zeit vom 25.08.2003 bis zum 15.09.2003 durch die Firma M. Wurzel durchgeführt. Die wissenschaftliche Projektleitung wurde von Th. Ibeling, M.A. übernommen. Der Planungsträger war der Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim.


I.2.Archivlage

Der Fundplatz befindet sich am westsüdwestlichen Ortsrand von Eckum unmittelbar nördlich des Rosenweges sowie ca. 50 m westlich des heutigen Verlaufes des Gillbaches (s. Abb.1). Als nächstliegende, im Ortsarchiv des R.A.B. verzeichnete römische Fundstelle ist eine ca. 400 m nordnordöstlich festgestellte, größere römische Trümmer-/Siedlungsstelle (OA-Nr. 1572/022) bekannt. Ca. 150 m nordwestlich dieser Trümmerstelle wurden beim Bau einer Bahnunterführung ebenfalls bereits Brandgräber entdeckt. Da das zwischen der Trümmerstelle, den beim Bahnbau festgestellten Brandgräbern sowie dem jetzt untersuchten Regenrückhaltebecken archäologisch bisher noch nicht weiter erschlossen ist, müssen Aussagen hinsichtlich möglicher Befundzusammenhänge zunächst dahingestellt bleiben.erwähnenswert sind darüber hinaus noch weitere im Ortsarchiv verzeichnete römische Trümmerstellen (OA-Nr. 1572/024, 025, 028, 029, 030), die jedoch in einer noch größeren Entfernung (> 1 km) zu dem jetzt untersuchten Gräberfeld liegen (s. ebenfalls Abb. 1).


I.3.Technische Vorgehensweise

In der technischen Vorgehensweise wurde zunächst im Bereich der geplanten Böschung (definiert als Arbeitsbereich St. 2 = ca.220 qm) mit Hilfe eines Minibaggers die aufliegende Kolluvialschicht bis auf Höhe der erkennbaren Befundoberkante abgetragen. Das hier angelegte Planum wurde sodann sowohl zeichnerisch als auch fotografisch dokumentiert (s.u.). In der Folge wurden die im Planum festgestellten Befunde mittels befundorientierter Profilschnitte bzw. Anlage von Zwischenplana vollständig untersucht. Da sich bei diesen Arbeiten keine Hinweise auf tiefer liegende Befunde ergaben, waren die Arbeiten im Bereich der Böschung somit abgeschlossen.

Im Sohlenbereich des Regenrückhaltebeckens (definiert als Arbeitsbereich St. 3) wurde, um die hier angeschnitten bzw. bereits gekappten Grabbefunde nicht noch weiter zu beeinträchtigen, zunächst im befundrelevanten Bereich (ca. 590 qm) ein gesamtflächiges Schaufel- bzw. Kratzerplanum angelegt, welches wiederum sowohl fotografisch als auch zeichnerisch erfasst wurde. Da die Befunde infolge der Witterungseinflüsse im Planum nicht mehr erkennbar waren und deren Lage durch die AS Overath nur grob in einen Verteilungsplan eingetragen worden war, erfolgte die Ausweisung des Flächenumfanges dabei in Abstimmung mit dem R.A.B. und auf Grundlage der Beobachtungen durch Hr. Hundt. Die weitere Bearbeitung der so freigelegten Bestattungsbefunde umfasste wiederum eine befundorientierte Schnittanlage mit der Befundlage entsprechend angelegten Zwischenplana und Profildokumentation.

Da im südlich anschließenden Bereich des Regenrückhaltebeckens keine weiteren Grabbefunde erwartet wurden, wurde hier in Absprache mit dem R.A.B. zur absichernden Abklärung der Befundlage sowohl im westlichen Uferrandbereich als auch im östlich anschließenden Schwemmbereich des ehemaligen Gillbaches ein gesamtflächiges Baggerplanum (ca. 265 qm) mit anschließenden Putz- und Dokumentationsarbeiten zur Erfassung des ehemaligen Bachverlaufes angelegt.

Die Einmessung der angeschnittenen Befunde sowie der Profilschnitte erfolgte aufgrund der unter-schiedlichen Planumshöhe der beiden Arbeitsbereiche anhand zweier, voneinander unabhängiger Vermessungsnetze, deren jeweilige Hauptmeßachse zur genauen Lokalisierung mit Hilfe eines elektronischen Tachymeters in das Gauss-Krüger-Koordinatensystem eingemessen wurde (die Vermessung erfolgte dabei durch das Ing.-Büro H. Muche, Wassenberg und auf der Grundlage von bekannten vom Erftverband vorgegebenen Bezugspunkten).


I.4.Dokumentationsmethodik

Die angewandte Dokumentationsmethodik orientierte sich an den vom Rheinischen Amt für Boden­denkmalpflege herausgegebenen Richtlinien zur Grabungsdokumentation und beruht somit auf dem Stellensystem. Unter der Stelle 1 wurde das allgemeine Bautagebuch mit Einträgen zur täglichen Arbeitsausführung, Ortsterminen und den nötigen Bauunterlagen geführt. Darüber hinaus erfolgte unter Stelle 1 auch die Definition der übergeordneten Arbeitsbereiche (St. 2 bzw. St. 3) sowie der einzelnen archäologisch differenzierbaren Befunde/Verfärbungen (St. 4 bis St. 30).

Die Zeichnungs- und Fotodokumentation der Planums- und Profilaufnahme erfolgte immer befundorientiert, wobei die Zeichnungsdokumentation/Planum I in den einzelnen Arbeitsbereichen jeweils unter der entsprechenden Stellennummer aufgeführt wurde (Übersichtsskizzen im M. 1:00 unter 2-10 bzw. 3-6, Detail-Befundzeichnungen im M. 1:20 bzw. bei Gräbern 1:10 unter 2-9 bzw. 3-5). Die Befund­schichten wurden mit einzelnen Positionsnummern befundorientiert, d.h. unter der jeweiligen Befund-Stellennummer dokumentiert. Die übrigen, keinem archäologisch differenzierten Befund zugehörigen Schichten (anstehender Bt-Horizont im Böschungsbereich, Auengley im Sohlenbereich => s. Schichten 2-11 bzw. 3-7) wurden unter dem jeweiligen Arbeitsbereich aufgeführt. Die weitergehende Befunddokumentation (Zeichnungen und Fotos der Zwischenplana bzw. Profile) erfolgte immer unter der jeweiligen Befund-Stellennummer.

Im Zuge der Befundbearbeitung wurden sämtliche Funde immer befundorientiert und sofern möglich schichtgetrennt geborgen. Da die Grabbefunde in der Regel sehr reichhaltig ausgestattet waren, war es im Zuge der Bearbeitung zwingend notwendig, mindestens ein Zwischenplanum, meist jedoch mehrere Zwischenplana anzulegen. Die aus den einzelnen Zwischenplana geborgenen Funde wurden - sofern wissenschaftlich sinnvoll – mittels Vergabe von Einzelpositionen voneinander getrennt geborgen (dies in der Regel bei differenzierbaren Metallfunden sowie bei größeren Keramikfunden und Einzelgefäßen).

Nach Abschluss der Feldarbeiten erfolgte die dokumentarische Aufarbeitung der Grabung mit der Erstellung eines technischen Abschlußberichtes einschließlich detaillierter Befundliste, eines Gesamtplanes (M. 1:100), eines Phasenplanes (M. 1:250), mehrerer Detail-Ausschnittsplänen der einzelnen Grabbefunde sowie der entsprechenden Listen (Fotolisten, Einzelfundlisten) und Formblätter (Formblatt 1, Formblatt 2, Kontrollblatt). Die geborgenen Funde wurden gesäubert, beschriftet und magazingerecht verpackt und nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber dem Rheinischen Landesmuseum übergeben. Das aus den Grabbefunden geborgene Verfüllungssediment (Brandschichtsediment) wurde entsprechend den Anforderungen des R.A.B. geschlämmt ( Ø : 0.5 mm), das ausgeschlämmte Fundgut materialgetrennt verpackt. Die geborgenen Holzkohle- und Sedimentproben wurden ebenso wie die sonstigen Schlämmreste dem R.A.B. zur weiteren Verfügung ausgehändigt.


II.Archäologische Befundlage

II.1.Regionalgeologisch-bodenkundlicher Überblick

Das Grabungsareal befindet sich in der südlichen Niederrheinischen Bucht, auf der linksrheinischen unteren Mittelterrasse (s. Abb. 2). Die Mittelterrasse weist in diesem Bereich eine durchschnittliche Lössmächtigkeit von 2 bis 3 Metern auf. Die Nähe zu der bis zu 3 Metern tiefer liegenden Niederterrasse hat auf der Mittelterrasse tiefe Erosionsrinnen hinterlassen, die wiederum das kleinräumige Relief mitgestalten. Eine solche Erosionsrinne nutzte der Altverlauf des Gillbaches, der unmittelbar östlich des Grabungsgeländes verläuft. Die Grabungsfläche befindet sich an der Westseite dieser Rinne, in einem mittel-geneigten Hang. Im Südwesten der Fläche mündet eine weitere von Westen einfließende kleinere Erosionsrinne in den Gillbach. Durch das Einschneiden des Gillbaches in den Untergrund hat sich im Oberhangbereich ein mittelstarker, nach Süden exponierter Hang ausgebildet, der ab der Hangschulter eine deutliche Versteilung aufweist.

Aus den lössbedeckten Mittelterrassen haben sich vorwiegend Parabraunerden gebildet. In Hanglagen spricht man meistens von erodierten Parabraunerden, deren Bodenhorizonte durch oberflächliche Erosion gekappt sind. Je nach Geländeposition können ganze Bodenhorizonte abgetragen werden. Gekappte Parabraunerden werden auch als Pararendzinen bezeichnet und sind besonders in den Unterhang- oder steileren Hangbereichen ausgebildet. Am Randbereich des Gillbaches ist ein Hangkolluvien entwickelt, das den Bt-Horizont der Parabraunerde überlagert. In Richtung des Bachverlaufes ist ein Auenkolluvium kartiert worden, das aufgrund des heute tiefer liegenden Grundwasserspiegels Oxidationsmerkmale zeigt.

Hinsichtlich des feinstratigraphischen Geländeaufbaues lassen sich anhand der Beobachtungen während der Grabung folgende Aussagen treffen, wobei die obere Sedimentationsabfolge nur im Bereich der im Planum durchschnittlich ca. 0.70 m höher liegenden Böschung feststellbar war:

- unter einem ca. 0.40 m mächtigen Humushorizont lagert zunächst ein durch Bodenerosion entstandenes Hangkolluvium (Schicht 2-15), dessen Mächtigkeit von ca. 0.20 m – 0.30 m im südlichen Flächenbereich auf ca. 0.50 m im nördlichen Flächenbereich zunimmt und dessen Ablagerung aufgrund der Befundüberdeckung in die Zeit nach dem 2. Jahrhundert zu datieren ist. Im Liegenden dieses Kolluvialhorizontes war auf Höhe von Planum I im Böschungsbereich ein schwach tonangereicherter, gelblichbraun ausgeprägter Bt-Horizont (Schicht 2-11 bzw. 2-16) ange-schnitten. Im mittleren Bereich des Böschungsprofiles war in einem ca. 16 m breiten Profilabschnitt ein dunkelbrauner, unterschiedlich (zw. 0.20 m und max. 0.50 m) mächtiger Schichthorizont (Schicht 2-17) feststellbar, der mit HK-Partikeln und einzelnen Brandlehmbrocken durchsetzt war und stratigraphisch zwischen dem Kolluvialhorizont und dem Bt-Horizont eingebettet war. Der zu den Randbereichen hin schmal auslaufende Schichthorizont setzt mittig an dem Gräbchen St. 7 (s.u.) an und ist aufgrund der gleichartigen Verfüllung vermutlich als natürlicher Überschwemmungsbereich dieses Gräbchens zu interpretieren.

Im Liegenden des Bt-Horizontes lagerte ein gelblichbrauner, eher sandiger Gleyhorizont (Schicht 5-18 im Profil CD/St. 5 bzw. Schicht 3-7 im Planum I/Arbeitsbereich St. 3), der bodenkundlich auch als kolluvial abgelagerter ‚Auengley’ bezeichnet werden kann und eine natürliche (vorrömerzeitlich abgelagerte) Sedimentationsbildung in Auenniederungen darstellt. Die Befunde im Bereich der Böschung waren in den Bt-Horizont, die Befunde im Bereich der Beckensohle in den Auengley eingetieft. Wichtig für die naturräumliche Umgebung des Fundplatzes ist des weiteren der mittig im Bereich der Beckensohle festgestellte nord-süd-orientierte Altverlauf des Gillbaches, der sich im Planum als deutlich dunklerer Bereich mit eingelagerten Ziegel- bzw. Keramikfragmenten abzeichnete. Bei partiellen Nachputzarbeiten im südlichen Flächenbereich stellte sich heraus, dass die Bachsedimentation zweischichtig ausgebildet war (Schicht 3-19 bzw. Schicht 3-13/20), was darauf schließen lässt, dass die Ablagerung vermutlich in zwei zeitlich aufeinander abfolgenden Sedimentationszyklen/Überschwemmungsphasen erfolgte. Der im südlichen Endbereich der Böschung festgestellte Befund St. 5 weist ein dem Altverlauf des Gillbaches entsprechendes Sediment auf und kann daher vorbehaltlich als natürlich entstandener, ehemaliger Bachzulauf bzw. als eine in den Altverlauf des Gillbaches entwässernde Erosionsrinne interpretiert werden (s.o.).


II.2.Technische Stellen

Insgesamt wurden im Zuge der Maßnahme 3 technische Stellen/Arbeitsbereiche definiert:

St. 1 Grabungstagebuch
St. 2 Arbeitsbereich Böschung/erhöhter Planumsbereich
Ausmaße: Länge (S/N): ca. 56 m – Breite (W/E): zw. 3 m – 4 m
Planumshöhe: 66.59 m NN – 67.00 m NN
Dokumentation: Planum I (M. 1:10/1:20): DIN A3, Blatt-Nr. 1, 2, 6, 7, 8, 14
Flächenprofil (M. 1:20): DIN A3, Blatt-Nr. 43, 44, 45 sowie Blatt 46
Übersichtsskizze Planum I (M. 1:100): DIN A3, Blatt-Nr. 16, 17
Befunde: St. 4, 5, 6, 7, 8, 14, 15, 16, 17, 20, 21, 22, 23
St. 3 Arbeitsbereich Beckensohle/westl. Flächenbereich bis an den Altverlauf des Gillbaches
Ausmaße: Länge (S/N): ca. 71 m – Breite (W/E): zw. ca. 9 m – 15.80 m (südl. Teilbereich)
Planumshöhe: 66.20 m NN – 66.30 m NN
Dokumentation: Planum I (M. 1:10/1:20): DIN A3, Blatt-Nr. 18, 22, 26, 29, 33, 34, 38, 39
Übersichtsskizze Planum I (M. 1:100): DIN A3, Blatt-Nr. 40, 41, 42
Befunde: St. 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 18, 19, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30

II.3.Archäologische Befunde

Im Zuge der archäologischen Untersuchungen wurden insgesamt 30 Stellen vergeben. Dabei handelte es sich um 3 technische Stellen, 23 als archäologisch relevant bzw. vorbehaltlich relevant eingestufte Befunde (St. 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16?, 17?, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 30?) sowie um 4 zunächst ebenfalls als Befunde definierte Verfärbungen, die im Profil jedoch entweder nicht identifizierbar waren oder aber als Bioturbationen (St. 6, St. 27, 28, 29) zu bezeichnen sind. In den Befundkatalog wurden der Vollständigkeit halber allerdings sämtliche definierten Befunde aufgenommen.

Bei den archäologisch relevanten Befunden handelt es sich in erster Linie um römerzeitliche Grabbefunde bzw. um solche Befunde, die mit entsprechenden Bestattungsgebräuchen funktional vorbehaltlich in Verbindung gebracht werden können.

Die 12 differenzierbaren Grabbefunde (acht tw. reich ausgestattete Busta, ein mit zwei Brandschüttungen ausgestattetes Doppelgrab mit ebenfalls reich ausgestatteter gemeinsamer Grabnische, ein weiteres Brandschüttungsgrab mit fast vollständig erhaltenem Urnengefäß sowie ein Brandgrubengrab mit stark zerscherbten Gefäßfragmenten ) verteilten sich sowohl auf den Bereich der Böschung (St. 4, 20, 21) als auch mehrheitlich auf den Bereich der Beckensohle (St. 9, 10, 11, 12, 13, 25) und waren trotz der im Bereich der Beckensohle durchgeführten maschinellen Abgrabungen in der Regel insgesamt noch erstaunlich gut bis sehr gut erhalten. I n Verbindung mit den durch die AS Overath geborgenen Grabbefunden lassen sich die untersuchten Gräber einerseits aufgrund ihrer Lage innerhalb der Fläche sowie andererseits aufgrund ihrer unterschiedlichen Erhaltungstiefe gut in zwei räumlich voneinander getrennte Grabgruppen zusammenfassen.

Abb. 2: Grab St. 20
Abb. 2: Grabbeigaben St. 20

Die südlich gelegene Grabgruppe I umfasst dabei die durch die AS Overath geborgenen Gräber (s. OV 2003/165, Befunde St. 2, 3, 4, 5) sowie die ebenfalls im Bereich der Böschung gelegene Doppelbestattung St. 4. Die Tatsache, dass hier im tiefer liegenden Planum der Beckensohle keine Grabbefunde feststellbar waren, ist vermutlich auf die vergleichbar relativ geringe Eintiefung dieser Gräber zurückzuführen (s.u.). Der ca. 21 m weiter nordnordöstlich gelegenen Grabgruppe II können einerseits die im Bereich der Beckensohle angeschnittenen Gräber St. 9, 10, 11, 12, 13, 25 sowie die im Bereich der Böschung angeschnittenen Gräber St. 20, 21 zugeordnet werden. Die beiden differenzierbaren Grabgruppen waren offensichtlich durch zwei W/E-orientierte, zum Altlauf des Gillbaches hin entwässernde Gräbchen eingefasst und voneinander abgegrenzt, wobei das Gräbchen St. 7 die nördliche Abgrenzung der Grabgruppe I, der Graben St. 14 hingegen die südliche Begrenzung der Grabgruppe II darstellte. Die als Brandschüttungsgrab bzw. als Brandgrubengrab definierten Befunde St. 8 und St. 15 lassen sich bei derzeitigem Erkenntnisstand bislang noch keiner der beiden Grabgruppen eindeutig zuweisen, wenn auch zumindest das Grab St. 15 nördlich des Grabens St. 14 und damit im Bereich der Grabgruppe II lag.


II.3.1.Grabbefunde der Grabgruppe I

Bei den der Grabgruppe I zugeordneten und von der AS Overath geborgenen Grabbefunden handelt es sich um ein Bustum sowie um drei Urnengräber, von denen eines sehr reichhaltig ausgestattet war (Beigaben: ein Einhenkelkrug Typ Hofheim 5bB, ein Terra Sigillata Teller Typ Drag. 18/31, eine Glasflasche mit Zirkusdekor sowie Beschlag- und Schlossreste eines Holzkästchens). Die „Urnengräber“ werden dabei in das ausgehende 1. Jahrhundert, das Bustum hingegen in die erste Hälfte des 2. Jahrhunderts datiert (Mitt. Hr. Th. Becker/AS Overath). Das ebenfalls der Grabgruppe I zugeordnete Grab St. 4 stellt, da es sich hierbei um eine Doppelbestattung mit gemeinsamer, mittig angeordneter Beigabennische handelt, eine besondere Grabform dar. Im Planum I war der Befund zunächst nicht als Grabbefund erkennbar. Es handelte sich um eine unregelmäßig langgestreckte, abgerundet ovaloide Verfärbung in WNW/ESE-Orientierung, die, da im Planum I keinerlei Brandrelikte (Verziegelungen, HK- oder Brandlehmpartikel) vorhanden waren, zunächst nur als grubenartige Struktur bewertet wurde. Auch bei der Abtiefung des nordöstlichen, fundfreien Befundbereiches waren zunächst keine eindeutigen Anzeichen auf einen Grabbefund erkennbar. Erst bei der Abtiefung des südwestlichen Grabbereiches wurde mit dem sukkzessiven Freilegen der Beigabennische die funktionale Bestimmung des Befundes als Bestattung deutlich. Allerdings ergaben sich sowohl aus den Zwischenplana als auch aus den Profilen zunächst noch keine ein-deutigen Erkenntnisse hinsichtlich der Ausdehnung und Bedeutung des Grabbefundes, da die Brand-schüttungen erst im Zuge der weiteren Befunduntersuchung im nordwestlichen bzw. südöstlichen Befundbereich angeschnitten wurden. Hier zeigte sich auf Höhe des Zwischenplanums I, dass es sich um zwei durch die mittig angeordnete Beigabennische voneinander getrennte und innerhalb des Gesamtbefundes diagonal zueinander eingebrachte Brandschüttungen handelte, die wiederum auf eine zeitgleiche Doppelbestattung (Grab A im westlichen, Grab B im östlichen Befundbereich) schließen lassen. Die Tatsache, dass in Planum I keinerlei Anzeichen einer nachträglichen Störung erkennbar waren, scheint die Zeitgleichheit der Bestattungen zu bestätigen. Die Brandschüttungen waren im Zwischenplanum I in ihrer Erstreckung offensichtlich eng begrenzt, wobei die jeweilige Ab-grenzung der einzelnen Brandschuttlagen im Längsprofil (Profil AEB) nur bedingt erkennbar war, da sich hier Reste der Brandschicht auch bis in den Bereich der mittig gelegenen Beigabennische hinein erstreckten. Des weiteren zeigte sich im Längsprofil, dass die Brandschüttungen fast ausschließlich im Sohlenbereich des Grabes eingelagert waren, während die obere Verfüllung bis auf wenige streifenförmig eingelagerte HK-Anteile fundleer blieb. Dies lässt in Verbindung mit der Tatsache, dass das obere Verfüllungssediment dem anstehenden Bt-Horizont sowohl farblich als auch in seiner Konsistenz weitgehend entsprach, auf eine rasche Wiederverfüllung mit dem Grabaushub schließen. Die im östlichen Grabbereich streifenförmig in der oberen Verfüllung eingelagerten HK-Bändchen sind vermutlich auf bioturbate Verschleppungen oder aber auf eine partielle Sedimentvermischung bei der Wiedereinfüllung zurückzuführen. Die jeweiligen Brandschüttungen waren weitgehend fundleer. Im Brandschuttsediment des westlich gelegenen Grabes A fand sich ein Silexartefakt (# 4-65, mediales Klingenfragment mit unilateraler Retusche) und ein ringförmiges Eisenobjekt (# 4-66, wg. stark korrodiertem Zustand in 4 Fragmenten zerbrochen), im Bereich des Grabes B fanden sich lediglich zwei kleinere Keramikfragmente (# 4-67, 68, BW/GK). In der mittig angeordneten, scheinbar quer zur Längserstreckung des Gesamtbefundes angelegten Beigabennische standen insgesamt 5 Gefäße, darunter 2 Einhenkelkrüge mit unterschnittenem bzw. eckigem Rand (# 4-23, zerscherbt sowie # 4-76, gwW) sowie 3 Honigtöpfe (# 4-71, 73, 75, gwW), die mit Deckeln (# 4-53, # 4-72, gwW) bzw. mit einer umgestülpten Schale (# 4- 74, rwW) abgedeckt waren.

Möglicherweise lassen die unterschiedlichen Abdeckungen darauf schließen, dass es sich bei den mit Deckeln abgedeckten Gefäßen (# 4-71 und # 4-73) um die eigentlichen Graburnen (für 2 Individuen) handelt, während das mit einer umgestülpten Schale abgedeckte Gefäß (# 4-75) vorbehaltlich als gemeinsam zu nutzendes Aufbewahrungsgefäß für mögliche Speisenbeigabe interpretiert werden kann. Diese Hypothese wird durch die Tatsache gestützt, dass die beiden als Urnen interpretierten Gefäßen jeweils große Mengen von Leichenbrand enthielten. Die Füllung des Gefäßes 4-75 wurde bisher noch nicht untersucht. Ebenso wie die beiden Urnengefäße läßt sich auch die Mitgabe von zwei Einhenkelkrügen als möglicherweise weiterer Hinweis auf eine Doppelbestattung werten. Als besonderer Fund ist eine im Bereich der Beigabennische eingelagerte Spiralfibel mit oberer Sehne, Sehnenhaken und Stützbalken (# 4-40, alt in 2 Teilfragmente gebrochen) zu nennen, die aufgrund ihres scharfen rechtwinkligen Bügelumbruches eine differenzierte Datierung des Gesamtbefundes in das mittlere Drittel des 1. Jahrhunderts ermöglicht. Dieser frühkaiserzeitliche Datierungsansatz wird durch die Randgestaltung der beiden in der Beigabennische eingelagerten Einhenkelkrüge, die dem Typ Hofheim 50 A/B entsprechen, gestützt. Zu den sonstigen Beifunden gehören noch einige stark korrodierte Nagelfragmente, die jedoch keine weiteren Rückschlüsse ermöglichen, sowie einige Keramikfragmente (# 4-41, 51, 55, 56, 67, 102, 106) einer handgeformten Warenart, die aufgrund ihrer Machart durchaus auch in späteisenzeitlichen Kontext gehören könnte und möglicherweise ebenso wie das in Grab A geborgene Silexartefakt als einheimisch-tradierte Formen angesprochen werden können, wodurch ebenfalls die frührömische Datierung des Gesamtbefundes indirekt bestätigt wird. Die bei der Befunduntersuchung einzeln geborgenen Knochenpartikel (# 4-17, 39, 64) lassen, da sie durchaus auch aus den beschädigten Gefäßen stammen können, zunächst keine Rückschlüsse auf die typologische Ansprache des Grabbefundes zu. Die Tatsache, dass aus dem ausgeschlämmten Brandschichtsediment sowohl aus der westlichen Brandschüttung A als auch aus der östlichen Brandschüttung B geringe Mengen an Knochenpartikeln/Leichenbrandresten geborgen wurden, erlaubt jedoch eine typologische Ansprache des Gesamtbefundes als doppeltes Brandschüttungsgrab mit zwei differenzierbaren Urnengefäßen. Ein aus der Brandschüttung des östlichen Grabes B geborgener kleiner (Milch?-)zahn (# 4-107) deutet dabei vorbehaltlich auf eine Kinderbestattung hin. Der Fund von zwei weiteren Kinderzähnen in dem Urnengefäß 4-71 (# 4-100) erlaubt darüber hinaus möglicherweise eine entsprechende Zuordnung dieses Gefäßes zu dem östlich gelegenen Kindergrab B. Weitergehende Aussagen hinsichtlich des geschlechtsspezifischen Ansprache des Doppelgrabes sind anhand der Beigaben nicht möglich, sondern lassen sich erst nach einer Analyse des Leichenbrandes formulieren, auch wenn der hier geborgene Fibeltyp im Gräberfeld „An Hinkes Weißhof“, Tönisvorst offensichtlich nur in Männergräbern vorkommt; vgl. C. Bridger, 1996, S. 131, Tab. 13. Daher muß das verwandtschaftliche Verhältnis der in dem Doppelgrab bestatteten Personen zunächst offen bleiben.

Alle Gräber der Grabgruppe I wurden in dem erhöhten Böschungsbereich festgestellt. Hinsichtlich ihrer stratigraphischen Position war feststellbar, dass sämtliche Befunde von dem hier aufliegenden kolluvialen Schichthorizont überdeckt wurden und in den anstehenden Bt-Horizont eingetieft waren. Die Tatsache, dass sowohl das hier vorgestellte Grab St. 4 als auch die von der AS Overath unter-suchten Gräber mit ihrer Unterkante nicht bis auf das Niveau der Beckensohle herabreichten, läßt im Rückkehrschluss die Möglichkeit offen, dass sich der Bereich dieser Grabgruppe in östlicher Richtung ehemals durchaus auch bis in den Sohlenbereich des Beckens erstreckt haben könnte, die potentiellen Grabbefunde jedoch bei den archäologisch nicht begleiteten Ausschachtungsarbeiten nicht als solche erkannt wurden. Hinsichtlich der flächigen Gesamtausdehnung der Grabgruppe I läßt sich anhand der Verteilung der Gräber bei derzeitigem Kenntnisstand dennoch festhalten, dass sich die Grabgruppe I in N/S-Orientierung über ein Areal von ca. 14 Metern erstreckte und im Norden durch den W/E-verlaufenden und vorbehaltlich als Einfriedungsgräbchen interpretierten Befund St. 7 offensichtlich begrenzt wurde. Da römische Gräberfelder in der Regel jedoch mehrreihig angelegt sind (s. hierzu auch die Verteilung der Gräber der Grabgruppe II) ist eine weitere Ausdehnung der Grabgruppe in westlicher Richtung durchaus möglich bis wahrscheinlich. Zur Datierung des Grabgruppe I ist festzuhalten, dass hier offensichtlich eine zweiphasige Belegung vorliegt, wobei die ältere Belegungsphase in die zweite Hälfte des 1. Jahrhunderts datiert. Dieser älteren Belegungsphase können einerseits die von der AS Overath geborgenen „Urnengräber“ sowie andererseits die hier näher vorgestellte Doppelbestattung St. 4 zugeordnet werden. Die spätere Belegungsphase datiert hingegen in die erste Hälfte des 2. Jahrhunderts und wird durch das von der AS Overath geborgene Bustum repräsentiert.


II.3.2.Grabbefunde der Grabgruppe II

Bei sämtlichen im Bereich der Grabgruppe II angeschnittenen Gräbern handelt es sich typologisch um Busta, die mit Ausnahme des Befundes St. 11 im Planum I jeweils durch ein umlaufendes bzw. zumindest teilweise erhaltenes Verziegelungsband eindeutig als solche erkennbar waren. Bis auf die insgesamt deutlich kleineren, unregelmäßig rundlich bis annähernd quadratisch geformten Befunde St. 11 und St. 21 wiesen die Grabbefunde der Grabgruppe II immer eine langgestreckt rechteckige Form auf, wobei die Ausmaße der einzelnen Gräber bzw. das jeweilige Längen-/Breitenverhältnis durchaus variabel sein konnten. In der Orientierung waren die größeren Gräber dabei jedoch immer west-östlich bzw. leicht verdreht westnordwestlich-ostsüdöstlich ausgerichtet. In der Anordnung der einzelnen Gräber war eine jeweils lineare, west-östlich versetzte zweireihige Verteilung feststellbar (im Bereich der Böschung lagen die Gräber St. 20 und 21, im Bereich der Beckensohle in S/N-Abfolge die Gräber St. 13, 9, 12, 10/11 und 25). Der Abstand zwischen den beiden Belegungsreihen betrug ca. 4 Meter, der Abstand zwischen den einzelnen Gräbern innerhalb jeder Belegungsreihe war variabel und offensichtlich ungenormt ( Abstand St. 20 -> St. 21 = 0.65 m, Abstand St. 13 -> St. 9 = 4.50 m, Abstand St. 13 -> St. 12 = 1.50 m, Abstand St. 12 -> St. 10/11 = 3.90 m, Abstand St. 10/11 -> St. 25 = 6.75 m ). Soweit nach bisherigem Kenntnisstand feststellbar, umfasste der Bereich der Grabgruppe II demnach eine Mindestfläche von ca. 176 qm (22 Metern in N/S-Orientierung, ca. 8.00 m in W/E-Orientierung), wobei eine weitere Ausdehnung in westlicher Orientierung ebenso wie bei der Grabgruppe I nicht ausgeschlossen werden kann. In östlicher Orientierung hingegen scheint der Altverlauf des Gillbaches eine natürliche Begrenzung gebildet zu haben, an der sich die Anlage und Ausrichtung des Gräberfeldes letztendlich wohl auch orientierte, zumal der Bachlauf zur Belegungszeit offensichtlich noch wasserführend war (siehe die linear in das Bachsediment eingelagerten römischen Ziegel- und Keramikfragmente). Hierzu ist anzufügen, dass die westliche Abgrenzung des Bachverlaufes im Planum teilweise offensichtlich nicht genau erfasst werden konnte, da auch in den Profilen einiger Gräber deren Eintiefung in die Bachsedimentation erkennbar war (hierzu vgl. die Profile St. 9, St. 12, auch St. 24). Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich hierbei um Sedimentationsablagerungen älterer, mgl. mäandrierender Überschwemmungsphasen des Gillbaches handelt, die bei der Anlage des Gräberfeldes vermutlich bereits wieder trocken lagen. Die südliche Begrenzung der Grabgruppe II ist offensichtlich mit dem bereits oben genannten, W/E-verlaufenden und in den Gillbach entwässernden Gräbchen St. 14 erfaßt, dessen nördliche Böschungskante unmittelbar südlich des Grabes St. 13 ansetzte und welches vorbehaltlich als Einfriedungsgraben interpretiert wird.

Im Profil wiesen die Gräber der Grabgruppe II in der Regel (Ausnahme: Grab St. 20 s.u.) eine zweischichtige Verfüllung auf. Während die obere Verfüllungsschicht sowohl in Substrat als auch in der Farbe dem anstehenden Sediment ähnelte (was auf eine rasche Wiederverfüllung der Gräber mit dem Aushubmaterial schließen lässt), bestand die untere Verfüllung aus einer unterschiedlich mächtigen, jeweils auf der Grabsohle abgelagerten Brandschicht, in der einerseits noch verkohlte, faserige Holzreste (Bestandteile des ursprünglich aufliegenden und später herabgestürzten Scheiterhaufens) sowie andererseits der meist ohne feststellbare Konzentrationen verstreut liegende Leichenbrand und die geborgenen Fundobjekte eingelagert waren. Die Brandschicht wurde, nach Viertelquadraten getrennt, vollständig geborgen und in der weiteren Bearbeitung durchgeschlämmt. Die feststellbare Mächtigkeit der im Bereich der Beckensohle angeschnittenen Gräber lag bei einer durchschnittlichen Erhaltungstiefe zwischen ca. 0.18 m und 0.44 m. Die Tatsache, dass auch im Bereich der höher liegenden Böschung Gräber festgestellt wurden, läßt hinsichtlich der ursprünglichen Erhaltung vermuten, dass auch die im Sohlenbereich liegenden Gräber ehemals ebenfalls von diesem Niveau aus abgetieft waren. Hinsichtlich der absoluten Grabtiefe lässt sich festhalten, dass die Sohle der Gräber der Grabgruppe II (65.77 m – 66.13 m/NN; Ausnahme bildet hier mgl. das Grab St. 21, dessen Sohle bei 66.37 m/NN lag) insgesamt deutlich tiefer lag als die Sohle der Gräber der Grabgruppe I (die Grabsohle des Grabes St. 4 lag bspw. bei 66.53 m/NN). Separate Grabnischen waren außer bei der im Bereich der Grabgruppe I gelegenen Doppel-bestattung St. 4 auch bei den der Grabgruppe II zugeordneten Gräbern St. 12 (hier die scheinbar isoliert stehenden Beigefäße St. 18/St. 19) und St. 20 (Grabnische definiert als St. 23) erkennbar. Dabei zeichneten sich die Beigabennischen dieser beiden Gräber durch eine gleichgeartete konstruktionelle Abtrennung der jeweiligen Grabnische mittels einer größeren, hochkant aufgestellten Ziegelplatte aus. Anhand des vollständig erhaltenen Profilaufschlusses bei Grab St. 20/23 (vgl. Profil CED/St. 20) läßt sich hinsichtlich der konstruktionellen Abfolge der Grabanlage schließen, dass die Beigabennische hier zwar nach dem Aushub der eigentlichen Grabgrube aber noch vor dem eigent-lichen Verbrennungsvorgang von der Seite aus erfolgte, wobei die hochkant aufgestellte Ziegelplatte als Schutzabdeckung der in der Beigabennische eingesetzten Gefäßbeigaben eingebracht wurde. Ein weiteres isoliertes Beigefäß (St. 22) fand sich neben dem Grab St. 21. Hier waren jedoch weder konstruktionelle Merkmale der Grabnische noch Hinweise auf deren Anlage/Eintiefung erkennbar.

Hinsichtlich der in der jeweiligen Brandschicht eingelagerten Beigaben ist festzuhalten, dass die keramischen Funde in der Regel stark zerscherbt waren und unterschiedlich stark ausgeprägte Schmauchspuren aufwiesen, was darauf schließen läßt, dass es sich hierbei um nach der Verbrennung zusammen mit dem Scheiterhaufen in die Grabgrube eingestürzte Primärbeigaben handelt. Hierfür spricht neben dem stark zerscherbten Zustand auch die unregelmäßige Verteilung sowie die unregelmäßige, oft verkippte oder umgestülpte Einlagerung des keramischen Fund-materiales. Gleiches gilt für die aus den Gräbern St. 9, 11, 12, 20 und 25 geborgenen und infolge der Erhitzung meist sekundär angeschmolzenen Glasfunde. Hinsichtlich des Verschmelzungsgrades der aus sämtlichen Gräbern geborgenen Metallobjekte und damit hinsichtlich ihrer möglichen Einstufung als Primär- bzw. Sekundärbeigaben lassen sich insbesondere bei den zahlreichen Eisenobjekten aufgrund der starken Korrosion keine weiteren Aussagen treffen (meist handelt es sich hierbei wohl um Nagel-/Nietenfragmente, daneben aber auch um vereinzelte ringartige Objekte/# 9-125 sowie um flach-blechartige Metallobjekte, bei denen es sich um Beschläge oder Kleidungsbesatz handeln könnte, z.B. # 9-54, 9-55, 9-214, 9-222, 9-227, 12-63, 12-181, 12-186, 12-192, 13-90, 13-98, 13-111, 13-116, 13-121, 13-125, 20-136, 20-139, 20-209, 20-221, 20-234, 20-238, 20-245, 25-175). Teilweise waren die Metallobjekte an keramischem Fundgut anhaftend, was ebenfalls auf eine hohe Hitzeeinwirkung hindeutet (# 9-120, 9-121, 9-123, 12-9, 12-52, 13-17, 20-127, 21-48, 25-50). Der in den Gräbern gefundene Leichenbrand lag meist unregelmäßig innerhalb der Grabgrube verstreut. Die Einlagerung des Leichenbrandes war dabei tw. zumindest nur auf den oberen Bereich der Brandschicht beschränkt (z.B. St. 12, 13). Konzentrationen, die auf eine nachträgliche Aussonderung und damit einhergehend auf eine bewusste Deponierung des Leichenbrandes in Behältnissen aus vergänglichem organischem Material (Holzkästchen oder Stoff-/Lederbeutel) hindeuten könnten, waren lediglich in den Gräbern St. 9 (mittlerer Grabbereich -> s. Zwischenplanum I, II, III) und St. 21 (mittlerer Grabbereich -> s. Zwischenplanum I) feststellbar. Erkenntnisse hinsichtlich eines möglichen Holzkästchens waren jedoch aus dem Befundzusammenhang in keinem Fall erkennbar, lassen sich jedoch anhand des metallischen Fundmateriales (insbesondere kleinere Nieten- und Beschlagfragmente aber auch bronzene Griffapplikationen) nachträglich ableiten (s.u.).

Im folgenden sollen die der Grabgruppe II zugeordneten Gräber insbesondere hinsichtlich der eingelagerten Beigabenfunde bzw. deren Verteilung einzeln vorgestellt werden.

Bei Grab St. 9 war hinsichtlich der Verteilung der Beigabenfunde auffällig, dass diese sich ganz allgemein (also sowohl die Metall- als auch die Keramikfunde) bis auf vereinzelte Fundobjekte weitgehend auf die nördliche Grabhälfte konzentrierten. Möglicherweise ist diese auffällige Fundverteilung auf eine später durchgeführte Umlagerung der keramischen Beigefäße im Zuge einer Auslesung des Leichenbrandes zurückzuführen (s.o.). Als differenzierbare Gefäßeinheiten waren dabei mindestens ein Doppelhenkelkrug mit bandförmiger, innen trichterförmig leicht zugespitzt nach oben verlaufender Lippe (gwW, # 9-23/30), ein Einhenkelkrug mit scharf abgesetztem Rand und kleiner Standfläche (gwW, # 9-156, 9-159), 3 Teller mit Rundstablippe und Schrägrand/Typ Drag. 18 (TS => # 9-23/1, 9-44, 9-99, 9-160 mit Töpferstempel „LVCIVSF“, # 9-105/1, 9-116, 9-119, 9-122 mit Töpferstempel „CRANIO“, # 9-175, 9-183 mit Töpferstempel „PECV_ IFE“), ein rauhwandiger Teller mit geradem Rand und flachem Boden (rwW, versch. Fundpositionen, z.B. # 9-56/2), zwei halbkugelige Näpfe mit eingeschnürter Wandung/Typ Drag. 27 (TS => # 9-56/1, 9-92, 9-113 bzw. # 9-68/2, 9-101, 9-178 mit Töpferstempel „ORCVS“), drei bauchige Becher mit Karniesrand (FW, # 9-94, # 9-164, # 9-165), eine Schüssel mit fast horizontal einbiegendem Rand (rwW, # 9-77/2, 9-86, 9-93), eine Schüssel mit verdicktem einbiegendem Rand (gwW, # 9-167), ein konischer Teller mit leicht einbiegendem Rand (gwW, # 9-177/1) sowie ein Bodenfragment eines Gefäßes aus handgeformter Ware (# 9-139/2) differenzierbar. Insgesamt läßt sich das Grab St. 9 anhand der Beigaben (insbesondere die Formen Drag. 18, Drag. 27 sowie die Becher mit Karniesrand, aber auch der Einhenkelkrug mit scharf abgesetztem Rand) in die erste Hälfte des 2. Jahrhunderts datieren, wobei die Töpferstempel „LVCIVSF“ und „PECV_IFE“ auf eine Datierung in die Zeit von 125 bis 160 n. Chr. verweisen (s.u.). Als mögliche Sekundärbeigaben lassen sich lediglich die vollständig bzw. fast vollständig erhaltenen Gefäße (# 9-94, 164, 165, 167, 175) interpretieren. Die Tatsache, dass die Gefäße 9-167 und 9-175 teilweise Schmauchspuren aufweisen, ist dabei verm. auf deren Einlagerung in die noch glühende Brandschicht zurückführen. Bei den aus dem Grab St. 9 geborgenen Metallfunden handelt es sich neben nicht identifizierbaren Eisenobjekten und größeren Nägeln/Nagelfragmenten (# 9-9/14/26/45/54/69/72/85/102/103/107/118/126/140/173; # 9-214/218/ 222/227, letztere erst später ausgeschlämmt) auch um kleinere Nieten (# 9-26/214/218/222/227), einen Eisenring (# 9-125), mehrere flache Eisen-/Bronzebleche (# 9-54, # 9-55 => Beschläge?), einige kleinere Eisen- und Bronzeobjekte (# 9-17, 9-213, darunter mgl. mehrere Nadelköpfchen) sowie um zwei kleine hülsenartig durchlochte Eisenobjekte/mgl. Kettenglieder? (# 9-214/218).

Als Einzelfunde sind darüber hinaus noch ein zerbrochener Wetzstein (# 9-74, 80, 128), kleinste nicht weiter identifizierbare Bronzeobjekte (# 9-17, 9-78), eine in der östlichen Grabhälfte eingelagerte, in ihrer Prägung jedoch nicht identifizierbare Münze (# 9-146) sowie ein Pflanzenrest als organische Beigabe (?) (# 9-181) zu nennen. Unter dem aus der Brandschicht ausgeschlämmten Fundmaterial fanden sich zahlreiche Eisenobjekte (Nagel- und Nietenfragmente, flach-blechartige Fragmente/verm. Beschlagreste, s.o.), einige Keramikscherben (darunter ein weiteres mit „LVCIVSF“ gestempeltes Bodenstück, # 9-226/1), drei kleinere, nicht näher bestimmbare rundliche Bronzeobjekte (# 9-213, darunter ein mgl. Nadelkopf), eine sehr kleine durchlochte Perle(?) aus Eisen (# 9-213), zwei stark geschmolzene Glasfragmente (# 9-223) sowie Leichenbrandreste (ca. 550 g), HK-Reste (ca. 2700 g) sowie sonstige Schlämmpartikel (ca. 1560 g). Insgesamt lässt die hohe Anzahl an kleineren Nieten und Nietenfragmenten sowie die aus dem Schlämmmaterial ausgelesenen Beschlagfragmente auf eine Grabausstattung mit einem Holzkästchen schließen, welches jedoch im Befundzusammenhang nicht mehr erhalten und/oder identifizierbar war, was wiederum darauf hindeutet, dass es sich bei diesem Kästchen um eine mitverbrannte Primärbeigabe handelte. Aus den Füllungen der vollständig bzw. fast vollständig erhalten Gefäße (s.o.) wurden wenige Leichenbrandreste, sonstige Schlämm-partikel, einzelne Nietenfragmente, ein einzelnes Keramik-fragment sowie minimale Holzkohlepartikel geborgen. Das Grab zeigte in den Profilen einen weitgehend regelmäßigen kastenartigen Profilaufbau mit zweischichtiger Verfüllung. Während im östlichen und nördlichen Befundbereich die im Planum bereits dokumentierte umlaufende Verziegelungsschicht als geringmächtiges, bis auf die Oberkante der Brandschicht reichendes Sedimentbändchen erkennbar war, keilte im westlichen und südlichen Befundbereich die auf der Grabsohle abgelagerte Brandschicht bis ins Planum aus. Insgesamt zeigte sich, dass die beigabenführende Brandschicht im westlichen und südlichen Befundbereich deutlich mächtiger wurde, während die obere, bis auf wenige Brandlehmpartikel archäologisch sterile Verfüllungsschicht in gleichem Maße an Mächtigkeit abnahm. Im Längsprofil AEB war im Liegenden der Grabsohle zudem ein östlich abtauchender Schichthorizont feststellbar, der aufgrund der tonigen Sedimentkonsistenz als Bachsedimentation interpretiert werden muß und wahrscheinlich einen älteren, zur Zeit der Grablegung vermutlich bereits wieder ausgetrockneten Schwemmbereich des Gillbaches repräsentiert. Eine eindeutige geschlechtsspezifische Ansprache des Grabes (mgl. weiblich?) ist bei derzeitigem Bearbeitungsstand nicht möglich.

Das im Planum durch ein im östlichen Befundbereich tw. zumindest erhaltenes Verziegelungsband ebenfalls als Bustum gekennzeichnete Grab St. 10 wies ebenso wie das Grab St. 13 eine insgesamt recht dürftige, im Vergleich zu den übrigen Bustagräbern unterdurchschnittliche Ausstattung mit Beigaben auf. Dabei war die Fundverteilung bis auf wenige Rand- und Wandfragmente eines Doppelhenkelkruges (# 10-16, 10-53 gehören mgl. zu # 10-66/67) sowie vier Metall- bzw. Nagelfragmente (# 10-54) ausschließlich auf den östlichen Grabbereich beschränkt. Als Gefäßeinheiten waren lediglich die stark zerscherbten und sowohl im westlichen als auch im östlichen Grabbereich eingelagerten Fragmente des bereits genannten Doppelhenkelkruges mit trichter-förmiger Lippe und zweirippigem Bandhenkel (gwW, # 10-16, mgl. 10-66/67) sowie ein Deckel mit breitem Deckelkopf, schwacher, seitlicher Einziehung und verdicktem Deckelrand (# 10-35/65, rwW) differenzierbar. Ob es sich bei dem fast vollständig erhaltenen Deckel und dem zwar zerscherbten, in sich jedoch offensichtlich ebenfalls weitgehend vollständig vorliegenden Doppelhenkelkrug möglicherweise um Sekundärbeigaben handelt, muß dabei offen bleiben. Hierzu ist anzumerken, dass Fragmente des Zweihenkelkruges tw. Schmauchspuren aufwiesen. Unter dem aus der Brandschicht ausgeschlämmten Fundmaterial fanden sich einige Eisenobjekte (Nagel- bzw. Nietenfragmente, # 10-78, 10-82, 10-86, 10-93), weitere Keramikscherben (# 10-77/81/85/91), Brandlehmbrocken sowie Leichenbrandreste (ca. 135 g) und sonstige Schlämmpartikel (ca. 485 g). Die nicht weiter differenzierte zeitliche Datierung des Grabes in das 2. Jahrhundert beruht in erster Linie auf der Rand- und Henkelgestaltung des Zweihenkelkruges. Im Längsprofil AEB war der Befund mulden- bis wannenförmig, im Querprofil CED unregelmäßig kastenartig eingetieft, wobei die Sohle (möglicherweise infolge von Bioturbationen) stark unregelmäßig gewellt war. Die Verfüllung bestand aus einer oberen, bis auf wenige HK-Partikelchen archäologisch sterilen Verfüllungsschicht sowie der auf der Grabsohle abgelagerten, durchschnittlich ca. 0.10 m mächtigen Brandschicht. Das im Planum lediglich im östlichen Befundbereich erhaltene umlaufende Verziegelungsbändchen war in den Profilen ebenfalls nur bedingt erkennbar, was insgesamt darauf schließen läßt, dass der Befund nur noch in seinem untersten Bereich erhalten war. Eine geschlechtsspezifische Ansprache des Grabes ist bei derzeitigem Bearbeitungsstand nicht möglich. Die Nähe zu dem unmittelbar östlich gelegenen Grab St. 11 läßt jedoch möglicherweise auf eine enge Beziehung der in Grab St. 10 bestatteten erwachsenen Person zu dem in Grab St. 11 bestatteten Kind schließen.

Die typologische Ansprache des im Planum im Vergleich zu den meisten Gräbern der Grabgruppe II ungewöhnlich kleinen Grabes St. 11 als Bustum ist aufgrund des im Planum nicht (mehr?) erhaltenen umlaufenden Verziegelungsbandes nicht eindeutig. Möglicherweise könnte es sich hierbei durchaus auch um ein Brandschüttungsgrab mit stärker abgetiefter Grabnische handeln (s.u.). Sollte es sich dennoch um ein Bustum handeln, dessen Hauptmerkmal (die umlaufende Verziegelung) nicht mehr erhalten war (vgl. die entsprechend schlechte Erhaltung der Verziegelung bei Grab St. 10), so ist aufgrund der geringen Befundgröße ebenso wie bei dem Grab St. 21 davon auszugehen, dass es sich um ein Kindergrab handelt. Hierbei lässt die unmittelbare Nähe zu dem Grab St. 10 auf einen möglichen verwandtschaftlichen Befundzusammenhang schließen. Die Ausstattung des Grabes mit Beigaben ist, gerade unter Berücksichtigung der geringen Grabgröße, als relativ reichhaltig zu bezeichnen, so dass im Zuge der Bearbeitung zwei Zwischenplana angelegt wurden. Dabei zeigte die Lage der Beifunde im Zwischenplanum I zunächst kein auffälliges Verteilungsmuster; sie waren im gesamten Grabbereich eingelagert, wobei im nordöstlichen Grabbereich eine leichte Konzentration größerer Keramikfragmente (# 11-19, 11-21) feststellbar war. Im Zwischenplanum II sowie im Profil AEB zeigte sich dann jedoch, dass der nordöstliche Grabbereich offensichtlich etwas stärker abgetieft war, was möglicherweise auf eine bei der Anlage des Grabes bereits bewusst konzipierte Grabnische hindeuten könnte, zumal in diesem Bereich im Profil keine Brandschicht feststellbar war. Leichenbrandreste fanden sich bei einer leichten Konzentration im nordöstlichen Bereich ebenfalls in der gesamten Brandschicht verteilt (s. auch Leichenbrandreste in den Schlämmproben). Die keramischen Beigaben wiesen tw. Schmauchspuren auf, was möglicherweise jedoch auch auf deren Einlagerung in der noch glühenden Brandschicht zurückgeführt werden kann. Die unregelmäßig verkippte bzw. umgestülpte Einlagerung der zudem meist stark zerscherbten Keramikfragmente deutet dabei allerdings eher auf eine unkontrollierte Einbringung der meisten Gefäßfragmente hin (Fragmente einer Gefäßeinheit lagen tw. zumindest relativ weit auseinander => z.B. # 11-21/2, 11-44, 11-104; # 11-18, 11-76, # 11-21/1, 11-29/3, 11-44/2, 11-82, 11-102/3). Anhand vorliegender Rand- und Bodenfragmente lassen sich unter den Beigaben folgende Gefäßeinheiten differenzieren: ein Einhenkelkrug mit gestuftem Rand, ausladender Lippe und dreirippigem Bandhenkel (gwW, # 11-8, 11-24/2, 11-29/2, 11-42, 11-43, 11-65/1, 11-75/1, 11-89, 11-92, 11-95), ein konischer Teller mit schwach einwärts gezogener Randlippe (rwW, # 11-21/1, 11-29/3, 11-38/6, 11-82, 11-88, 11-102/3), eine Schüssel mit einwärts gezogenem, leicht verdicktem Rand (rwW, # 11-21/2, 11-44/3, 11-88/1?, 11-104), ein mit Barbotinedekor verzierter Napf mit umgeschlagenem Rand (TS, # 11-23, Drag. 35), ein Firnisbecher mit kurzem, nach außen gebogenem Rand (FW, # 11-38/1) sowie eine Amphore mit Dreiecksrand (rwW, # 11-90). Sämtliche Gefäße waren stark zerscherbt. Bei den in der möglichen Beigabennische eingelagerten Gefäßen handelt es sich um Fragmente der bereits o.g., aufrecht eingestellten Schüssel mit einwärts gebogenem, leicht verdickten Rand (# 11-44/3) sowie um umgestülpt darin lagernde Fragmente des o.g. Einhenkelkruges (# 11-43). Zu den übrigen Beigabenfunden gehören neben stark korrodierten Eisenobjekten (darunter einige Nägel bzw. Nagelfragmente, einzelne Eisennieten, # 11-20/26/45/59/60/61/62/93/103; # 11-125/128/133/136, letztere erst später ausgeschlämmt) auch eine im westlichen Grabbereich gelegene, stark korrodierte und in ihrer Prägung nicht identifizierbare Münze (# 11-58). Unter dem aus der Brandschicht ausgeschlämmten Fundmaterial fanden sich einige Eisenobjekte (Nagelfragmente, einige kleinere Nietenfragmente, s.o.), weitere Keramikfragmente (# 11-124/132, u.a. Fragmente eines Bechers mit Karniesrand, # 11-135), eine kleine durchlochte Tonperle? (# 11-129), ein verschmolzenes Glasfragment (# 11-130) sowie Leichenbrandreste (ca. 505 g), Holzkohlereste (ca. 470 g) und sonstige Schlämmpartikel (ca. 240 g). Aus der Füllung der vollständig bzw. fast vollständig erhaltenen Gefäße (11-43/102) wurden neben wenigen Leichenbrandresten und sonstigen Schlämmpartikeln lediglich kleinste Keramikscherben geborgen, die jedoch zu dem entsprechenden Gefäß gehören. Anhand der Verteilung der dokumentierten Eisenobjekte ergeben sich keine weiteren erkenntnisse bezüglich möglicher Grabeinbauten oder Mitgaben. Die Tatsache, dass im Fundinventar keinerlei Beschlagbleche und nur vereinzelte Eisennieten belegt sind, scheint darüber hinaus darauf hinzudeuten, dass die Grabausstattung kein Holzkästchen aufwies. Die nicht weiter differenzierte Datierung des Grabes in das 2. Jahrhundert beruht in erster Linie auf dem barbotineverzierten Napf mit umgeschlagenem Rand, dem Einhenkelkrug mit gestuftem Randprofil, dem Firnisbecher mit nach außen umgebogenem Rand sowie dem konischen Teller mit schwach einbiegendem Rand. Im Profil AEB wies das Grab St. 25 eine unregelmäßige Form mit zweischichtiger Verfüllung auf. Die Tatsache, dass der östliche Grabbereich deutlich stärker abgetieft war und kein Brandsediment enthielt, könnte möglicherweise auf eine bewusst konzipierte Grabnische hindeuten. Im Profil CED wies der Befund eine unregelmäßig muldenartige Form mit leicht stärker abgetieftem südlichem Befundbereich auf. Eine eindeutige geschlechtsspezifische Ansprache des Grabes ist bei derzeitigem Bearbeitungsstand nicht möglich. Die Beigabe einer durchlochten Tonperle könnte jedoch möglicherweise auf ein Mädchengrab (?) hindeuten.

Das langrechteckig NNW/SSE-ausgerichtete Grab St. 12 wies im Planum ebenfalls ein im westlichen Befundbereich vollständig, im östlichen Befundbereich nur noch teilweise erhaltenes Verziegelungs-bändchen auf. Im mittigen Bereich der nördlichen Befundabgrenzung war eine ca. 0.30 m breite und noch ca. 0.15 m hoch erhaltene (in der Höhe unvollständig, da durch Baggerarbeiten gekappt), hochkant in die Verziegelungsschicht eingesetzte Ziegelplatte erkennbar, die offensichtlich als Abgrenzung/Schutz einer unmittelbar nördlich angelegten Beigabennische (s. Einzelgefäße St. 18/19) diente. Die eigentliche Aushubgrube dieser Beigabennische war jedoch im Planum überhaupt nicht, im Profil nur bedingt als solche erkennbar. Aussagen bezüglich der zeitlichen und damit konstruktionellen Anlage der Beigabennische im Zuge der Bestattungsvorganges sind nicht möglich. Daher muß es dahingestellt bleiben, ob die Beigabennische ebenso wie bei dem Befund St. 20/23 nach dem Aushub der Grabgrube, jedoch noch vor der eigentlichen Verbrennung von der Seite aus angelegt wurde, wobei die Ziegelplatte als Schutzvorrichtung eingesetzt wurde (s. Profil CED/St. 20) oder ob die Beigabennische erst sekundär nach dem eigentlichen Verbrennungsvorgang von der Graboberkante aus angelegt und abgetieft wurde. Im Bereich der Beigabennische fanden sich zwei aufrecht eingesetzte, im oberen Gefäßbereich durch die vorangegangenen Erdarbeiten bereits gekappte Keramikgefäße (# 18-12: FW-Becher mit Karniesrand sowie # 19-12: gwW Einhenkelkrug mit schwach abgesetzter Standfläche), die eine entsprechende Datierung der Beigabennische und damit des Grabbefundes in die Jahrhundertwende (1./2. Jh.) ermöglichen. Hinsichtlich der innerhalb der eigentlichen Grabgrube geborgenen Beigaben zeichnete sich das Grab St. 12 insbesondere durch eine im Vergleich mit den übrigen Gräbern erhöhte Fundmenge an Metall- bzw. Eisenobjekten aus, darunter zahlreiche Nägel bzw. Nietenfragmente (# 12-26/27/28/53/55/56/58?/59?/60?/61?/64?/ 84?/85?/86/88/89/90?/95/104/108/109?/127/135/137; # 12-167/171/176/181/186/192, letztere später aus dem Brandsediment ausgeschlämmt), mehrere aufgrund starker Korrosion nicht identifizierbare größere Eisenobjekte (z.B. # 12-106//142/143), zwei flach-blechartige Eisenobjekte (# 12-63, mgl. Beschlagfragmente), weitere kleinere blechartige Eisenobjekte (# 12-181/186/192, ausgeschlämmt), ein kleines kugeliges sowie ein tropfenförmiges Eisenobjekt (# 12-34), ein durchlochtes Eisenobjekt/mgl. Kettenglied? (# 12-167), eine im westlichen Grabbereich geborgene, stark korrodierte Bronzemünze (# 12-18), eine zerbrochene Bronzenadel (# 12-130), zahlreiche kleinere unbestimmbare Bronzeobjekte (# 12-168/182/193) sowie mehrere durch einen Mitarbeiter des RLMB im Block geborgene Metall-/Eisenobjekte, die vor einer weitergehenden Konservierung nicht identifizierbar sind (# 12-118, 125, 126, 133). In der Verteilung der in ihrer Lage dokumentierten Metallobjekte zeichnete sich eine insgesamt diagonal zur Längserstreckung des Grabes in NW/SE-ausgerichtete Fundlage ab, wobei die größeren Metallobjekte (darunter auch die durch das RLMB geborgenen Stücke) fast ausschließlich im südöstlichen Grabbereich eingelagert waren. Möglicherweise spiegeln die zahlreichen Nägel in ihrer Fundverbreitung die Lage eines ehemaligen, diagonal in das Grab eingebrachten Holzsarges oder aber die Aufbettung des Toten auf einer diagonal zur Grabgrube auf dem Scheiterhaufen ausgerichteten Totenbahre (Kline) wider. Im Gegensatz zu den Metallfunden ist die Beigabe an keramischen Gefäßen bei diesem Grab als eher dürftig zu bezeichnen. Auffällig war hierbei die ausschließliche Beschränkung auf den östlichen Grabbereich. Neben wenigen Keramik-fragmenten im südöstlichen Grabbereich fand sich eine dichte Scherbenlage mit mehreren differenzierbaren Gefäßen im nordöstlichen Eckbereich des Grabes. Bei den hier offensichtlich bewusst (mgl. in einer Grabnische ?) deponierten Gefäßen handelte es sich um einen bauchigen Becher/sog. henkelloser Honigtopf mit kantig umgelegtem Rand (gwW; # 12-49, 12-50/2), um mindestens zwei Einhenkelkrüge mit eckig abgesetztem Rand, ausladender Lippe und dreirippigem Henkel (gwW, # 12-50/1, 12-57, 12-65?; # 12-51/1) sowie um einen Teller mit nach außen umge-bogenem, leicht verdicktem Rand (rwW, # 12-51/3, 12-53, 12-148, 12-152). Unter den übrigen Beigabengefäßen im östlichen Grabbereich lassen sich ein bauchiger Becher mit ausbiegendem Trichterrand (FW, # 12-82/119/120/121/122/123), ein Randfragment eines Bechers mit Karniesrand (FW, # 12-115) sowie ein Napf mit umgeschlagenem Rand und Barbotinedekor (TS, # 12-139/1, Drag. 35) differenzieren. Aufgrund ihrer weitgehend vollständigen Erhaltung können dabei der henkellose Honigtopf (# 12-49) sowie bedingt mindestens einer der Einhenkelkrüge (# 12-50) und der Teller mit nach außen umgebogenem Rand (# 12-51/53/148/152) als Sekundärgefäße gewertet werden, zumal diese Keramikfragmente keinerlei Schmauchspuren aufwiesen. Die Datierung des Grabes in die Übergangsphase vom 1. zum 2. Jahrhundert (vorbehaltlich jedoch eher flavisch, d.h. ausgehendes 1. Jh. bis beginnendes 2. Jh.) beruht neben den bauchigen Bechern und dem Napf der Form Drag. 35 in erster Linie auf der Rand- und Henkelgestaltung der Einhenkelkrüge.

Außer der ungewöhnlich hohen Anzahl an Metallfunden zeichnete sich das Grab St. 12 auch durch eine relativ hohe Menge an Glasfunden (# 12-16/17/62/115/119/129/149/157) aus. Aufgrund der gleichen Färbung (meist grünlicher bis grünlichblauer Glasschmelz, 1 bräunlicher Glasschmelz) sind diese Glasfragmente vorbehaltlich größtenteils vermutlich einem Gefäß zuzuordnen, welches jedoch aufgrund des stark zerschmolzenen Zustandes typologisch nicht weiter identifizierbar war. Bis auf ein Glasobjekt (# 12-16) fanden sich sämtliche in ihrer Lage dokumentierten Glasfunde im mittleren bis östlichen Grabbereich. Unter dem aus der Brandschicht ausgeschlämmten Fundmaterial fanden sich zahlreiche Eisen- und Bronzeobjekte (Nagel-/Nietenfragmente, flach-blechartige Beschlagreste), die in ihrer Gesamtheit vorbehaltlich auf eine Grabausstattung mit einem Holzkästchen schließen lassen, welches jedoch im Befundzusammenhang nicht mehr erhalten oder identifizierbar war, was wiederum darauf hindeutet, dass es sich bei diesem Kästchen um eine mitverbrannte Primärbeigabe handelte. Dies wird indirekt durch die Tatsache bestätigt, dass die entsprechenden Nieten- und Beschlag-fragmente aus sämtlichen Schlämmproben gewonnen wurden, offensichtlich also im gesamten Grabbereich verteilt lagen, wobei die eindeutig höchste Fundmenge (darunter insbesondere auch zahlreiche, kleine Bronzenieten und rundliche Bronzeobjekte # 12-193) aus dem südöstlichen Grabbereich stammten. Ob diese kleinen Bronzeapplikationen mgl mit dem größeren, durch das RLMB im Block geborgene Eisenobjekt in Befundzusammenhang stehen, lässt sich erst nach einer genaueren Konservierung feststellen. Des weiteren fanden sich unter dem ausgeschlämmten Fundmaterial auch Keramikfragmente (# 12-175/180/191, darunter weitere Fragmente des Napfes Typ Drag 35), zahlreiche kleine bzw. kleinste, tw. zerschmolzene Glaspartikel (# 12-172/183/187/ 194), eine vollständig erhaltene Glasperle (# 12-177), eine unbearbeitete Silexlamelle (# 12-188) sowie Leichenbrandreste (ca. 1080 g), Holzkohle (ca. 2100 g) und sonstige Schlämmpartikel (ca. 2120 g). Die Füllung des Gefäßes 12-49 enthielt nur eine geringe Menge sonstiger Schlämmpartikel. Besondere Erwähnung verdienen des weiteren noch ausgeschlämmte Kleintierknochen und Muschel-fragmente (# 12-197), die mgl. Reste des Totenmahles darstellen. In den Profilen wies das Grab St. 12 eine regelmäßig kastenartige Form mit zweischichtiger Verfüllung auf. Die im Planum festgestellte umlaufende Verziegelungsschicht beschränkte sich weitgehend auf den oberen Befundbereich und reichte bis an die Oberkante der max. ca. 0.05 m mächtige Brandschicht hinab. Hinsichtlich der stratigraphischen Position des Leichenbrandes zeigte sich, dass dieser offensichtlich nur in einer geringmächtigen Lage an der Oberkante der Brandschicht eingelagert war. Im Teilprofil CFE wurde die Abgrenzung der nördlich anschließenden Beigabennische durch die o.g. Ziegelplatte erfasst. Die Abgrenzung der Beigabennische zu dem anstehenden Auensediment war allerdings nicht eindeutig bzw. nur bedingt erkennbar. Weitergehende Aussagen hinsichtlich des konstruktionellen Anlage der Beigabennische sind aufgrund der Befundzerstörung durch die vorhergehenden Ausschachtungsarbeiten zwar nicht möglich, es kann hier jedoch auf die Anlage der Beigabennische St. 23 verwiesen werden. Eine eindeutige geschlechtsspezifische Ansprache des Grabes ist bei derzeitigem Bearbeitungsstand nicht möglich. Die Beigabe einer durchlochten Glasperle sowie die zahlreichen Glasfragmente könnten jedoch möglicherweise auf die Bestattung einer Frau hindeuten.

Das im Planum ebenfalls wiederum durch ein Verziegelungsband deutlich als Bustum gekenn-zeichnete Grab St. 13 lag im südlichen Randbereich der Grabgruppe II unmittelbar nördlich des vorbehaltlich als Einfriedungsgraben gewerteten Befundes St. 14. Hinsichtlich der Grabbeigaben ist die Ausstattung dieses Grabes ebenso wie bei Grab St. 10 als sehr dürftig zu bezeichnen. Die Tatsache, dass das geborgene Fundmaterial dabei offensichtlich fast ausschließlich in der nördlichen Grabhälfte eingelagert war, erinnert insgesamt an die Fundverteilung bei Grab St. 9. Die wenigen zerscherbten Keramikfragmente lagen in erster Linie im östlichen bis nordöstlichen Befundbereich. Im einzelnen handelte es sich dabei um Gefäßfragmente eines Einhenkelkruges mit ausbiegendem Rand und zweirippigem Henkel (gwW, # 13-11/1, 13-17, 13-55, 13-56, 13-65), eines bauchigen Bechers mit kurzer, nach außen umgeschlagener Lippe und Kerbbandverzierung (FW, # 13-34, 13-39, 13-96), einer Schüssel mit einbiegendem, verdicktem Rand mit zwei umlaufenden Zierrillen (rwW, # 13-11/2, 13-46, 13-47/1, 13-57/1) sowie um Randfragmente von zwei weiteren Schüsseln mit einbiegendem, verdicktem Rand (rwW, # 13- 57/2, # 13-57/3), die jedoch nicht zu dem zuvor genannten Gefäß gehören. Anhand des Grabinventares läßt sich auch dieses Grab ohne weitere Differenzierungsmöglichkeit nur grob in das 2. Jahrhundert datieren. Der aus Glanztonware hergestellte bauchige Becher (# 13-34/39/96) wird dabei aufgrund seiner (fast) vollständigen Erhaltung als Sekundärbeigabe gewertet. Bei den aus dem Grab geborgenen Metallobjekten handelt es sich um zahlreiche Nägel- bzw. Nietenfragmente, um kleinere, flach-blechartige Objekte/mgl. Beschlagteile (# 13-17/38?/48/78/89/90; # 13-111/116/121/125, letztere erst später aus dem Brandsediment ausgeschlämmt), um ein flaches halbschalenartiges Eisenobjekt (# 13-98), ein beidseitig rechtwinklig abbiegendes Eisenobjekt/verm. Griffbügel eines Holzkästchens (# 13-90) sowie um zahlreiche wegen der starken Korrodierung nicht eindeutig identifizierbare Eisenobjekte. Die meisten der in ihrer Lage dokumentierten Eisenobjekte lagen ohne erkennbare systematische Anordnung im nordwestlichen Grabbereich konzentriert. Unter dem aus der Brandschicht ausgeschlämmten Fundmaterial fanden sich neben den bereits o.g. Eisenobjekten (Nagel- und Nietenfragmente sowie kleinere, flach-blechartige Fragmente/ verm. Beschlagreste, s.o.) auch ein größeres flach-rundliches und mittig durchlochtes Eisenobjekt (# 13-112), weitere Keramikscherben (# 13-110/115/119/124), sowie Brandlehm, Leichenbrandreste (ca. 350 g), Holzkohle (ca. 1285 g) und sonstige Schlämmpartikel (ca. 1055 g). Insgesamt lässt die relativ hohe Anzahl an kleineren Nieten und Nietenfragmenten sowie die aus dem Schlämmmaterial ausgelesenen Beschlag-fragmente (in sämtlichen Schlämmproben) ebenso wie der eiserne Griffbügel wiederum vorbehaltlich auf die Ausstattung mit einem Holzkästchen schließen, welches jedoch im Befundzusammenhang nicht mehr erhalten oder identifizierbar war und verm. als mitverbrannte Primärbeigabe interpretiert werden kann. Im Längsprofil AEB wies das Grab St. 13 eine insgesamt kasten- bis muldenartige Form mit steil einfallenden, im oberen Bereich angeziegelten Seitenkanten und einer muldenartig geformten Sohle auf. Im Querprofil wies der Grabbefund eine kastenartige Form mit wiederum im oberen Bereich angeziegelten Befundkanten auf. Hier war allerdings im Gegensatz zu den übrigen Befundkanten ein Fortziehen der Brandschicht über die Befundabgrenzung hinaus feststellbar. Fraglich bleibt, ob es sich hierbei möglicherweise um eine sekundäre Sedimentverlagerung infolge von Bioturbationen handelt. Die Grabverfüllung war zweischichtig, wobei die obere Verfüllungsschicht als archäologisch weitgehend steril zu bezeichnen war. Die fundführende Brandschicht war in einer Mächtigkeit von ca. 0.05 m auf der Grabsohle abgelagert. Die Leichenbrandreste waren ebenso wie bei Grab St. 12 wiederum nur in einer geringmächtigen Lage im oberen Bereich der Brandschicht feststellbar. Im Teilprofil CE wurde darüber hinaus auch noch die nördliche Böschungskante des als Einfriedungsgraben interpretierten Befundes St. 14 erfaßt. Eine geschlechtsspezifische Ansprache des Grabes ist bei derzeitigem Bearbeitungsstand nicht möglich.

Das im Bereich der Grabgruppe II nördlichst gelegene Grab St. 25 befand sich ebenfalls im Bereich der Beckensohle und war im Planum wiederum eindeutig durch ein fast vollständig umlaufendes Verziegelungsband gekennzeichnet. Der östliche Befundbereich war einerseits in eine ältere Grube (St. 26) sowie andererseits in einen im Profil nicht als Befund identifizierbaren Schichtrest (St. 27) jeweils steil einfallend eingetieft. Im Planum I fand sich unmittelbar nördlich der südlichen Befund-grenze (also innerhalb der Grabgrube) ein aufrecht stehendes, durch die Ausschachtungsarbeiten jedoch gekapptes Beigefäß (# 25-93, FW), welches durch seine Lage im oberen, bis auf einige Brandflecken ansonsten archäologisch sterilen Verfüllungsbereich (s. Profil CED/St. 25) eindeutig als sekundäre Beigabe gewertet werden kann. Aufgrund der zahlreichen Beigabenfunde wurden in der weiteren Bearbeitung mehrere fundorientierte Zwischenplana bzw. Teilzwischenplana angelegt (Zwischenplanum I, II sowie Teilzwischenplanum III). Dabei zeigte sich insgesamt eine durchgängige Fundverteilung im gesamten Grabbereich ohne Feststellung bestimmter Konzentrationen. Dies gilt sowohl für die keramischen Beigabenfunde als auch für den nur in geringem Maße feststellbaren und im gesamten Grabbereich verbreiteten Leichenbrand sowie für die in der Brandschicht eingelagerten verkohlten Holzrelikte (Scheiterhaufenreste), die teilweise noch ihre Faserstrukturen erkennen ließen. Die keramischen Beigaben waren in der Regel stark zerscherbt, was in Verbindung mit der oft unregelmäßigen Verteilung zusammengehöriger Gefäßeinheiten auf eine unkontrollierte Einbringung schließen läßt. Ob es sich bei diesen Gefäßfragmenten um mit den Scheiterhaufenresten verstürzte Primärbeigaben oder aber um nachträglich eingebrachte Bestandteile des zerscherbten Leichenschmausgeschirrs handelt, lässt sich nicht mit eindeutiger Sicherheit feststellen (s.u.). Als intentionell eingelagertes Gefäß läßt sich lediglich ein zwar zerdrückter, dennoch fast vollständig erhaltener Zweihenkelkrug mit schräg ansteigendem Rand und einfachem Bandhenkel (# 25-141, der zweite Bandhenkel fehlt, gwW) im äußersten südöstlichen Eckbereich des Grabes ansprechen. Unter den übrigen keramischen Beigabenfunden lassen sich ein sog. Honigtopf mit ösenartigen, zweirippigen Henkeln mit nach außen umgebogenem, relativ eckig ausgebildetem Rand und zwei Doppelrillen auf der Schulter (# 25-23?, 25-60, 25-71/2, 25-148/6, gwW), ein Teller mit Rundstablippe und Schrägrand (TS, Typ Drag. 18, # 25-39/5, 25-61/5, 25-73), ein Teller ohne Standring mit schräg ansteigender, am Rand nur wenig einwärts gebogener Wand (# 25-39/6, 25-50/6, 25-61/6?, 25-95/1, 25-116/3, 25-130, 25-143/1, 25-144/1, FW), eine Schüssel mit einwärts geneigtem, sehr schwach verdicktem Rand mit einfacher, nur schwach erhaltener Rille (25-39/7, 25-50/8, 25-138/2?, 25-63/5, 25-70/2, 25-133, 25-135/3, rwW), eine Schüssel mit leicht nach innen geneigtem, innen wulstartig verdicktem Rand und zwei umlaufenden Rillen auf der Außenwandung (# 25-68, 25-70/1, 25-74/2, 25-95/2, 25-132, 25-134, 25-136/2, 25-138/2, rwW) sowie ein fußloses Schälchen mit nach außen umgelegtem Rand (# 25-50/1, 25-61/1, 25-71/1, TS) differenzieren.

Hinzu kommen weitere Randstücke (# 25-39/1, 25-39/2, 25-50/2, 25-50/3, 25-61/2, 25-63/1, 25-67/1, 25-74/1, 25-97/1, 25-102/1, 25-119, 25-148/1), Bodenfragmente (# 25-39/4 mit Stempelmarke „MOTVCVSF“, 25-50/5, 25-61/4, 25-63/3, 25-129, 25-148/3) und Wandscherben, die keiner Gefäß-einheit eindeutig zugeordnet werden können. Die Gefäßtypologie der keramischen Beigaben erlaubt eine grobe Einordnung des Grabes St. 25 in das 2. Jahrhundert, wobei der Töpferstempel „MOTVCVSF“ eine genqauere Datierung in die Mitte des 2. Jahrhunderts ermöglicht (s.u.). Bei den aus der Grabverfüllung geborgenen Metallfunden handelt es sich meist um Nägel bzw. Nagelfragmente unterschiedlicher Größe (# 25-31, 25-41, 25-44, 25-51, 25-58, 25-64, 25-94, 25-108, 25-114, 25-117, 25-127, 25-131, 25-140, 25-153, 25-158). Als besondere Funde sind eine stark korrodierte Münze (# 25-126, lag im westlichen Endbereich des Grabes) sowie mehrere Bronzeobjekte (# 25-38, 25-109, 25-142, 25-181, 25-192, 25-205) zu nennen, die offensichtlich Bestandteile eines Kastenhenkels darstellen (Vergleichsobjekte fanden sich in der Siedlung 63 in Eschweiler-Laurenzberg, „Alte Burg Lürken“, Aldenhovener Platte, in Raum XIII des Hauptgebäudes B, dessen Errichtung in das 3. Viertel des II. Jahrhunderts oder später datiert wird; entsprechende Vergleichsobjekte sind auch im gallo-römischen Museum von Tongeren ausgestellt). Unter dem aus der Brandschicht ausgeschlämmten Fundmaterial fanden sich außer Leichenbrandresten (ca. 285 g), Holzkohleresten (ca. 4190 g) und sonstigen Schlämmpartikeln (ca. 3400 g) auch mehrere, meist kleinere, oft geschmauchte Keramikfragmente (# 25-174/179/185/191/196/203), zahlreiche weitere Nagel- bzw. Nietenfragmente und flach, blechartigen Eisenfragmente, # 25-175/180/186/ 197/204) sowie als besondere Funde zwei weitere, aus Bronze hergestellte, glockenförmige Griffapplikationen (# 25-181/192), zwei bronzene, tw. angeschmolzene Beschlagarretierungen (# 25-192/205), weitere, nicht eindeutig identifizierbare, tw. ebenfalls angeschmolzene Bronzeobjekte (# 25-187/192/198), ein aus Bein hergestelltes doppelkonisch gedrechseltes Nadelköpfchen (# 25-182) sowie zahlreiche durchlochte und durch Feuereinwirkung angeschmolzene Glasperlen (# 25-176/193/199?/206), die zusammen mit der Glasperle 25-128 vermutlich zu einem primär beigegebenen Perlencollier gehören. Insgesamt lässt die hohe Anzahl an kleineren Nieten und Nietenfragmenten sowie die zahlreichen Henkel- bzw. Beschlagbestandteile aus Bronze auf die Ausstattung mit einem Holzkästchen schließen, welches jedoch im Befundzusammenhang nicht mehr erhalten oder identifizierbar war. Die Tatsache, dass zumindest einige der aus Bronze gefertigten Beschlagbestandteile (# 25-192, 25-205) teilweise Anschmelzungen aufwiesen, lässt darauf schließen, dass diese Bestandteile einer hohen Hitze, d.h. direkter Feuereinwirkung ausgesetzt waren. Da es sich teilweise zumindest sicher um Bestandteile des Holzkästchens handelt, ist davon auszugehen, dass es sich bei diesem Kästchen um eine auf dem Scheiterhaufen mitverbrannte Primärbeigabe handelte. Dies wird indirekt auch durch die Tatsache bestärkt, dass die Eisennieten ebenso wie die bronzenen Beschlag- und Griffapplikationen in sämtlichen Schlämmproben gefunden wurden, demnach also wohl im gesamten Grabbereich verteilt waren. Darüber hinaus deutet die Tatsache, dass in dem Fundinventar lediglich ein einziger Kastenbügel vorliegt, zudem darauf hin, dass das Kästchen bzw. dessen verbrannten Bestandteile nur unvollständig in das Grab gelangten. Anhand der Lage der zeichnerisch erfassten Metallobjekte scheint sich (ähnlich wie bei Grab St. 12) eine hier allerdings nur schwach diagonale, zur Längserstreckung des Grabes ausgerichtete Hauptverbreitung abzuzeichnen. Im Profil wies das Grab St. 25 eine fast regelmäßig kastenartige Form mit zweischichtiger Verfüllung auf. Der östliche Grabbereich war dabei insgesamt leicht stärker abgetieft. Die im Planum festgestellte umlaufende Verziegelungsschicht beschränkte sich auf den oberen Befundbereich und reichte bis auf die durchschnittlich 0.10 m mächtige, beigabenführende Brandschicht hinab. Hinsichtlich der Einlagerung des Leichenbrandes war in den Profilen keine stratigraphische Beschränkung feststellbar. Aus den Füllungen der Gefäße 25-93 und 25-141 wurden nur kleinste Restpartikel ausgeschlämmt. Die zahlreichen Glasperlen weisen das Grab vorbehaltlich als Frauengrab aus.

Das im Planum langgestreckt rechteckige und durch ein umlaufendes Verziegelungsbändchen eindeutig als Bustum identifizierbare Grab St. 20 war aufgrund seiner Lage im Bereich der geplanten Böschung das mit 1.03 m Erhaltungstiefe insgesamt am vollständigsten vorliegende Grab. Da dieser Befund mit seinem westlichen Ende in die westliche Flächengrenze einzog, war es zudem möglich, hier eine vollständige Schichtabfolge zu dokumentieren und damit die stratigraphische Einbindung (Lage im Liegenden einer nachrömisch abgelagerten kolluvialen Deckschicht, Eintiefung in den anstehenden Bt-Horizont bzw. in den Auengley) sämtlicher hier untersuchter Gräber zu erfassen. Die Tatsache, dass die Sohle des Grabes St. 20 trotz der erhöhten Lage im Böschungsbereich bis auf die Tiefe der Beckensohle hinabreichte, läßt im Rückschluss auch für die übrigen im Bereich der Beckensohle angeschnittenen Gräber der Grabgruppe II die Möglichkeit offen, dass diese ursprünglich ebenfalls entsprechend gut erhalten waren.

Sowohl im Längs- als auch im Querprofil des Grabes St. 20 zeigte sich anhand der schräg nach außen einfallenden Verziegelungsbänder, dass die Grabgrube zur Sohle hin insgesamt breiter ausgehoben war als im oberen Befundbereich. Der in den Profilen erfasste Schichtaufbau offenbarte dabei eine insgesamt dreischichtige Verfüllung, wobei die auf der Grabsohle abgelagerte Brandschicht durch ein schmales Lehmbändchen tw. zumindest noch in zwei Straten untergliedert war, was wiederum auf eine nicht erklärbare zweiphasige Einlagerung der abgebrannten Scheiterhaufenreste schließen läßt. Die darüber liegenden Verfüllungsschichten waren sedimentologisch deutlich voneinander differenzierbar. Während die unmittelbar oberhalb der Brandschicht eingelagerte mittlere Verfüllung in sich gebändert und insgesamt stärker tonan-gereichert war (mgl. Einschwemmungen in die noch offen liegende Grabgrube), bestand die obere Verfüllung aus einem Mischsediment des in der Böschung im Planum angeschnittenen Bt-Horizontes bzw. des darunter liegenden Gleyhorizontes. Bis auf einen in der oberen Grabverfüllung als Einzel-fund umgestülpt eingelagerten, unvollständig erhaltenen dickwandigen Deckel mit breitem Deckelknopf (# 20-94) waren die beiden oberen Verfüllungsschichten archäologisch fundleer. Allerdings zeigte sich bei der Anlage des Profiles CED im nördlichen Befundbereich eine separate, unmittelbar nördlich an die Grabgrube ansetzende Grabnische (St. 23), die, ähnlich wie bereits bei dem Grab St. 12 beschrieben, mit einer hochkant schräg in die Verziegelungsschicht eingesetzten Ziegelplatte von der eigentlichen Grabgrube abgetrennt war und mehrere vollständig intakte Gefäße enthielt. Die Tatsache, dass die eingesetzte Ziegelplatte scheinbar in die seitliche Verziegelungs-schicht eingesetzt ist und diese schneidet, ließ zunächst fälschlicherweise darauf schließen, dass die Grabnische erst nach der Verbrennung angelegt wurde. Da jedoch im entsprechenden Teilprofil ED/St. 20 im Bereich der Grabgrube keine von der Planumsoberkante ausgehende Schichtstörung erkennbar war (auch in den auf der Höhe der Grabnische angelegten Zwischenplana war eine entsprechende Abgrenzung zum umgebenden Sediment nicht bzw. nur bedingt möglich), ist vorbehaltlich davon auszugehen, dass die Anlage dieser Grabnische seitlich aus der Grabgrube heraus erfolgte, und zwar zeitlich noch vor dem eigentlichen Verbrennungsvorgang und damit auch vor der Ablagerung der mittleren Grabverfüllung. Die hochkant aufgestellte Ziegelplatte diente dabei wohl dem Schutz der in der Beigabennische befindlichen Gefäße (Anregung durch Hr. Becker/AS Overath). Bei den in der Beigabennische abgestellten Gefäßen handelt es sich um einen Einhenkelkrug mit verflautem Rand und dreirippigem Henkel (# 23-11, gwW), eine darunter stehende, gehenkelte Firmalampe mit geschlossenem Schulterring, antik bereits beschädigtem Spiegel und nicht identifizierbarem Stempel auf der Unterseite (# 23-12, FW), einen weiteren Einhenkelkrug mit eckig abgesetztem Rand, flach auslaufender Lippe und dreirippigem Henkel (# 23-25, gwW), eine dünnwandige Schale mit ausladendem Rand (# 23-26, gwW, verm. einheimische Nachbildung eines TS-Tellers/Drag. 18/31), eine Reibschüssel mit Horizontalrand, wulstartigem Kragen und innen vorspringender Leiste (# 23-27, rwW) sowie einen bauchigen Becher mit ausbiegendem Rand, Grießbewurf und zwei umlaufenden Rillen auf der Schulter (# 23-28, FW). Die in der Nische befindlichen Beigaben lassen sich in die Übergangszeit vom 1. bis ins 2. Jahrhundert datieren. Möglicherweise deutet sich mit der Randgestaltung des Einhenkelkruges mit verflautem Rand eine zeitliche Tendenz in das 2. Jahrhundert an. Aus den Füllungen der Gefäße 23-25 und 23-28 wurden nur kleinste Restpartikel ausgeschlämmt. Die in der eigentlichen Grabgrube in dem Brandsediment eingelagerten keramischen Beifunde zeigten eine nahezu vollflächige Verbreitung mit einer gewissen Konzentrierung größerer bzw. vollständig erhaltener Gefäße im östlichen bis nordöstlichen Grabbereich (insbesondere in Zwischen-planum III feststellbar). Sämtliche Gefäße waren allerdings stark zerscherbt und in ungeordneter, verkippter oder umgestülpter Lage eingelagert. Bei den trotz des stark fragmentarischen Zustandes differenzierbaren Gefäßeinheiten handelt es sich um einen Doppelhenkelkrug mit bandförmiger, innen trichterförmiger Lippe und zweirippigem Henkel (# 20-18, 20-27, 20-33, 20-35/1, 20-47, 20-48/2, 20-50, gwW), einen Teller mit Rundstablippe und Schrägrand (# 20-32, 20-46, 20-48/1, 20-65, 20-66/1, 20-73, 20-99, 20-177/1, TS/Typ Drag. 18), eine fast vollständig erhaltene, umgestülpt eingelagerte halbkugelige Schüssel mit Standplatte und Bandrand, drei umlaufenden Rillen auf der Wandung und zwei Rillen auf dem Rand (# 20-63, 20-64/2, 20-67, 20-70, 20-132/2, rwW), einen Teller mit leicht einwärts gebogenem, verdicktem Rand und zwei umlaufenden Rillen (# 20-66/3, 20-69, 20-132/3, rwW), eine Reibschüssel mit Horizontalrand, wulstartigem Kragen und halbrunder Innenleiste (# 20-72, 20-98/2?, 20-127/2, 20-133, rwW), eine kleine Schüssel mit eingezogenem, rundstabartig verdicktem Rand mit über den Rand hervortretender Außenrille (# 20-75, rwW), einen Doppelhenkelkrug mit bandförmiger, innen trichterförmiger Lippe und zweirippigem Henkel (# 20-134/1, 20-135/2, 20-138?, 20-141?, 20-163?, 20-177/2, gwW) sowie einen bauchigen Becher mit ausbiegendem Trichterrand (# 20-127/1, 20-135/1, 20-137/1, FW). Hinzu kommen weitere Randstücke (# 20-35/2, 20-118/2, 20-134/2, 20-137/2) sowie Boden- (# 20-134/2) und Wandfragmente, die jedoch den differenzierbaren Gefäßeinheiten nicht eindeutig zuzuordnen sind und möglicherweise weitere stark zerscherbte Gefäße belegen.

Insgesamt bestätigen die keramischen Beigaben den Datierungsansatz der in der Beigabennische deponierten Gefäße. Die Tatsache, dass zusammengehörige Gefaßeinheiten (z.B. der erstgenannte Doppelhenkelkrug) tw. zumindest weit voneinander verstreut lagen, läßt darauf schließen, dass es sich bei diesen Gefäße nicht um intentionell in die Brandschicht eingesetzte vollständige Beigabengefäße handelt, sondern dass sie entweder mit dem Abbrennen des Scheiterhaufens in die Grabgrube gestürzt sind oder nachträglich ungeordnet eingebracht wurden (s.o.). Andere Gefäßeinheiten, die in ihrer Verbreitung relativ nahe beieinander lagen (z.B. die fast vollständig erhaltene halbkugelige Schüssel mit Horizontalrand, # 20-63, 20-64/2, 20-67, 20-70, 20-132/2) oder Gefäße, die mit der Standfläche aufrecht in der Brandschicht standen (z.B. die Schüssel mit einwärts gezogenem, rundstabartig verdicktem Rand mit über den Rand hervortretender Außenrille, # 20-75), könnten hingegen möglicherweise als nachträglich eingesetzte Sekundärbeigaben gewertet werden. Die an der Bandrandschüssel feststellbaren starken Schmauchspuren läßt allerdings auf eine unmittelbare Feuereinwirkung schließen, könnte aber auch auf die sekundäre Einlagerung in die noch heißen bzw. glühenden Scheiterhaufenreste oder aber auf den vorherigen Haushaltsgebrauch zurückführbar sein. Bei den in dem Grab St. 20 geborgenen Metallfunden handelt es sich in erster Linie um größere Nägel- bzw. Nagelfragmente (# 20-10, 21, 36, 49, 56, 100, 115, 120, 130, 178), eine im westlichen Grabbereich befindliche, stark korrodierte Münze (# 20-28), ein ringförmiges Eisenobjekt im nordöstlichen Grabbereich (# 20-51), zwei größere, in sich abgewinkelte Eisenobjekte im südöstlichen Grabbereich (# 20-128, 20-129), ein größeres flaches Eisenobjekt (Fragment einer größeren Eisenplatte) im mittleren Grabbereich (# 20-136, mgl. Kästchenabdeckung) sowie um zahlreiche weitere, aufgrund der starken Korrosion zunächst nicht weiter identifizierbare Eisenobjekte (meist in Einzelpositionen in die Planumszeichnungen eingetragen). In ihrer Verteilung zeigten die dokumentierten Eisenobjekte insgesamt eine der Grabausrichtung entsprechende Verbreitung, wobei sich die größeren Objekte verstärkt im mittleren und im östlichen Grabbereich fanden. Anhand der Verteilung der Eisennägel lassen sich keine weiteren Rückschlüsse hinsichtlich bestimmter Grabsitten (Einbau mgl. Kästen/Särge oder Anordnung des Totenbettes) erkennen. Aus der Füllung des Gefäßes 20-75 wurden neben kleinsten Schlämm- und HK-Partikeln auch fünf kleine Nagelfragmente sowie in geringer Menge Leichenbrandreste ausgeschlämmt. Eine Ansprache als Leichenbrandbehältnis und damit als Urnengefäß ist jedoch aufgrund der geringen Menge an Leichenbrand (vgl. Leichenbrandreste im sonstigen Schlämmmaterial) eher auszuschließen. Unter dem aus der Brandschicht ausgeschlämmten Fundmaterial fanden sich außer Leichenbrandresten (ca. 765 g), Holzkohlen (ca. 5575 g), Brandlehmbrocken und sonstigen Schlämmpartikeln (5810 g) auch mehrere, meist geschmauchte Keramikfragmente (# 20-204/ 208/212/216/224/233/237/244, darunter 1 RS/Drag. 18 und 2 RS/Schüssel mit einbiegendem Rand), zahlreiche offensichtlich im gesamten Grabbereich verteilte Eisenobjekte (Nagel-/ Nietenfragmente sowie einige kleinere Eisenbleche/verm. Beschlagfragmente, # 20-205/209/ 213/217/221/226/234/238/241/245), einige kleinste nicht identifizierbare Glas- und Bronzefragmente (# 20-225, # 20-227) sowie kleinste Molluskenpartikel (# 20-232). Insgesamt lässt die hohe Anzahl an kleineren Nieten und Nieten- bzw. Beschlagfragmenten auf die Ausstattung mit einem Holzkästchen (mgl. mit Eisendeckel?) schließen, welches jedoch im Befundzusammenhang nicht mehr erhalten und/oder identifizierbar war, was wiederum darauf hindeutet, dass es sich bei diesem Kästchen um eine mitverbrannte und danach ins Grab verstürzte Primärbeigabe handelte. Dies wird durch die Tatsache bestärkt, dass die kleinen Nieten- und Beschlagfragmente aus sämtlichen Schlämmproben (sowohl aus dem oberen als auch aus dem unteren Brandschichthorizont) stammen und somit offensichtlich im gesamten Grabbereich verstreut lagen. Eine geschlechtsspezifische Ansprache des Grabes ist bei derzeitigem Bearbeitungsstand nicht möglich.

Das unmittelbar nördlich bzw. nordöstlich von Grab St. 20 gelegene Grab St. 21 ist aufgrund des nahezu vollständig umlaufenden Verziegelungsbändchens wiederum eindeutig als Bustum typologisierbar. Die im Gegensatz zu den übrigen Gräbern geringe Größe des Grabes lässt wie bei Grab St. 11 auf eine Bestattung eines Kleinkindes schließen. Fraglich bleibt hierbei jedoch ebenso wie bei den Gräbern St. 10/11, ob die unmittelbare Nähe zu dem Grab St. 20 als intentionell zu werten ist und möglicherweise einen verwandtschaftlichen Befundzusammenhang herleiten lässt. Die Ausstattung des Grabes mit Beifunden ist im Vergleich mit dem Grab St. 20 als eher mäßig bis dürftig zu bezeichnen. Die wenigen keramischen Beigaben fanden sich bis auf Einzelfragmente auf den nordöstlichen Grabbereich beschränkt. Als einzelne Gefäßeinheiten waren ein stark zerscherbter, in sich wohl weitgehend vollständig erhaltener Einhenkelkrug mit flacher linsenförmiger Lippe, dreirippigem Henkel und kleiner Standfläche (# 21-48, gwW), ein fast vollständig erhaltener kleiner Becher mit Karniesrand und Grießbewurf (# 21-49, FW) sowie ein stark zerscherbtes Gefäß aus Grobkeramik (# 21-17/42/45/46/51/56) identifizierbar.

Während der Einhenkelkrug und der Becher mit Karniesrand vorbehaltlich als intentionell eingbrachte, d.h. bewusst plazierte Sekundärbeigaben gewertet werden können, lässt die unregelmäßige und verstreute Verteilung der Grobkeramikfragmente für dieses Gefäß auf eine unkontrollierte, wegen fehlender Schmauchspuren möglicherweise jedoch ebenfalls sekundäre Einbringung schließen. Die keramischen Beigaben ermöglichen eine Datierung des Grabes in die Übergangszeit vom 1. zum 2. Jahrhundert, wobei sich mit der Randgestaltung des Einhenkel-kruges möglicherweise eine Tendenz ins 2. Jahrhundert andeutet. Bei den wenigen im Grab St. 21 geborgenen Metallfunde handelt es sich ausschließlich um stark korrodierte Nägel bzw. Nagelfragmente (# 21-43/44/52/57/58), deren Verteilung innerhalb des Grabes jedoch keine weiterführenden Rückschlüsse ermöglicht. Hinsichtlich der Verteilung des Leichenbrandes ist anzuführen, dass dieser in kleineren Partikeln zwar im gesamten Grabbereich angetroffen wurde, im mittleren Befundbereich scheinbar jedoch in einer gewissen Konzentration eingelagert war. Weitergehende Hinweise auf eine bewusste Aussonderung bzw. Aufbewahrung des Leichenbrandes waren jedoch nicht feststellbar. Das unmittelbar nördlich der Grabgrube stehende Einzelgefäß St. 22 ist als zugehöriges Beigabengefäß zu interpretieren. Dabei handelt es sich um einen durch die vorhergehenden Erdarbeiten im oberen Gefäßbereich beschädigten, aufrecht stehenden Becher aus Glanztonware mit rotbraunem Firnisauftrag, der tendenziell auf einen etwas früheren Datierungs-ansatz des Grabes in das ausgehende 1. Jahrhundert hindeutet. Eine Aushubgrube für das Beigabengefäß war nicht erkennbar. Aus den Füllungen der Gefäße 21-48 und 21-49 wurden lediglich geringe Mengen sonstiger Schlämmpartikel, ein Eisennagel sowie ein rauhwandiges Keramikfragment ausgeschlämmt. Unter dem aus der Brandschicht ausgeschlämmten Fundmaterial fanden sich einzelne Keramikfragmente (# 21-70/74/78/82), einige Eisenobjekte (Nagel- bzw. Nietenfragmente, # 21-71/75/ 79/83), geringe Mengen von Leichenbrand (ca. 5 g), Holzkohlereste (ca. 255 g), sonstige Schlämmreste (ca. 215 g) sowie ein Backenzahn eines Kindes(?). Eine geschlechtsspezifische Ansprache des Grabes ist bei derzeitigem Bearbeitungsstand nicht möglich.


II.3.3.Sonstige Grabbefunde (Brandschüttungs-/Brandgrubengrab, „Aschenkiste“)

Außer den bereits vorgestellten Befunden der Grabgruppen I und II sind zwei weitere Befunde (St. 8, St. 15) ebenfalls als Grabbefunde zu bezeichnen. Ihre Zuordnung zu einer der beiden Grabgruppen muß jedoch einerseits aufgrund der Lage (St. 8) sowie andererseits aufgrund der typologisch abweichenden Bestattungsform (St. 15) zunächst fraglich bleiben. Hinzu kommt ein grubenartiger Befund (St. 24), der aufgrund seiner Verfüllung mit Brandresten möglicherweise ebenfalls in einen engen Befundzusammenhang mit den Grabbefunden gestellt werden kann und vorbehaltlich als sog. „Aschenkiste“ interpretiert wird. Die Befunde St. 8 und St. 15 wurden im Bereich der geplanten Böschung angeschnitten, der Befund St. 24 fand sich im Sohlenbereich des Regenrückhaltebeckens.

Das Grab St. 15 lag innerhalb des durch den Einfriedungsgraben St. 14 abgetrennten Bereiches der Grabgruppe II, ist typologisch jedoch im Gegensatz zu den übrigen hier angeschnittenen Befunden als Brandschüttungsgrab mit Urnengefäß zu klassifizieren. Das Grab St. 15 lag unter der kolluvialen Deckschicht, war insgesamt noch relativ gut erhalten und wies ein mittig in die Grabgrube einge-setztes, bis auf den Randbereich weitgehend intaktes Urnengefäß auf. Die umgebende Grabgrube war im Planum nur wenig größer als das Urnengefäß und enthielt einige Brandschuttreste (s. auch Schlämmfunde). Im Profil zeigte sich, dass die Urne (# 15-21) aufrecht auf der Sohle der Grabgrube abgestellt war. Typologisch handelt es sich dabei um einen Schultertopf mit relativ scharfkantig nach außen gebogenem, leicht unterkehltem Rand mit zwei umlaufenden Rillen auf der Schulter, der vorbehaltlich eine Datierung des Grabes in das 1. Jahrhundert ermöglicht. Der Boden des Urnengefäßes war antik durchlocht (mgl. „Seelenloch“). Als weitere Beifunde sind drei, aus dem oberen Bereich der Grabgrube geborgene grünliche/grünlichblaue Glasfragmente (# 15-10/22), darunter zwei sekundär verschmolzene Fragmente einer Rippenschale zu nennen. Aus dem ausgeschlämmten Befundsediment stammen weitere Glaspartikel (# 15-33/36), einzelne Nägel bzw. Nagelfragmente (# 15-32/37), kleinere Keramikfragmente (# 15-31) sowie geringe Mengen Leichenbrandreste (ca. 12 g), Holzkohlereste (ca. 25 g) und sonstige Schlämmpartikel (ca. 120 g). In der Verfüllung des Urnengefäßes fanden sich außer dem Leichenbrand (ca. 1000 g) im oberen Gefäßbereich der Rest eines dünnen Lederriemens (# 15-27) sowie ein weiteres geschmolzenes Glasfragment (# 15-29). Die aus dem Befundsediment ausgeschlämmte handgeformte Keramikware (# 15-31) bestätigt indirekt den zeitlichen Datierungsansatz in das 1. Jahrhundert.

Der vorbehaltlich ebenfalls als Grab gewertete Befund St. 8 lag ebenso wie der Befund St. 24 im befundfreien Bereich zwischen den beiden differenzierten Grabgruppen. Im Planum wies der Befund eine annähernd rundliche Form mit einzelnen Brandlehm- und Holzkohlepartikeln sowie offensichtlich zerscherbten Keramikfragmenten auf. Im Profil zeigte sich, dass es sich um eine kastenartig ausgehobene (Grab-)grube mit Leichenbrandpartikeln und Brandschüttungsresten (insbesondere im oberen Befundbereich) sowie mit einzelnen unregelmäßig in den Befundbereich eingelagerten stark zerscherbten Keramikfragmenten handelte. Aufgrund dieser Merkmale lässt sich der Befund St. 8 vorbehaltlich als Brandgrubengrab mit zerscherbten Gefäßbeigaben klassifizieren. Trotz des nur fragmentarischen Zustandes der vermutlich bereits unvollständig in das Grab eingebrachten Gefäße lassen sich anhand der vorliegenden Randstücke eine Schale mit hohem Umbruch und leicht einbiegendem Rand mit rundlichem Randabschluß (# 8-23/24), ein Gefäß mit einwärts geneigtem, mit Fingertupfen verziertem Rand (# 8-9), ein weiteres Gefäß mit einwärts geneigtem Rand (# 8-22/1) sowie ein Gefäß mit gerade aufgerichtetem Rand mit schrägen Einkerbungen (# 8-8) differenzieren. Bei der Keramik handelt es sich ausschließlich um handgeformte, teilweise geglättete bzw. polierte dunkelgrauschwarze, außen grau ockerfarben fleckige Grobkeramik mit Schamott-, Sand- und/oder Glimmermagerung, die sicherlich eine lokale, einheimische Produktionstradition widerspiegelt und eindeutig in einen späteisenzeitlichen Kontext hindeutet. Vorbehaltlich lässt sich jedoch auch dieses Grab, trotz der ausschließlich in latènezeitlicher Tradition hergestellten Ware in Anlehnung an gleichartige Keramikwaren in den frührömisch datierten Gräbern St. 4 und St. 8 sowie vereinzelt auch in den in die mittlere Kaiserzeit datierten Gräbern St. 9, 15, 20, 25 in einen Übergangshorizont von der späten Eisenzeit zur frührömischen Kaiserzeit (Dat.-Code: 811) eingliedern.

Der Befund St. 24 schließlich lag ebenfalls im befundfreien Bereich zwischen den beiden differenzierten Grabgruppen, im Gegensatz zu dem Befund St. 8 allerdings im Bereich der bereits weitgehend ausgeschachteten Beckensohle, so dass davon auszugehen ist, dass hier nur noch der unterste Befundbereich erhalten war. Es handelte sich um einen im Planum annähernd rechteckigen, in den Überschwemmungsbereich des Gillbaches eingetieften Befund, in dessen Verfüllung zahlreiche Aschepartikel sowie geringe Brandreste (Brandlehmbrocken und HK-Partikel) eingelagert waren (s. # 24-9, 24-30/31). Datierende Funde wurden jedoch nicht geborgen. Der Befund war noch in einer Mächtigkeit von ca. 0.20 m erhalten und wies im Profil eine unregelmäßig muldenartige Form mit ausgezackter Sohle auf. In der Literatur werden derartige Befunde als „Aschenkisten“ (ohne weitere Funktionsangabe) bezeichnet (A. Wigg, 1993, A. Haffner, 1981). Eine funktionale und damit zeitliche Zuordnung zu dem angeschnittenen Gräberfeld scheint zumindest wahrscheinlich.


II.3.4.Grabenartige Strukturen (mgl. „Einfriedungsgräben“)

Die beiden als schmale Gräbchen ausgebildeten Befundstrukturen St. 7 und St. 14 könnten möglicherweise mit den untersuchten Grabbefunden in Befundzusammenhang stehen und würden sich dann vorbehaltlich als Einfriedungsgräben der zwei durch eine weitgehend befundfreie Zone voneinander getrennten Grabgruppen (Grabbezirken) werten lassen. Beide Gräbchen verliefen parallel zueinander in West-Ost Orientierung und wiesen einen Abstand von ca. 14,50 m zueinander auf. Möglicherweise könnten diese Gräbchen das Relikt einer in West-Ost-Orientierung verlaufenden Straßen-/Wegführung darstellen (Anregung durch Hr. Becker). Gegen diese Interpretation spricht allerdings, dass im westlichen Flächenprofil keinerlei entsprechende Befundstrukturen einer Straße/eines Weges feststellbar waren. Daher werden die Gräbchen bei derzeitigem Kenntnisstand vorbehaltlich als Einfriedungsgräbchen der beiden Grabbezirke gewertet. Während der nur noch schlecht erhaltene Graben St. 7 die nördliche Begrenzung der Grabgruppe I darstellen könnte, würde der insgesamt deutlich besser erhaltene Graben St. 14 die südliche Begrenzung des Grabgruppe II bilden. Datierende Funde, die einen Aufschluß über das zeitliche Verhältnis der Grabenbefunde zu den jeweiligen Grabbezirken ermöglichen würden, konnten nicht geborgen werden. Diesbezüglich eindeutigere Erkenntnisse ergeben sich sicherlich im Zuge der folgenden Erschließungsmaßnahme.

Der gräbchenartige Befund St. 7 konnte im Planum aufgrund seiner geringen Mächtigkeit (seine UK reichte bis max. 0.23 m unter Planum I) lediglich im Bereich der geplanten Böschung auf einer Länge von max. 2.40 m erfasst werden. Sein östliches Befundende war im Aushubbereich eines durch die AS Overath untersuchten Brandgrabes flach auslaufend. Im westlichen Flächenprofil zeigte sich, dass ausgehend von dieser gräbchenartigen Befundstruktur sowohl in nördlicher als auch in südlicher Orientierung ein weitflächiger, im Planum allerdings nicht erkennbarer Schichthorizont abgelagert war, der aufgrund des gleichartigen Verfüllungsmaterial vorbehaltlich als Schwemmfächer des Einfriedungsgräbchens interpretiert werden kann (der Schwemmhorizont wurde im westlichen Flächenprofil über eine Breite von ca. 16 m erfasst).

Der Grabenbefund St. 14 war insgesamt deutlich besser erhalten und sowohl im Böschungsbereich als auch im Sohlenbereich des Regenrückhaltebeckens in einer Gesamterstreckung von max. 10 m als solcher erkennbar (im östlichen Befundbereich nur noch bedingt erkennbar). Die Grabenbreite war aufgrund der unterschiedlichen Planumshöhe stark variierend (mind. 0.20 m - max. 0.95 m), wobei die in den unterschiedlichen Planumsbereichen erfassten Grabenkanten in östlicher Richtung jeweils divergent auseinanderliefen. Die Tatsache, dass die Grabensohle in östlicher Orientierung abfallend war, lässt darauf schließen, dass der Graben in den Altlauf des Gillbaches hin entwässerte. Im Querprofil des Befundes St. 13 (Profil CED) zeigte sich zudem, dass der Graben unmittelbar südlich dieses Grabbefundes eingetieft war, was auf eine entsprechende gegenseitige Berück-sichtigung schließen läßt.


II.3.5.Sonstige archäologisch relevante Befundstrukturen

Zu den übrigen als archäologisch relevant gewerteten Befunden zählen ein größerer grubenartiger Befund (St. 26), ein kleinerer grubenartiger Befund (St. 17), ein pfostenartiger Befund (St. 30) sowie ein weiterer pfostenartiger Befund (St. 16), der jedoch aufgrund seiner geringen Erhaltungstiefe nicht eindeutig als solcher bestimmt werden kann.

Der grubenartige Befund St. 26 wies im Planum eine unregelmäßige bis amöbenartige Form auf und wurde im südwestlichen Befundbereich von dem Bustum St. 25 geschnitten. Im Profil zeigte sich, dass der Befund noch ca. 0.23 m mächtig erhalten und kasten- bzw. muldenförmig eingetieft war. Das aus dem grauen bis mittelgrauen, sandig-schluffigen Verfüllungssediment geborgene Fundmaterial (# 26-7 = Glas, # 26-21 = Keramik) datiert diesen Befund ebenfalls in die Römerzeit, wobei die bereits genannte Überschneidung durch das Brandgrab St. 25 eine zumindest stratigraphisch erfassbare zweiphasige Abfolge belegt. Diese zeitliche Befundabfolge wird indirekt durch kleinere, aus dem Befundsediment ausgeschlämmte Keramikfragmente bestätigt, die aus einer handgeformten Ware hergestellt wurden und eine ältere eisenzeitlich-tradierte Produktionsweise belegen und somit also in einen frühkaiserzeitlichen Kontext verweisen. Aussagen hinsichtlich der funktionalen Bedeutung dieses grubenartigen Befundes sind nicht möglich.

Der Befund St. 17 lag am Randbereich der Böschung innerhalb des Bereiches der nördlichen Grabgruppe und wies im Planum einen abgerundet ovaloiden Grundriß auf. Im Profil zeigte sich, dass der durch die Böschungskante gekappte Befund nur relativ flach (max. 0.26 m) erhalten war und eine insgesamt sehr unregelmäßig ausgezackte Sohle aufwies. Das Verfüllungssediment war stark pseudovergleyt und enthielt neben einigen Brandlehm- und Holzkohlepartikeln auch ein Grobkeramikfragment, welches, obschon es durchaus auch sekundär eingelagert sein kann, vorbehaltlich eine eisenzeitlich bis frührömische Datierung andeutet.

Der Befund St. 30 ist als einziger eindeutig identifizierbarer Pfostenbefund zu werten. Der im Planum rundliche Befund wies im Profil eine kastenartige Form mit schräg ansteigender Sohle auf. Anhand der Lage des Befundes lassen sich keine weiteren Rückschlüsse hinsichtlich seiner möglichen funktionalen Bedeutung im Zusammenhang mit dem Gräberfeld ziehen. Ein aus dem Befundsediment geborgenes Keramikfragment (# 30-15) lässt sich nicht eindeutig datieren.

Der im Planum rundlich-pfostenartige Befund St. 16 läßt sich aufgrund der geringen Erhaltung nur vorbehaltlich als Basis eines Pfostenbefundes interpretieren.


II.3.6.Sonstige archäologisch irrelevante Befunde

Bei den übrigen Befunde handelte es sich um einen von Westen her einfließenden Zulauf (St. 5) zum ehemaligen Gillbach, der ebenso wie die Grabbefunde durch die Kolluvialschicht überlagert war (hierzu s. Kap. II.1.) sowie um einige im Profil nicht identifizierbare Pseudobefunde (St. 27, 28, 29) bzw. um eine Bioturbation (St. 6).


II.4.Das Fundmaterial

Das aus den Grabbefunden geborgene Fundmaterial gliedert sich in die Materialgruppen Keramik, Metall, Glas, Stein/Silex, Knochen/Bein/Leichenbrand sowie sonstige Einzelfunde (Lederreste, Molluskenreste, organische Reste). Bei der Bearbeitung wurden sämtliche in den einzelnen Zwischenplana erkennbaren Metall- und Glasobjekte einzeln dreidimensional in ihrer Lage verzeichnet und meist auch in Einzelpositionen geborgen. Funde aus den Tieferlegungs- und Abbauarbeiten an den Befunden wurden hingegen in der Regel summarisch als Sammelfunde (meist ohne eigene Lagebezeichnung) geborgen und aufgenommen. Die Keramikfunde wurden in ähnlicher Weise geborgen. Hier wurde versucht, die in den einzelnen Zwischenplana dreidimensional mit Lage verzeichneten, oft stark zerscherbten Keramikfragmente nach Gefäßeinheiten getrennt und in Einzelpositionen zu bergen, was jedoch wegen der oft dichten Lage (z.B. in Bereichen von Scherbennestern) nur bedingt möglich war. Die im Zuge der Abbauarbeiten geborgenen keramischen Beigabenfunde wurden außer bei größeren Gefäßfragmenten oder kompletten Gefäßeinheiten wiederum summarisch als Sammelfunde aufgenommen. Die Verteilung des Leichenbrandes wurde bei feststellbaren Konzentrationen ebenso wie einzelne größere Knochen in die Zwischenplana eingetragen, wobei die größeren erkennbaren Knochen in Einzelpositionen geborgen wurden. Der übrige Leichenbrand wurde immer zusammen mit Resten der Brandschicht verprobt und im Zuge der Aufarbeitung ausgeschlämmt. Sofern größere Holzreste mit erkennbaren Faserspuren erhalten waren, wurde deren Lage in die jeweiligen Zwischenplana eingetragen. Die Holzreste selber wurden in Absprache mit dem R.A.B. unter Vergabe von Einzelpositionen ebenfalls teilweise verprobt.


II.4.1.Keramik

Das keramische Fundgut lässt sich in die Warengruppen handgeformte Ware, Terra Sigillata, Glanztonware, glattwandige Ware, rauhwandige Ware und selten Belgische Ware untergliedern.

Handgeformte Ware wurde bis auf Einzelstücke aus den Gräbern St. 9 (# 9-139/2), St. 15 (# 15-31), St. 20 (# 20-208?), St. 25 (# 25-196?) und dem Befund St. 17 (# 17-21) fast ausschließlich aus den Gräbern St. 4 und St. 8 sowie als verstreut liegende (verm. sekundär eingeschwemmte) Sammel-funde aus dem Planum des Arbeitsbereiches St. 3 geborgen. Es handelt sich um eine dunkelgraue, schwarzgraue, rotbraune oder ockerfarbene mit Sand-, Glimmer-, Quarz- und/oder Schamott-magerung versetzte, auf der Außenwandung tw. geglättete Grobkeramik. Manche Stücke weisen eine eher grau-rötliche bis grau-beige Färbung auf, was auf einen sekundären Brand zurückzuführen ist. Fraglich bleibt, ob es sich hierbei um tatsächliche bei der ustrination mitverbrannte Primärbeigaben oder aber um Sekundärbeigaben handelt, die nachträglich in die noch glühenden Scheiterhaufenreste eingebracht wurden. Die immer nur fragmentarisch erhaltene und unvollständig in das Grab gelangte handgeformte Ware belegt eine einheimische, in spätlatène-zeitlicher Tradition stehende Keramik-produktion. Dies trifft aufgrund der prozentual hohen Anzahl insbesondere auf die Gräber St. 4 und St. 8 zu. Da die anhand von Randstücken erkennbaren Gefäßformen (Schalen mit geradem oder einbiegendem Rand, Schale mit hohem Umbruch und einbiegendem Rand) und Verzierungs-elemente (Randkerben, Fingertupfen, Schlickauflage) ebenfalls auf einen in späteisenzeitlicher Tradition beruhenden Formenschatz verweisen, wurde die handgeformte Ware in der Fund-bearbeitung wertfrei als späteisenzeitliche bis frührömische Ware (Datierungscode 811) gewertet, obwohl ihre Vergesellschaftung mit römischen Funden sowie ihre Einlagerung in geschlossene römische Grabbefunde natürlich eindeutig auf ihre römerzeitliche Entstehung bzw. ihre sekundär römische Nutzung hindeutet. Als Ausnahme ist hier das Brandgrubengrab St. 8 zu nennen, da in der Verfüllung dieses Befundes ausschließlich späteisenzeitliche Ware gefunden wurde.

Die Terra Sigillata Ware bestand aus einem rötlichen Ton, der mit einem matt-rötlichen Farbauftrag überzogenen war. Die Gefäße waren immer stark zerscherbt und wiesen etwa zur Hälfte unterschiedlich intensive Schmauchspuren auf. Die Tatsache, dass diese Schmauchspuren auch die Bruchflächen betraf, lässt dabei darauf schließen, dass die entsprechenden Gefäße bereits zerscherbt mit dem Feuer in Verbindung kamen. Fraglich bleibt jedoch wiederum, ob es sich hierbei um bei der ustrination mitverbrannte und mgl. durch die hohe Hitzeeinwirkung zersprungene Primärbeigaben oder um später in die noch glühenden Scheiterhaufenreste eingebrachte, zuvor zerscherbte Gefäße handelt. Die einzelnen differenzierbaren Gefäßeinheiten waren, soweit es sich im Zuge der hier durchgeführten Materialprüfung entscheiden lässt, teilweise zumindest nur unvollständig erhalten, was darauf hindeutet, dass sie offensichtlich bereits unvollständig/zerscherbt in das Grab gelangten.

Zu einer diesbezüglich genaueren Beurteilung wäre hierzu aber eine intensivere Materialprüfung im Zuge einer weiterführenden Bearbeitung des Fundplatzes notwendig, zumal eine eindeutige Zuordnung einzelner Gefäßscherben zu den differenzierten Gefäßeinheiten nur bedingt möglich war. Terra Sigillata Beigaben wurden lediglich aus den Gräbern St. 9, 11, 12, 20 und 25 geborgen und war damit beschränkt auf die insgesamt besser ausgestatteten Bustabestattungen. In den Bestattungen St. 11, 12, 20 waren dabei jeweils nur Gefäßfragmente eines einzigen Gefäßes (in St. 11 u. 12 jeweils ein Napf Typ Drag. 35, in St. 20 ein Teller Typ Drag. 18) differenzierbar. In dem Grab St. 25 fanden sich hingegen die Fragmente von mindestens 3 Gefäßen, darunter ein fußloses Schälchen mit umge-schlagenem Rand, ein Teller vom Typ Drag. 18 sowie ein auf der Innenfläche gestempeltes Boden-fragment mit Standring (Stempel: „MOTVCVSF“). Die eindeutig meisten Terra Sigillata Beigaben fanden sich in Grab St. 9, darunter ein gestempelter Napf des Typs Drag. 27 (Stempel: „ORCVS“) sowie mindestens drei gestempelte Teller vom Typ Drag. 18 (Stempel: „LVCIVSF“, „CRANIO“, „PECV_IFE“). Während die Teller vom Typ Drag. 18 sowie die Näpfe vom Typ Drag. 27 bzw. Typ Drag. 35 in die Übergangszeit vom ausgehenden 1. bis in die erste Hälfte des 2. Jahrhunderts datieren (Drag. 18 = 80-140 n. Chr.; Drag. 27 = 90-120 n. Chr.; Drag. 35 = 2. Hälfte 1. Jh. bis 1. Hälfte 2. Jahrhundert, n. K.H. Lenz ) ist das fußlose Schälchen mit nach außen umgelegten Rand nicht eindeutig datierbar, wird jedoch nach Gose und Gechter in das ausgehende 2. Jahrhundert eingeordnet. Hierzu passt, dass im Bonner Legionslager aus Abfallschichten ein ebenfalls mit „LVCIVSF“ gestempeltes Gefäß des Typs Drag. 27 geborgen wurde, welches unter Heranziehung weiterer Vergleichsstücke (Boucheporn, Asciburgium und Straubing) in die Zeit zw. 125 - 150 n. Chr. datiert wird (s. H. Bemmann, 1984). In den gleichen Zeithorizont verweist auch die ebenfalls im Grab St. 9 gefundene Stempelmarke „PECVL_IFE“, die vermutlich dem zwischen 130 - 160 n. Chr. in Chemery, Lezoux und Faulquemont tätigen Töpfer Peculiaris zuzuweisen ist (s. M. Frey, 1993, S. 68; J.K. Haalebos, 1977, S. 112). Die Stempelmarke „GRANIO“ bezeichnet einen in der ersten Hälfte des 2. Jh’s in Lezoux tätigen Töpfer namens Granius (s. Oswald, 139). Vergleichsstücke für den aus dem Grab St. 25 geborgenen Stempel „MOTVCVSF“ sind in Trier belegt und werden ebenfalls in die Mitte des 2. Jahrhunderts datiert (vgl. M. Frey, 1993, S. 63). Vergleichsstücke mit dem Stempel „LVCIVSF“ werden in Trier allerdings etwas früher in den Zeithorizont der Jahrhundertwende (90 - 130 n.Chr., vgl. M. Frey, 1993, S. 51) eingeordnet. Vergleichsstücke für den aus dem Grab St. 9 stammenden Stempel „ORCVS“ wurden im Rahmen des vorgelegten Materialstudiums zunächst nicht gefunden.

Glanztonware fand sich in den Gräbern St. 9, 11, 12, 13, 20, 21 und 25 und damit mit Ausnahme des insgesamt recht dürftig ausgestatteten Grabes St. 10 in sämtlichen Bustabestattungen. In den Brandschüttungs- bzw. Brandgrubengräbern St. 4, 8 und 15 hingegen kam diese Warenart nicht vor. Bei der meist dünnwandigen Glanztonware handelte es sich in der Regel um einen feinen weißlichen, selten gelblichen Ton mit meist dunkelbraunem, dunkelgrauem, oder braungrauem, seltener mattgrauem, hellgrau verwittertem oder im Einzelfall rötlich-orangefarbenem Firnisüberzug. Die Außenwandung wies oft einen zusätzlichen Griesbewurf auf. Die Tatsache, dass auf den aus Glanztonware hergestellten Gefäßfragmenten keinerlei Schmauchspuren feststellbar waren, läßt darauf schließen, dass es sich hierbei sämtlich um sekundär eingebrachte Beigabengefäße handelt. Dies wird dadurch bestätigt, dass die Gefäße in der Regel noch vollständig bis annähernd vollständig erhalten waren, was in Verbindung mit den fehlenden Schmauchspuren auf eine nachträglich bewusst plazierte Einbringung hindeutet. Die weitaus häufigsten aus Glanztonware hergestellten Gefäßformen waren dabei Becher mit Karniesrand oder ausbiegendem (Trichter)rand. So fanden sich derartige Gefäße in den Gräbern St. 9, St. 11,12, 13, 20 und 21, wobei die Gräber St. 9 und 12 mit drei bzw. zwei Bechern am reichhaltigsten ausgestattet waren. Des weiteren fanden sich derartige Bechergefäße auch in den Grabnischen St. 18, 22 und 23. Die Becher lassen sich, da sich aus der unterschiedlichen Randgestaltung keine typologische Entwicklung und damit feinchronologische Abfolge ableiten läßt, chronologisch nur grob in den Zeitraum vom 1. bis in das 2. Jahrhundert datieren. Dies wird indirekt durch die Tatsache bestärkt, dass die unterschiedlichen Becherformen in geschlossenen Grabinventaren durchaus auch in gegenseitiger Vergesellschaftung vorkommen können (z.B. Grab St. 12/18/19 und Grab St. 20/23). Auf eine eher frühere Datierung in das ausgehende 1. Jahrhundert verweist aufgrund des rötlich-orangefarbenen Firnisauftrages vorbe-haltlich der neben dem Grab St. 21 als Einzelfund aufgestellte Becher St. 22. Ebenso ermöglicht die aus der Grabnische St. 23 geborgene Firmalampe eine entsprechende Datierung des Grabes St. 20. Aus dem Grab St. 25 wurde ein Teller mit schräg ansteigender, am Rand einbiegender Wandung (vgl. Gose 230) geborgen, der sich für eine genauere Datierung des Grabinventares nicht anbietet.

Gefäßfragmente aus Belgischer Ware wurden in Einzelexemplaren nur in dem Grab St. 4 geborgen. Da es sich lediglich um ein Wand- bzw. um ein stark beschädigtes Randfragment handelt, lassen sich keine weitergehenden Aussagen zu dieser Materialart treffen. Bei drei Keramikfragmenten aus dem Grab St. 9 ist eine eindeutige Materialansprache (BW oder gwW) nicht möglich.

Glattwandig-tongrundige Ware wurde mit Ausnahme der Gräber St. 8 und St. 15 in jedem der untersuchten Grabbefunde gefunden, ist also, vermutlich aufgrund der Verfügbarkeit und des häufigen Gebrauches ebenso wie die rauhwandige Ware als typische, von der sozialen Stellung des Bestatteten unabhängige Grabausstattung zu bezeichnen. Die glattwandige Ware ist aus einem fein geschlämmten und gemagerten Ton hergestellt und weist im Scherben eine meist weißliche oder gelbliche Farbe auf. Teilweise waren die Scherben mit unterschiedlich intensiven Schmauchspuren belegt. Ebenso wie bei der Terra Sigillata waren bei einigen Fragmenten auch im Scherbenbruch Schmauchspuren erkennbar, was wiederum darauf schließen läßt, dass diese Fragmente entweder bereits zuvor oder aber während der Feuereinwirkung zerscherbt wurden bzw. zersprungen sind. Aufgrund der meist dünnwandigen Verarbeitung waren die in den Bustagräbern geborgenen glattwandigen Gefäße in der Regel stark zerscherbt bzw. zerdrückt. Vollständige Gefäße wurden lediglich in den Beigabennischen der Gräber St. 4 und St. 20 angetroffen. Anhand der vorliegenden Ränder waren als Gefäßformen Honigtöpfe (St. 4, 12, 25), Einhenkelkrüge (St. 4, 9, 11, 12, 13, 20/23, 21/22), Doppelhenkelkrüge (St. 9, 10, 20/23, 25), Deckel (St. 4), eine Schüssel sowie ein konischer Teller mit einbiegendem verdicktem Rand (St. 9) differenzierbar. Während es sich bei den bisher genannten Gefäßen um allgemein gebräuchliches Haushaltsgeschirr handelt, ist ein kleines, in der Beigabennische St. 23 abgestelltes Schälchen mit ausbiegendem Rand, welches in der allgemein üblichen Gebrauchskeramik keine Entsprechung findet, vermutlich als einheimische Reproduktion formgleicher Terra-Sigillata Gefäße anzusprechen. Sämtliche aus glattwandiger Ware hergestellten Gefäßformen lassen sich in die weitgefaßte Übergangszeit von dem ausgehenden 1. Jahrhundert bis in die erste Hälfte des 2. Jahrhunderts datieren, wobei eine typologische Entwicklung und damit feinchronologische Differenzierung lediglich anhand der unterschiedlichen Randgestaltung der Ein- und Zweihenkelkrüge ablesbar ist. So sind die Gefäße mit eckig abgesetztem, scharf profiliertem und/oder unterschnittenem Rand (z.B. # 4-23, 4-76, 12-50/51, 23-25; ~ Hofheim Typ 50 A/B) in der Tendenz früher einzustufen als solche Gefäße mit verflautem Rand (z.B. # 23-11), Gefäße mit innen trichterförmigem Rand (z.B. # 9-23, 10-16, 20-33/35; 20-134/135, 25-141), Gefäße mit gestuftem Rand (z.B. # 9-159, 11-76; Form 24B n. Lenz) oder Gefäße mit ausbiegendem Rand mit linsenförmiger Lippe (# 13-11/17, 21-48), die eher auf eine Datierung in die erste Hälfte bzw. in die Mitte des 2. Jahrhunderts verweisen. Demnach lassen sich die Gräber St. 4, 12 und 20/23 relativchronologisch einem eher frühen Zeitansatz (ausgehendes 1. Jahrhundert) zuordnen.

Gefäße bzw. Gefäßfragmente aus rauhwandiger Ware wurden außer in Grab St. 8 in sämtlichen Gräbern gefunden, ist also ebenso als gebräuchliche Beigabenware zu bezeichnen. Bei der rauhwandigen Ware handelt es sich um eine grobe, meist rötliche oder weißlich-hellgraue, oft unterschiedlich stark geschmauchte Keramik mit körniger Oberflächenstruktur. Ebenso wie die glatt-wandige Ware war auch die rauhwandige Ware in der Regel stark zerscherbt. Ob es sich dabei um ursprünglich vollständig ins Grab gelangte, durch das Zusammenfallen des Scheiterhaufens zerscherbte Primärbeigaben oder aber um zuvor bereits zerscherbte und dann unvollständig (als Primär- oder Sekundärbeigaben) eingebrachte Gefäßfragmente handelt, lässt sich für die Vielzahl der Gefäßfragmente erst nach einer weitergehenden Materialbearbeitung schlüssig beantworten. Einzelne fast vollständig erhaltene Gefäße (z.B. # 9-93, 10-35/65, 11-44/3?, 12-51, 20-72?, 20-75, 23-27) lassen sich jedoch vorbehaltlich als Sekundärbeigaben ansprechen. Die Schmauchspuren auf diesen Gefäßen sind dabei verm. auf deren Einlagerung in die noch glühenden Scheiterhaufenreste zurückzuführen, könnten jedoch durchaus auch von dem vorherigen Alltagsgebrauch dieser Gefäße stammen. Anhand der vorliegenden Rand- und Bodenformen lassen sich als Gefäßformen ein Teller mit Flachboden und gerade aufsteigendem Rand (# 9-25/56), eine Schüssel mit annähernd horizontal einbiegendem, leicht verdicktem, außen profiliertem Rand (# 9-93), ein Deckel mit breitem Deckel-kopf mit schwach seitlicher Einziehung und leicht verdicktem Deckelrand (# 10-35/65), ein konischer Teller mit schwach nach innen gezogener Randlippe und umlaufender Rille (# 11-21/29/44/82/102), ein Teller mit nach außen umgebogenem, leicht verdicktem Rand (# 12-51/52/148/152), ein Schultertopf mit relativ scharfkantig nach außen gebogenem, leicht unterkehltem Rand mit zwei umlaufenden Rillen (# 15-11/21), eine Bandrandschüssel (# 20-63/64/67/70/132), ein Teller mit leicht eingebogenem, verdicktem Rand und umlaufenden Rillen (# 20-66/69/132), zwei Reibschüsseln mit Horizontalrand, wulstartigem Kragen und halbrunder Innenleiste (# 20-72/127/133, # 23-27), mehrere Schüsseln mit einbiegendem, außen einfach oder auch mehrfach gerilltem Rand (# 11-21/44/104, # 13-11/46/47/57, # 13-57/2, # 13-57/3, # 20-75, # 25-39/50/63/70/135/138, # 25-68/70/74/95/132/ 134/136/138) sowie möglicherweise das Fragment einer Amphore mit Dreiecksrand (# 11-90) differenzieren. Sämtliche Gefäße sind dabei als wenig spezifizierte und zeitlich daher nur bedingt datierbare Formen zu bezeichnen, die allgemein jedoch die Datierung der Gräber in das ausgehende 1. Jahrhundert bis in die erste Hälfte des 2. Jahrhunderts bestätigen.

Ganz allgemein lässt sich zu den keramischen Gefäßbeigaben anmerken, dass diese in der Regel stark zerscherbt waren, was in Verbindung mit der oft unregelmäßigen Verteilung zusammen-gehöriger Gefäßeinheiten auf eine unkontrollierte Einbringung schließen läßt. Ob es sich bei diesen Gefäßfragmenten um mit den Scheiterhaufenresten verstürzte Primärbeigaben oder aber um nachträglich eingebrachte Bestandteile des zerscherbten „Leichenschmausgeschirrs“ handelt, lässt sich nicht mit eindeutiger Sicherheit feststellen, da einerseits Primärbeigaben nicht unbedingt Schmauchspuren aufweisen müssen (z.B. im randlichen Grabbereich aufgestellte Gefäße, die von dem Feuer nicht oder nur bedingt erfasst wurden), andererseits aber auch nachträglich in die Grabgrube eingebrachte Gefäße/Gefäßfragmente durchaus auch Schmauchspuren aufweisen können (z.B. wenn sie in die noch nicht erloschene Brandglut gelangten oder wenn es sich um sekundär für den Grabritus verwendetes Haushaltsgeschirr handelt). Dennoch lassen sich die stark zerscherbten und unregelmäßig in den Gräbern eingelagerten Gefäßfragmente zum weitaus größten Teil vorbehaltlich sicherlich als auf dem Scheiterhaufen mitverbrannte und mit den Scheiterhaufenresten in die Grabgrube eingestürzte Primärbeigaben werten. Als nachträglich eingebrachte und bewusst aufgestellte Sekundärbeigaben wurden demzufolge vorbehaltlich zunächst lediglich die vollständig bzw. fast vollständig erhaltenen Gefäße angesprochen. Während eine entsprechende Interpretation der innerhalb der Grabnischen befindlichen Beigaben (s. Einzelgefäße St. 18, 19, 22, Gefäße in der Grabnische St. 23 sowie sämtliche Gefäße innerhalb der Grabnischen von St. 4) eindeutig ist, war eine eindeutige Differenzierung sekundär eingebrachter Beigabengefäße innerhalb der eigentlichen Grabgruben hingegen aufgrund des meist schlechten Erhaltungszustandes der entsprechenden Gefäße nur bedingt möglich. Vorbehaltlich wurden dennoch die Gefäßeinheiten 9-94, 9-164, 9-165 (sämtlich Becher mit Karniesrand), 9-167 (Schüssel mit einbiegendem Rand), 9-175 (TS/Drag. 18), 10-65 (Deckel), 12-49 (henkelloser Honigtopf), 21-49 (kleiner Becher mit Karniesrand) und 25-93 (Lage innerhalb der oberen Verfüllung) sowie aufgrund des stark zerscherbten Zustandes allerdings nur bedingt die Gefäße 9-56/92 (halbkugeliger Napf Typ Drag. 27) und 10-16/66/67 (Doppelhenkelkrug), 12-50/51 (Einhenkelkrug), 12-51/53/148/152 (Teller mit aus-biegendem Rand), 13-34/39/96 (bauchiger Becher), 20-75 (Schüssel mit einbiegendem Rand), 21-48 (Einhenkelkrug) und 25-141 (Zweihenkelkrug) als Sekundärbeigaben gewertet. Anhand der Verteilung der als Sekundärbeigaben differenzierten Gefäße innerhalb der Grabgruben lassen sich keine Rückschlüsse ziehen. Sie lagen meist in der östlichen Grabhälfte (St. 9, 10, 12, 20, 21) sowie vereinzelt im mittleren bzw. westlichen Grabbereich (St. 9, 13).


II.4.2.Metall

Die geborgenen Metallgegenstände lassen sich abhängig von der Materialbeschaffenheit in die Gruppen Bronzeobjekte und Eisenobjekte untergliedern.

Bei den Bronzefunden handelt es sich einerseits um verbrannte und daher in der Prägung nicht mehr identifizierbare Münzen aus den Gräbern St. 9, 11, 12, 20 und 25, einige wenige Trachtbestandteile (Fibel aus Grab St. 4, Nadeln bzw. Nadelfragmente aus den Gräbern St. 9 und 12), zahlreiche, ausschließlich aus Grab St. 25 geborgene Bestandteile eines im Befundzusammenhang nicht mehr erhaltenen bzw. identifizierbaren Holzkästchens (Henkelfragment bzw. Henkelapplikationen) sowie um zahlreiche kleinere Bronzeobjekte (darunter mgl. Nietenfragmente mit anhaftenden Holzresten), die als Schlämmfunde in Grab St. 12 geborgen wurden. Hinzu kommen weitere kleinste unbestimmbare Bronzeobjekte/Bronzepartikel aus den Gräbern St. 9, 12, 20 und St. 25.

Die aus den Gräbern St. 9, 11, 12, 20 und 25 geborgenen Münzen lagen immer im westlichen Grabbereich. Ob hieraus eine genormte Beigabensitte mit einer Aufbahrung des Toten mit Blickrichtung gegen den Sonnenaufgang ableiten lässt, muß offen bleiben.

Zu den aus Bronze hergestellten Trachtbestandteilen zählen eine aus dem Grab St. 4 geborgene Spiralfibel (# 4-40), eine aus Grab St. 12 geborgene zerbrochene Nadel (# 12-130) sowie mehrere aus den Gräbern St. 9 und St. 12 geborgene, kleinere, rundliche Bronzegegenstände (# 9-17, 9-213, 12-193), bei denen es sich möglicherweise um abgebrochene Nadelköpfchen handeln könnte. Während die aus dem Grab St. 4 geborgene Fibel eine feinchronologische Datierung in das mittlere Drittel des 1. Jahrhunderts ermöglicht, lassen sich anhand der Nadel bzw. anhand der möglichen Nadelköpfchen keine zeitlichen Rückschlüsse ziehen. Hinsichtlich einer geschlechtsspezifischen Differenzierung läßt die Mitgabe von Nadeln allerdings für die entsprechenden Grabbefunde vorbehaltlich auf die Bestattung einer weiblichen Person schließen. Als Sammelfund wurde aus dem Bereich der Beckensohle ein stark verformter Bronzering (# 3-10) geborgen.

Die in dem Grab St. 25 geborgenen Bronzeobjekte sind sicherlich in ihrer Mehrheit einem Holzkästchen zuzuordnen. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die Bestandteile von mindestens zwei Henkeln (# 25-109, Bügel mit mittigem Wulst, # 25-38/142/155?/181/192, Henkelapplikationen, # 25-155, Bronzehülse) sowie um Arretierungshilfen (# 25-192/205) für einen im Fundinventar nicht vorhandenen Bronzebeschlag (mgl. Schlossbeschlag). Die Tatsache, dass die hier gefundenen Henkelbestandteile teilweise zumindest Anschmelzungen aufweisen, lässt auf eine direkte Feuereinwirkung schließen, was wiederum auf eine entsprechende Interpretation als Primärbeigabe hindeutet. Dies wird indirekt auch dadurch bestätigt, dass im Fundinventar nur ein einziger Henkelbügel vorliegt, was wiederum belegt, dass die Truhe unvollständig in die Grabgrube gelangte.

Die geborgenen Eisengegenständen lassen sich in große, meist stark korrodierte und daher vor einer Konservierung zunächst nicht identifizierbare Gegenstände sowie kleinere und kleinste Fundobjekte (Nägel, Nieten, Eisenringe, blechartige Objekte/mgl. Beschlagfragmente) untergliedern.

Nägel fanden sich in sämtlichen Bustagräbern in unterschiedlicher, meist jedoch relativ hoher Anzahl sowie in einigen Exemplaren auch in den Brandschüttungsgräbern St. 4 und St. 15. Kleinere Nieten bzw. nietenartige Fragmente waren bis auf die Gräber St. 4, 8 und 15? ebenfalls in sämtlichen Bestattungen in unterschiedlicher Menge vertreten. Besonders zahlreich fanden sich derartige Nieten in den Gräbern St. 9, 12, 13, 20 und 25. Da die Nieten teilweise zumindest anhaftende Holzreste aufwiesen, ist ihre funktionale Deutung in Verbindung mit einem im Befundzusammenhang nicht mehr erhaltenen Holzkästchen wahrscheinlich. Gleiches gilt vermutlich auch für die aus den entsprechenden Gräbern geborgenen kleineren blechartigen Eisenfragmente, die funktional vorbe-haltlich als Beschlagreste angesprochen werden. Die Beobachtung, dass diese Beschlagfragmente oft deformiert und/oder angeschmolzen waren, deutet dabei wiederum darauf hin, dass die entsprechenden Kästchen vermutlich Primärbeigaben darstellen und auf dem Scheiterhaufen mitverbrannt wurden. Diesbezüglich genauere Aussagen lassen sich jedoch erst nach einer genaueren Studie dieser Funde treffen. Ein in dem Grab St. 13 geborgenes, beidseitig rechtwinklig geformtes Eisenobjekt (# 13-90) ist vermutlich als Fragment eines Kastenhenkels anzusprechen.

Fraglich bleibt die funktionale Ansprache von mehreren kleineren, hülsenartig bzw. rundlich geformten, mittig durchlochten Eisenobjekte (# 9-214/215, # 12-167) als Trachtbestandteile (mgl. Kettenglieder einer Gürtelkette). Ebenso muß die typologische Ansprache eines kleinen rundlichen Eisenobjektes (# 9-213) als Nadelköpfchen oder durchlochte Perle? sowie die funktionale Bedeutung eines halbschalenartig geformten Eisenbleches zunächst offen bleiben.

Besondere Erwähnung verdienen darüber hinaus noch ein aus dem Grab St. 20 geborgener Eisenring (# 10-51), zwei ebenfalls aus Grab St. 20 geborgene größere rechtwinklig geformte Eisenobjekte (# 20-128/129, mgl. Eckbeschläge einer Holzbahre bzw. eines Holzsarges ?), das Fragment eines größeren plattenartigen Eisenbleches (# 20-136, mgl. Abdeckung eines ehemaligen Holzkästchens?), ein aus Grab St. 9 stammendes, größeres, in sich ebenfalls abgewinkeltes Eisenobjekt (# 9-127) sowie die aus Grab St. 12 geborgenen größeren Eisenobjekte, die jedoch vor einer weitergehenden Konservierung nicht beurteilt werden können (# 12-118/125/126/133/142/143).


II.4.3.Glas

Glasobjekte bzw. kleinfraktionierte/zersprungene Glasfragmente fanden sich in geringsten Mengen in den Gräbern St. 9 (# 9-223), St. 11 (# 11-130), St. 15 (# 15-10/22/29/33/36), St. 20 (# 20-225) sowie besonders zahlreich in den Gräbern St. 12 (# 12-16/17/62/115/119/129/149/157/169/172/177/183/ 187/194) und St. 25 (# 25-128/176/193/199/206). Hinzu kommt ein Einzelfund aus dem grubenartigen Befund St. 26 (# 26-7). Farblich handelte es sich dabei in der Regel um grünliches bzw. grünblaues, seltener um bräunliches Glasmaterial. Aufgrund des stark fragmentarischen/zersprungenen bzw. sekundär angeschmolzenen Erhaltungszustandes war eine weitergehende typologische Beurteilung der einzelnen Glasfragmente meist jedoch nicht möglich. Zwei Fragmente aus dem Grab St. 15 stammen vermutlich von einer Rippenschale (# 15-22). Aus Glas hergestellte Schmuckperlen fanden sich in mehreren Exemplaren in Grab St. 25 (insgesamt mind. 12 Perlen) sowie als Einzelstück in Grab St. 12 (# 12-177). Die relativ hohe Anzahl an Glasperlen in Grab St. 25 läßt in Verbindung mit dem oberflächig leicht angeschmolzenen Zustand der Perlen darauf schließen, dass es sich bei der bestatteten Person wahrscheinlich um eine Frau handelt, der eine Perlenkette als Primärbeigabe mitgegeben wurde. Fraglich bleibt, ob dementsprechend auch das Grab St. 12 als Frauengrab anzusprechen ist. In diesem Zusammenhang ist auch eine aus dem Grab St. 11 geborgene Tonperle (# 11-129) zu nennen. Das kleine in Grab St. 9 gefundene durchlochte Eisenobjekt (# 9-23) ist hingegen wohl eher als Teil einer Kette (mgl. eines Gürtels, s.o.) zu interpretieren.


II.4.4.Sonstige Fundobjekte (Silex, Stein, Leder, Bein, Mollusken, organische Reste)

Zu den sonstigen Fundmaterialien zählen einige wenige Silexartefakte (# 4-65, # 12-188), die einerseits als Einzelfunde aus Grabbefunden geborgen wurden sowie andererseits als Sammelfunde von der Beckensohle/Bereich des ehemaligen Gillbaches (# 3-8/21) stammen. Die Artefakte sind entweder als unmodifizierte Grundformen (Klingenfragmente, 3-8/21, Lamelle 12-188) oder als modifizierte Werkzeuge (# 3-14 = schaberartig retuschierter Abschlag; 4-65 = unilateral retuschiertes Klingenfragment) anzusprechen und können, sofern sie aus geschlossenen römerzeitlichen Grabbefunden stammen, als Relikt einheimisch-tradierter Produktionsformen angesprochen werden und ebenso wie die handgeformte einheimische Keramik als Hinweis auf eine eher frühkaiserzeitliche Datierung der entsprechenden Gräber (St. 4, 12) gewertet werden.

Als nicht weiter interpretierbares Einzelobjekt fand sich in Grab St. 9 ein in drei Einzelfragmente zerbrochener Wetzstein (# 9-74/80/128).

Einen ebenfalls einmaligen, weil erhaltungsbedingt ungewöhnlichen Fund stellt ein aus Grab St. 15 geborgener Lederrest (Teil eines schnurartigen Lederriemens) dar, der sich in der Füllung des Urnengefäßes erhalten hat (# 15-27). Zur funktionalen Bedeutung dieses Lederriemens lassen sich keine weiteren Angaben machen.

Aus dem Brandsediment des Grabes St. 25 wurde ein kleines, aus Knochen/Bein hergestelltes (gedrechseltes) doppelkonisches Nadelköpfchen ausgeschlämmt (# 25-182).

Kleinste Molluskenpartikel (Muschelschalen) stammen aus den Gräbern St. 12 (# 12-197) und St. 20 (# 20-232) und sind möglicherweise als Reste des „Totenmahles“ anzusehen.

Als Einzelobjekt wurde aus dem Grab St. 9 ein tw. verkohlter Pflanzenrest (# 9-181) geborgen.

Aus sämtlichen Gräbern wurde darüber hinaus aus dem vollständig verprobten Brandsediment in unterschiedlichen Mengen Reste des Leichenbrandes, Holzkohlereste sowie sonstige Schlämmpartikel ausgeschlämmt und magazinfähig verpackt.


II.4.5.Schlussfolgerung und relativchronologische Einordnung der Grabbefunde

Die bislang untersuchten im Bereich des Gräberfeldes „Am Rosenweg“ untersuchten Grabbefunde (einschließlich der von der AS Overath geborgenen Gräber) lassen sich anhand ihrer Beigaben hinsichtlich ihrer chronologischen Abfolge folgendermaßen gliedern:

Belegungsphase 1: als ältestes Grab ist vorbehaltlich das Brandgrubengrab St. 8 anzusprechen, welches ausschließlich späteisenzeitliche Warengruppen und Gefäßformen aufwies. Die Tatsache, dass das Beigabeninventar keinerlei römische Funde aufweist bzw. römerzeitliche Einflüsse erkennen lässt, scheint dabei auf eine ältere, vermutlich späteisenzeitliche Datierung hinzudeuten, wobei das Vorkommen handgeformter Ware auch in den eindeutig römerzeitlichen Grabbefunden in Verbindung mit der typologische Befundansprache als Brandgrubengrab möglicherweise doch auf einen frührömischen Befundkontext hindeuten könnte. Die offensichtlich isolierte Lage des Grabes zwischen den beiden römerzeitlichen Grabbezirken läßt darauf schließen, dass hinsichtlich der lokalen Lage der zeitlich aufeinander abfolgenden Belegungsphasen eine durchlaufende Bestattungs-tradition vorliegt. Möglicherweise zeigt sich gerade in der isolierten Lage des Grabes St. 8 zwischen den beiden eindeutig römerzeitlichen Grabbezirken, dass die späteren römerzeitlichen Bestattungen den alten, bereits bestehenden Friedhof respektierten und sich hinsichtlich der Ortsauswahl an diesem offensichtlich sogar orientierten, was wiederum auf eine durchgängige Belegung durch dieselbe, vermutlich einheimische Bevölkerungsgruppe schließen lässt (s.u.).

Belegungsphase 2: in der zeitlichen Abfolge folgen das im Bereich der Grabgruppe I erfasste Doppelgrab St. 4 sowie die durch die AS Overath geborgenen „Urnengräber“ (OV 03/165, Befunde St. 3, 4, 5), die anhand der Beigaben in das mittlere Drittel (St. 4) bzw. in die 2. Hälfte des 1. Jahrhunderts datiert werden können. Die Tatsache, dass bei Grab St. 4 innerhalb der Brandschüttungen ausschließlich eisenzeitlich tradierte Ware mitgegeben wurde lässt (möglicherweise ebenso wie bei Grab St. 12 sowie weniger eindeutig auch bei den Gräbern St. 9, 15, 20 und 21) auf eine einheimische Bevölkerung schließen, die trotz bereits weitgehender Romanisierung in Grabgebrauch und Beigabenauswahl dennoch offensichtlich Wert auf einheimisch produzierte Beigabenware legte. Diesen Urnengräbern des 1. Jahrhunderts lässt sich sowohl anhand der Beigaben als auch aufgrund der Bestattungsform vorbehaltlich auch das innerhalb des nördlichen Grabbezirkes II liegende mit einer Urne ausgestattete Brandschüttungsgrab St. 15 anschließen.

Belegungsphase 3a/b: die chronologisch folgenden Gräber zeichnen sich sämtlich durch eine im Gegensatz zu den älteren Bestattungen vollständig geänderte Bestattungssitte aus und sind typologisch als Busta anzusprechen. Neben dem einzigen, im Bereich der Grabgruppe I gelegenen Grab (vgl. OV 03/165, St. 2) lassen sich auch sämtliche Bustagräber der nördlichen Grabgruppe II dieser Belegungsphase zuordnen. Anhand der Beigabeninventare sind die Bustagräber in ihrer Gesamtheit in die Übergangszeit vom 1. zum 2. Jahrhundert bis etwa in die Mitte des 2. Jahrhunderts einzuordnen. In einer feinchronologischen Abfolge können die Gräber St. 12, 20 und 21 tendenziell dabei möglicherweise einer etwas älteren Phase (Belegungsphase 3a = Übergang 1./2. Jahrhundert) zugeordnet werden, während die Gräber St. 9, 10, 11 und 13 eine spätere Phase repräsentieren (Belegungsphase 3b, mind. bis in die Mitte des 2. Jahrhunderts). Damit entspricht die Phase 3a der Entwicklungsstufe 2, die jüngere Phase 3b hingegen der Entwicklungsstufe 3 (vgl. Lenz, 1999). Diese Untergliederung der Belegungsphase 3 ist allerdings als stark vorbehaltlich zu werten, da in den der Belegungsphase 3a zugeordneten Gräbern neben älteren Gefäßformen (z.B. Einhenkelkrüge vom Typ Hofheim 50 A/B in den Gräbern St. 12/18/19 und 20/23, Firmalampe in Beigabennische St. 23 und Becher mit rötlichbraunem Firnisauftrag beim Grab St. 12/18/19) durchaus auch solche Gefäßformen vorkommen, die auf eine zeitlich spätere Datierung hindeuten könnten (z.B. der Zweihenkelkrug mit innen trichterförmiger Lippe sowie die kleine Schüssel mit eingezogenem, rundstabartig verdicktem Rand mit über den Rand hervortretender Außenrille in Grab St. 20 oder der Einhenkelkrug mit ausbiegendem Rand in Grab St. 21).

Demnach ergibt sich hinsichtlich der Nutzung des Areales als Bestattungsplatz ein mindestens drei-, mgl. sogar vierphasiger Belegungszeitraum, der sich vorbehaltlich von der ausgehenden Spät-eisenzeit bis in die Mitte des 2. Jahrhunderts und damit über eine Zeitspanne von ca. 150 Jahren erstreckt, wobei eine chronologische Überschneidung der einzelnen Belegungsphasen nicht auszuschließen ist.

Bezüglich einer geschlechtsspezifischen bzw. alterspezifischen Ansprache der in den Gräbern bestatteten Personen sei hier in erster Linie auf eine mögliche anthropologische Untersuchung der Leichenbrände verwiesen. Anhand der Beigaben lassen sich stark vorbehaltlich die Gräber St. 9 (Nadelfragmente), St. 12 (Nadelfragmente, Glasperle) und St. 25 (Glasperlenkollier) als Frauengräber ansprechen. Relativ sicher ist hingegen die Ansprache der Gräber St. 4B, St. 11 und St. 12 als Kindergräber (einerseits aufgrund der geringen Größe der Grabgrube bei St. 11 und St. 21, andererseits aufgrund ausgeschlämmter Kinderzähne aus den Gräbern St. St. 4B und St. 21).


III.Zusammenfassung der Ergebnisse

Den Anlass für die durchgeführte Maßnahme bildete ein bauvorgreifendes Erschließungsvorhaben in Rommerskirchen-Eckum, bei dem in einem ersten Bauabschnitt zunächst ein Regenwasserkanal mit zugehörigem Rückhaltebecken verlegt wurde. Da diese Arbeiten zunächst ohne jegliche archäo-logische Begleitung stattfanden, ist die Entdeckung der Fundstelle und damit die Einleitung der durchgeführten archäologischen Maßnahme der Aufmerksamkeit des für den Bereich der Gemeinde Rommerskirchen verantwortlichen ehrenamtlichen Mitarbeiters des R.A.B./AS Overath (Hr. M. Hundt) zu verdanken, der bei einer Kontrolle des bereits weitgehend fertiggestellten Regenrückhaltebeckens im Böschungsprofil vier Brandgräber (ein Bustum sowie drei Urnengräber) feststellte, die in einer Notbergung durch die AS Overath geborgen wurden. In der Folge wurden ausgewiesene Teilbereiche der noch nicht fertiggestellten Böschung sowie der bereits bis auf die Planungstiefe ausgeschachteten Beckensohle durch die archäologische Fachfirma M. Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH, Jülich untersucht. Zusammenfassend lassen sich anhand der durchgeführten Untersuchungen im Bereich des Regenrückhaltebeckens ‚Am Rosenweg’ folgende Aussagen treffen:

Im untersuchten Grabungsareal wurden im Zuge der Grabungsarbeiten durch die Fa. Wurzel insgesamt 23 in archäologischer Hinsicht als relevant oder vorbehaltlich relevant eingestufte Befunde festgestellt und untersucht. Dabei handelt es sich in erster Linie um römerzeitliche Grabbefunde bzw. um solche Befunde, die mit entsprechenden Bestattungsgebräuchen möglicherweise in Verbindung gebracht werden können. Hinzu kommt ein für die naturräumliche Beurteilung der Befundsituation wichtiger, mittig in Nord-Süd-Orientierung verlaufender geologischer Befund, der als ehemaliger Altverlauf des Gillbaches samt westlich einmündendem Zufluss interpretiert werden kann. Dieser Bachlauf, der die natürliche östliche bzw. südliche Begrenzung des hier untersuchten Gräberfeldes bildete, stellt ganz offensichtlich eine bestimmende topographische Geländemarke dar, an der sich die Anlage und Ausrichtung des Gräberfeldes letztendlich wohl auch orientierte.

Bei den durch die Firma Wurzel untersuchten Grabbefunden handelt es sich um acht Busta, eine Doppelbestattung mit zweifacher Brandschüttung und gemeinsamer Grabnische, ein weiteres Brand-schüttungsgrab mit gut erhaltener Graburne sowie um ein Brandgrubengrab mit stark zerscherbten Keramikfragmenten. Die Grabbefunde verteilten sich sowohl auf den Bereich der Böschung als auch mehrheitlich auf den Bereich der Beckensohle und waren trotz der im Bereich der Beckensohle zuvor bereits durchgeführten maschinellen Abgrabungen insgesamt noch erstaunlich gut erhalten. I n Verbindung mit den durch die AS Overath geborgenen Grabbefunden lassen sich die untersuchten Gräber einerseits aufgrund ihrer Lage innerhalb der Fläche sowie andererseits aufgrund ihrer unter-schiedlichen Erhaltungstiefe in zwei räumlich voneinander getrennte Grabgruppen zusammenfassen.

Die südlich gelegene Grabgruppe I umfasst dabei einerseits die vier durch die AS Overath geborgenen Gräber sowie andererseits die ebenfalls im Bereich der Böschung gelegene Doppelbestattung St. 4. Hinsichtlich der Grabform lassen sich innerhalb der Grabgruppe I sowohl ein Bustum (geborgen durch die AS Overath) als auch Urnengräber (ebenfalls geborgen durch die AS Overath) sowie die mit doppelter Brandschüttung versehene Doppelbestattung St. 4 differenzieren. Die Gräber der Grabgruppe I waren, zumindest nach der noch angetroffenen Befundlage, einreihig in N/S-Abfolge angeordnet. Hierzu ist jedoch einschränkend anzufügen, dass es durchaus möglich ist, dass mögliche im Bereich der Beckensohle ursprünglich vorhandene Gräber aufgrund der geringen Tiefe, im Zuge der unbeaufsichtigten maschinellen Ausschachtungsarbeiten bereits ‚weggebaggert’ wurden. Zeitlich lassen sich die durch die AS Overath geborgenen Gräber der Grabgruppe I in die Übergangszeit vom 1. zum 2. Jahrhundert datieren, wobei die „Urnengräber“ in die zweite Hälfte des 1. Jahrhunderts, das Bustum in die erste Hälfte des 2. Jahrhunderts datiert werden. Die Doppel-bestattung kann aufgrund der Beigaben in das mittlere Drittel des 1. Jahrhunderts datiert werden und läßt sich damit zeitlich den Urnengräbern anschließen. Bei den in der Beigabennische der Doppelbestattung aufgestellten Keramikgefäßen handelt es sich um drei mit Deckeln bzw. mit einer Schale abgedeckte Honigtöpfe sowie um zwei Einhenkelkrüge, die ebenfalls auf eine frührömische Datierung hindeuten. Dies wird indirekt auch durch mehrere ebenfalls in dem Grab geborgene Keramikfragmente bestätigt, die als handgeformte Ware durchaus auch in späteisenzeitlichen Kontext gehören könnte und möglicherweise ebenso wie das in Grab A geborgene Silexartefakt als einheimisch-tradierte Produktionsformen angesprochen werden können. Im nördlichen Randbereich der Grabgruppe I war ein kleines west-östlich verlaufendes, vermutlich in den Altverlauf des Gillbaches entwässerndes Gräbchen feststellbar, welches vorbehaltlich zunächst als Einfriedungsgräbchen eines Grabgartens interpretiert wird.

Die ca. 21 m weiter nordnordöstlich gelegene Grabgruppe II war in ihrem südlichen Randbereich offensichtlich ebenfalls durch ein kleines, in den Gillbach entwässerndes Gräbchen als lokal begrenzter Grabgarten eingefasst. Dieser Grabgruppe können einerseits die im Bereich der Beckensohle angeschnittenen Gräber St. 9, 10, 11, 12, 13 und 25 sowie die im Bereich der Böschung angeschnittenen Gräber St. 20 und 21 zugeordnet werden. Dabei war in der Verteilung der Gräber eine west-östlich versetzte zweireihige Belegung feststellbar, wobei die Gräber innerhalb der einzelnen Grabreihen ebenso wie die Gräber der Grabgruppe I in N/S-Abfolge angeordnet waren. Die der Grabgruppe II zugeordneten Gräber können aufgrund eines im Planum und im Profil erkennbaren Verziegelungsbändchens sämtlich als Busta typologisiert werden. Das Verziegelungsband reichte dabei immer bis auf die auf der Grabsohle abgelagerte Brandschicht hinab. Eine Verziegelung der Grabsohle selber war jedoch in keinem Fall feststellbar, was möglicherweise darauf schließen läßt, dass der Scheiterhaufen oberhalb der Grabgrube errichtet wurde. Bis auf die insgesamt deutlich kleineren, rundlich bis annähernd quadratisch geformten Befunde St. 11 und St. 21 wiesen die Grabbefunde der Grabgruppe II dabei immer eine langgestreckt rechteckige Form auf, wobei das Ausmaß der einzelnen Gräber bzw. das jeweilige Längen-/Breitenverhältnis durchaus variabel sein konnte. In der Orientierung waren die größeren Gräber dabei jedoch immer west-östlich bzw. leicht verdreht westnordwest-ostsüdöstlich ausgerichtet. Während die größeren Gräber als Bestattungen erwachsener Personen angesprochen werden können, lassen sich die beiden kleineren Gräber St. 11 und 21 aufgrund ihrer geringen Größe sicherlich als Kindergräber interpretieren. Fraglich bleibt hierbei jedoch, ob sich aus der unmittelbaren nachbarschaftlichen Lage zu den Gräbern St. 10 bzw. St. 20 ein möglicherweise verwandtschaftlicher Befundzusammenhang herleiten lässt. Zeitlich können die Gräber der Grabgruppe II am ehesten dem Bustum der Grabgruppe I zugeordnet werden. Nach K.H. Lenz lassen sich die Gräber der Grabgruppe II anhand der Gefäßbeigaben summarisch am ehesten in die Entwicklungstufe 2 (80 bis 140 n. Chr.) bzw. in die Entwicklungsstufe 3 (140 - 180 n. Chr.) datieren, wobei die Gräber St. 12, 20 und 21 anhand bestimmter Beigabenmerkmale (rotbrauner Firnis, Firmalampe, scharf profilierte Einhenkelkrüge) vorbehaltlich eher in den etwas früheren Belegungszeitraum, nämlich in das ausgehende 1. Jahrhunderts vereisen, während die Gräber St. 9, 10, 11, 13 und 25 eher in den späteren Belegungszeitraum tendieren.

Die als Brandschüttungsgrab bzw. als Brandgrubengrab definierten Befunde St. 8 und St. 15 lassen sich bei derzeitigem Erkenntnisstand bislang noch keiner der beiden Grabgruppen eindeutig zuweisen, wenn auch das Grab St. 15 nördlich des Grabens St. 14 und damit im Bereich der Grabgruppe II lag.

Der Befund St. 8 läßt sich aufgrund der ausschließlich in einheimischer Tradition hergestellten Beigaben zeitlich am ehesten in einen Übergangshorizont von der Späteisenzeit bis zur frührömischen Kaiserzeit und damit in das beginnende 1. Jahrhundert eingliedern. Der Befund St. 15 ist formenkundlich hingegen eindeutig in die frührömische Kaiserzeit zu datieren und damit befundtypologisch den Urnengräbern der Grabgruppe I anzuschließen.

Als Einzelbefund, der vermutlich jedoch mit dem Gräberfeld in unmittelbarem Befundzusammenhang steht, ist der isoliert gelegene und bis auf geringe Brandreste fundleere Befund St. 24 zu werten, der als ‚Aschegrube’ interpretiert werden kann. Bei den übrigen Befunden handelt es sich um einen pfostenartigen Befund sowie um archäologisch irrelevante Pseudobefunde.

Hinsichtlich der chronologischen Gliederung läßt sich für den bislang untersuchten Bereich des Gräberfeldes ‚Am Rosenweg’ zusammenfassend eine mindestens drei-, möglicherweise vierphasige Belegungsabfolge festhalten, die beginnend mit dem in die ausgehende Späteisenzeit/frührömische Kaiserzeit datierten Brandgrubengrab (Belegungsphase 1) über die in die frührömische Kaiserzeit und damit in das 1. Jahrhundert datierten Urnengräber (Belegungsphase 2) bis zu den in die Zeit der Jahrhundertwende bzw. in die Mitte des 2. Jahrhunderts eingeordneten Bustagräbern (Belegungsphase 3a/b) reicht, wobei sich mit der Anlage der Bustagräber etwa ab der Jahrhundertwende eine grundlegende Änderung des Grabritus abzeichnet.

Hinsichtlich der weiteren Erstreckung des Gräberfeldes ist bei derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass dieses sich sowohl in westlicher als auch in nordwestlicher Orientierung durchaus noch weiter ausdehnen kann. Die südliche und die östliche Grenze scheint hingegen mit dem Altverlauf des Gillbaches bzw. dessen westlichem Zulauf markiert.





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